Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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„Flüchtling“ hat Haftempfindlichkeit: Strafmaß für schweren Kindesmissbrauch nur 2 Jahre und 4 Monate (Gewalt)

Christine ⌂ @, Monday, 26.09.2016, 11:41 (vor 2791 Tagen)

Über folgenden Kommentar http://blogs.faz.net/stuetzen/2016/09/25/keinen-mueden-cent-fuer-den-privilegierten-gender-iwan-6952/#comment-136118

Gast sagt:
25. September 2016 um 19:08 Uhr

"es macht" ist gar nichts
Das Landgericht Kiel hat es bei der Urteilsfindung zur oralen Vergewaltigung eines Vierjährigen als strafmildernd angesehen, dass das Opfer diese Vergewaltigung gut weggesteckt habe. Das ist schwer zu übertreffen.
https://twitter.com/Bedburg_Puetz/status/777441136239583237

im Blog von Don Alphonso zum Artikel

"Keinen müden Cent für den privilegierten Gender-Iwan"
http://blogs.faz.net/stuetzen/2016/09/25/keinen-mueden-cent-fuer-den-privilegierten-gender-iwan-6952/

bin ich auf die Ungerechtigkeit, wie in diesem Thread-Titel beschrieben, gestolpert und bei der Bild gelandet.

Nur 2 Jahre, 4 Monate Haft für schweren Kindesmissbrauch
Die unglaubliche Begründung von Gericht und Staatsanwalt

Es war ein ganz besonders abscheuliches Verbrechen, das sich Ende März in einem Flüchtlingsheim in Boostedt (Schleswig-Holstein) abspielte. Dort hatte Jama B. (22) einen vierjährigen Jungen aus dem Irak aufgefordert, ihm in eine Toilettenkabine zu folgen. In dem abgeschlossenen Raum führte er sein Glied in den Mund des Kindes und ejakulierte dann außerhalb.[..]

Ein Urteil, das erst einmal fassungslos macht. Und viele Fragen aufwirft. BamS hat sie den Verantwortlichen gestellt:

Ein Mann steckt einem Kind seinen Penis in den Mund. Wieso ist das „nur“ schwerer sexueller Missbrauch – und keine Vergewaltigung?

Oberstaatsanwalt Axel Bieler zu BamS: „Eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt wurde. Davon gehen wir in diesem Fall nicht aus. Bei Kindern reicht es oft nur aus, wenn man ihnen die bloße Anweisung – wie ‚Nimm ihn in den Mund‘ – gibt. Deswegen wurde der Haupttäter auch ‚nur‘ wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt.[..]

Das ist ja wie beim Babymord. Da dieses sich weder verbal, noch nonverbal wehren kann, kann es auch keine Hinterlist geben.

Warum ist die Strafe so gering?

Karin Witt, Sprecherin des Landgerichts Kiel: „Das Gericht hat keine strafschärfenden Gründe, wie zum Beispiel Vorstrafen, beim Angeklagten festgestellt. Strafmildernd hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch und wurde in der Untersuchungshaft bereits angegriffen. Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten.“[..]

s_kotzsmiley

Hohe Haftempfindlichkeit... soso... tja, Kinderficker haben es nun mal in keinem Gefängnis der Welt leicht, aber vielleicht sieht das ja in muslimischen Staaten anders aus, das weiß ich leider nicht.

"Das Opfer hat die Tat gut weg gesteckt"... vermutlich weiß der Junge noch gar nicht genau, was da passiert ist. Macht aber nix, ist ja "nur" ein Junge. Na, wenigstens wurde das Ganze durch die Medien entsprechend thematisiert und verurteilt.

http://www.bild.de/news/inland/sexueller-missbrauch/nur-2-jahre-4-monate-haft-fuer-taeter-47869296.bild.html

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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