Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Frau erfindet sexuelle Belästigung, um Platz für sich zu haben (Falschbeschuldigung)

shockley ⌂, Monday, 05.12.2016, 19:22 (vor 2692 Tagen)

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Frau-erfindet-wohl-sexuelle-Belaestigung-um-Platz-im-ICE-zu-haben-id39912987.html

Eine Frau rief die Polizei in einen ICE, weil ein Mann sie angeblich sexuell belästigt habe. Laut Polizei erfand sie das aber wohl nur - um mehr Platz im Zug zu haben.

...

Die 46-Jährige habe den Notruf gewählt und angegeben, dass ein Mann in ihrem Abteil vor ihren Augen an seinem Geschlechtsteil herumfingere, teilte die Bundespolizei am Montag mit. Beim nächsten Halt des ICE-Zuges in Würzburg stieg eine Polizeistreife zu und untersuchte den Vorfall...

Der Mann kam nur noch mal davon, weil er zusammen mit seiner Freundin unterwegs war. Ohne diese Zeugin wäre er vermutlich nicht so einfach davongekommen.

Frau erfindet sexuelle Belästigung, um Platz für sich zu haben

Max Aram, Tuesday, 06.12.2016, 08:15 (vor 2692 Tagen) @ shockley

Ich kam mir ja bislang immer ein wenig paranoid vor bei der Vorstellung, im öffentlichen Raum grundsätzlich mit aktiver Spycam in der Brille (oder Gürtelschnalle oder Hemdknopf) herumzulaufen, aber so langsam wird es wohl Zeit, ein entsprechendes Budget dafür aufzumachen. :-|

Gruß,

Max

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Frau erfindet sexuelle Belästigung, um Platz für sich zu haben

Nico @, Wien - Österreich, Thursday, 08.12.2016, 15:09 (vor 2689 Tagen) @ Max Aram

Ich gebe es zu:
Ich bewege mich im öffentlichen Raum nur mehr mit versteckter "Spy-Cam"

Krawatte oder Baseball-Kappe, Brille, oder Uhr, - und wenn es gar nicht anders geht, dann lasse ich zumindest "Audio-Recording" am Smartphone mitlaufen.

Ganz ehrlich? Lieber "paranoid" als durch irgend eine Falschbeschuldigung der man Nichts weiter entgegensetzen kann als das "Wort eines Mannes" (lächerlich!) gegen das "Wort einer Frau" (100% und immer glaubwürdig!) vernichten zu lassen.

Und das mit dem "vernichten" geht wirklich sehr einfach.
Vor allem in Österreich.
(Siehe mein nächstes Buch - das die Dokumentation eines methodischen Vernichtungsfeldzuges ist, welchen die "betreffende Dame" sogar als solchen schriftlich angekündigt hatte. Hat dem Opfer trotzdem fast die Existenz gekostet - und die Tatsache, dass es nicht so weit gekommen ist, war letztlich pures Glück).

Ich suche übrigens nach einem Elektroniker(?) der mit mir gemeinsam "Schutzkleidung für Männer" entwirft und zumindest einmal in kleinen Stückzahlen in den Vertrieb bringt.
(Krawatte und Kappe kennen jetzt schon zu Viele - Kugelschreiber, Brille, Uhr und Feuerzeug haben nur sehr begrenzte Aufnahmedauer und schlechte "Aufnahmewinkel")

Allerdings bedarf es dazu zusätzlich auch politischer/legislativer Arbeit weil (zumindest in Österreich) kann eine - meistens! - Richterin solche Videos als Beweis nicht nur NICHT ZULASSEN! ....sondern man kann derzeit noch sogar dafür bestraft werden, sie angefertigt zu haben!
Was natürlich in Zeiten wie diesen immer mehr zum Wahnsinn wird.

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Zulässigkeit von Filmaufnahmen

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Thursday, 08.12.2016, 19:43 (vor 2689 Tagen) @ Nico

Allerdings bedarf es dazu zusätzlich auch politischer/legislativer Arbeit weil (zumindest in Österreich) kann eine - meistens! - Richterin solche Videos als Beweis nicht nur NICHT ZULASSEN! ....sondern man kann derzeit noch sogar dafür bestraft werden, sie angefertigt zu haben!

Nur das "anlasslose" Filmen ist unzulässig. Also die Kamera konstant mitlaufen zu lassen. Schaltest du die Kamera aber nur ein um eine Straftat aufzunehmen, ist dass erlaubt.

Im übrigen gilt auch die Verhältnismäßigkeit. Kein Richter wird ein Video ablehnen, wenn es um ein Verbrechen geht. Der Persönlichkeitsschutz des Täters muss dann zurückstehen.

Im Falle eines Falles ist das Video für einen selbst eine gute Gedankenstütze. Dadurch vermeidet man, durch Erinnerungslücken oder Verfälschungen entstandene, Widersprüche in der eigenen Aussage. Auch wenn das Video selbst im Verfahren überhaupt nicht erscheint.

Rainer

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Zulässigkeit von Filmaufnahmen

Nico @, Wien - Österreich, Friday, 09.12.2016, 14:35 (vor 2688 Tagen) @ Rainer

Auch wenn das Video selbst im Verfahren überhaupt nicht erscheint.

Da hast Du schon recht.
"Ausnahmesituationen" erlebt man aber (hoffentlich?) recht selten, weshalb die Erinnerung dann schon noch ganz OK funktionieren sollte - aber stimmt schon, manchmal passieren Dinge so schnell, dass es gut ist, wenn man sich die nachher nochmal in Ruhe "ansehen" kann.

Bloß: Wenn das Video selbst dann im Verfahren überhaupt nicht erscheint, dann...

....dann steht wieder einmal "Aussage (einer Frau) gegen Aussage (eines Mannes)"

und wie das in unseren Gercihten ausgeht ist hinlänglich bekannt - bei zwischenzeitlich 80% RichterINNEN ...und die wenigen Richter die es noch gibt, die fallen mit schöner Regelmäßigkeit auf die "treuherzige Augenaufschlag-Masche" rein und können dem Drang seltenst widerstehen, zumindest "Ritter in weißer Rüstung" zu spielen.
(Ich bin persönlich diesbezüglich ein schwerst "gebranntes Kind".)

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