Oberverwaltungsgericht: Bevorzugung von NRW-Beamtinnen rechtswidrig (Frauen)
Die seit dem 1. Juli 2016 im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Dienstag (21.02.2017) in sechs Musterverfahren entschieden.
Nach Ansicht des OVG ist das Landesbeamtengesetz nicht mit dem im Grundgesetz festgeschriebenen Prinzip der Bestenauslese vereinbar. Danach darf für einen Posten nur ausgewählt werden, wer nach Eignung und fachlicher Leistung am besten geeignet ist. Der Aspekt der Frauenförderung zählt nach Ansicht des OVG nicht zu diesen Auswahlkriterien.
Damit hat die Landesregierung mit der Gesetzesneufassung erneut eine Schlappe vor Gericht hinnehmen müssen. Zuvor hatten bereits Verwaltungsgerichte in Düsseldorf, Aachen, Arnsberg und Gelsenkirchen den Anträgen von Männern Recht gegeben, die wegen des Gesetzes nicht befördert worden waren.
Landesregierung will Normenbestätigungsverfahren
Innenminister Ralf Jäger kündigte an, dass die Landesregierung am Ziel festhalte, die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst zu beenden. Um die Verfahrensdauer abzukürzen, soll nun ein sogenanntes Normenbestätigungsverfahren vor dem Landesverfassungsgericht Klarheit bringen. Bis dahin gelte das Gesetz weiter, so Innenminister Jäger.[..]
http://www1.wdr.de/nachrichten/frauenfoerderung-nrw-100.html
Ob die wohl eine weitere Schlappe erleiden werden?
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein