Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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RechtSStaat-Ignoranten? (Gesellschaft)

Michi, Friday, 01.04.2016, 15:34 (vor 2953 Tagen)


Andrea T. vom Chaos-Club-OLG MUC ab 2:30 kommt am besten ... "bestimmt immer gut!" ....:-D
... und der arme GV Wimmer, ab ca. 4:00, ist auch recht unglücklich ... in seinem Anti-Mobbing-Seminar für Staatsdiener und Gutmenschen
!

http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/160331-quer-reichsbuerger-100.html

Tja ... es wird immer massiver ... so wie man dort hört fast in jeder Stadt!

Wer wird den schon gegen seinen Brötchengeber arbeiten - gelle!

sG
M

RechtSStaat-Ignoranten?

Ausschussquotenmann, Friday, 01.04.2016, 18:37 (vor 2953 Tagen) @ Michi

Der hat auch keine Lust mehr:
https://www.youtube.com/watch?v=xo91QsDW-0c

Komprimiertes "Polit-Wissen Status Quo"!

Michi, Saturday, 02.04.2016, 06:24 (vor 2953 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Es ergeht Kulanzmitteilung - es gilt Handelsrecht ... mit / gegenüber "staatlichen Einrichtungen"!

Urteil aus dem ISTGH Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs

Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.

http://www.icj-cij.org/docket/files/143/16883.pdf
Original-Urteil


Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):

Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden.

=>Setzen Sie das um, wenn Sie künftig etwas kaufen. Egal wo, ob Apotheke, Autohaus, Frisör, Bäcker, Fleischer, Getränkemarkt oder Supermarkt:

=>Bezahlen Sie nur noch die Ware oder Dienstleistung aber nicht mehr die Steuern, die auf diesen lasten.

=>Eine Finanzierung von Kriegsgebaren über Kontopfändungen, Zahlungen wegen Ordnungswidrigkeiten, Strafbefehlen, Grundbesitzabgaben, Zwangsvollstreckungen, Steuerabgaben, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Zwangsversteigerungen erfüllt den Straftatbestand des Betruges, des Landes- und Hochverrats, des Menschen- und Völkerrechtsbruchs und somit auch der offenkundigen Volksverhetzung.

Das Urteil aus dem ISTGH Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH.

Ganz besonders wichtig sind die §§ 46 und 47 der HLKO:
§ 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
§ 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Damit war und ist jede Pfändung, jede Steuer, jede Zwangsabgabe seit mehr als 90 Jahren ein Verstoß gegen das Völkerrecht.

Sie werden in diesem Zusammenschnitt das Abblitzen von sogenannten Gerichtsvollziehern erleben können…
– behauptete “Richter”, die gar nicht erst eine Verhandlung eröffnet bekommen…
– Polizeischeinbeamte, denen nur noch “gute Weiterfahrt” zu wünschen übrig bleibt und vieles mehr.
Sie werden erstaunt hören und sehen, wie sich angebliche “Richter” und sogenannte “Gerichtsvollzieher” bis auf die Knochen blamieren – ebenso sonstige Hofnarren der Staatssimulation Deutschland.

Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.

sG
M

Normative Kraft des Faktischen

Wiki, Saturday, 02.04.2016, 14:57 (vor 2952 Tagen) @ Michi

Vorweg:
"Die Rechtswissenschaft ist eine Pseudowissenschaft, deren Ziel es ist, zu verschleiern, dass im Rechtswesen politische Macht in willkürliche Entscheidungen umgesetzt wird." - Marcel Bartels
"Ein Recht, das man sich nicht nimmt, erodiert."
"Gesetzestexte werden angewendet, wenn sie diesem Machtsystem passen und ignoriert, wenn sie nicht passen." - Rainer

Wenn Nazigesetze den Herrschenden in den Kram passen, dann werde sie eben angewendet. Warum sollten sie es nicht tun, solange sie die Macht dazu haben und das Volk ihnen diese Macht nicht streitig macht.

Merke: Es gilt die Normativität des Faktischen.
Normativität des Faktischen ist die vom Staatsrechtler Georg Jellinek geprägte Bezeichnung für die Tendenz von Machtakten und Verhaltens­regel­mäßigkeiten, als Recht zu gelten und in legitime Verhaltens­forderungen überzugehen.

Georg Jellinek beschäftigte sich mit dem Problem der Rechtsgeltung. "Geltung" im rechtlichen Sinn bedeutet nur, dass bestimmte Regeln (Rechtsordnung) für Menschen Maßgabe des Handelns sind. "Geltung" und "Wirksamkeit" müssen zusammenspielen, damit Rechtsnormen effektiv sein können. Max Weber charakterisiert die "Effektivität" einer Rechtsordnung als die "Chancen der Durchsetzbarkeit".
- WikiMANNia

Carl Schmitt (1888-1985) gilt als einflussreichster und dennoch umstrittenster Verfassungsrechtler seiner Zeit. Sein im Katholizismus verwurzeltes Denken kreiste um Fragen der Macht, der Gewalt und der Rechtsverwirklichung. - WikiMANNia

Prof. Dr. Carlo Schmid (1896-1979) war ein deutscher Politiker und Staatsrechtler.

Carlo Schmid gehört zu den Vätern des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und auch des Godesberger Programms der SPD. Er setzte sich auch stark für die europäische Integration und die deutsch-französische Aussöhnung ein. Den Nationalsozialismus bezeichnete er öffentlich als Philosophie von Viehzüchtern, angewandt am verkehrten Objekt.

Bereits im August 1948 wirkte Carlo Schmid im Herrenchiemseer Konvent, der das spätere Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in die Wege leitete, sehr maßgeblich mit. Von 1948 bis 1949 war er Mitglied des Parlamentarischen Rates und hier Vorsitzender der SPD-Fraktion und des verfassungspolitisch ausschlaggebenden Hauptausschusses sowie des Ausschusses für das Besatzungsstatut. Schmid trat im Parlamentarischen Rat unter anderem am 8. September 1948 durch eine Grundsatzrede hervor und trat für das auf seine Initiative ins Grundgesetz übernommene konstruktive Misstrauensvotum ein.

Carlo Schmid betonte in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat:

"Meine Damen und Herren!
Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: 'Parlamentarischer Rat'? Was heißt denn: 'Grundgesetz'? Wenn in einem souveränen Staat (sic!) das Volk (sic!) eine verfassunggebende Nationalversammlung (sic!) einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung (sic!) zu schaffen. Was heißt aber "Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar. [...]
Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird ein Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. [...]
Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!
Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als dass die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte deutsche Volk kann "volkssouverän" handeln, und nicht ein Partikel davon. Ein Teil von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des deutschen Volkes durch äußeren Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheitsrechte auszuüben. Dann wäre ja nur noch der Rest, der bleibt, ein freies deutsches Volk, das deutsche Volkssouveränität ausüben könnte. [...]
Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volkssouveränität des Genehmigungspflichtigen! [...]
Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten."[1]


Damit ist klargestellt, dass
* eine Verfassung durch ein freies Volk (!) in einem souveränen Staat (!) geschaffen wird,
* das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung ist,
* mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kein Staat errichtet wurde,
* durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein "Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges" geschaffen wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht nur kein souveräner Staat, sie ist überhaupt kein Staat, sondern eine Verwaltungseinheit.
- WikiMANNia

[1] Carlo Schmid: "Was heißt eigentlich Grundgesetz?" - Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 (Es gibt Youtube- und MP3-Links unten im WikiMANNia-Artikel über Carlo Schmid)

Ich erinnere aber nochmals an die oben angesprochenen Grundsätze:
* "Ein Recht, das man sich nicht nimmt, erodiert."
* "Es gilt die Normativität des Faktischen."

Die Politiker können einfach sagen: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Und was Carlo Schmid sagte, IST Geschwätz von gestern, denn die Politiker von heute behaupten ohne Ausnahme, dass das "Grundgesetz (von den Alliierten) für die Bundesrepublik Deutschland" eine Verfassung sei. Selbst Gregor Gysi, der Rechtsanwalt und alles andere als auf den Kopf gefallen ist, spricht im Bundestag von "unserer Verfassung", als wenn es die Rede Carlo Schmids nie gegeben hätte.
Und da das Volk seinen Politikern nicht widerspricht, ist das faktisch auch der Fall. Abweichende Meinungen von wenigen Außenseitern sind dabei irrelevant. Es gibt kein höheres Recht und es gibt keine höhere Gerechtigkeit als das Recht, welches ein Volk sich nimmt.

Frage: Gibt es "Staatsautorität als Selbstzweck"?

Wiki, Saturday, 02.04.2016, 19:08 (vor 2952 Tagen) @ Michi

Eine Staatsautorität hat nur dann das Recht, Achtung und Schutz zu verlangen, wenn sie den Belangen eines Volkstums entspricht, mindestens ihm nicht Schaden zufügt.

Staatsautorität als Selbstzweck kann es nicht geben, da in diesem Falle jede Tyrannei auf dieser Welt unangreifbar und geheiligt wäre.

Wenn durch die Hilfsmittel der Regierungs­gewalt ein Volkstum dem Untergang entgegen­geführt wird, dann ist die Rebellion eines jeden Angehörigen eines solchen Volkes nicht nur Recht, sondern Pflicht.

Die Frage aber, wann ein solcher Fall gegeben sei, wird nicht entschieden durch theoretische Abhandlungen, sondern durch die Gewalt und - den Erfolg.

Da jede Regierungsgewalt selbstverständlich die Pflicht der Erhaltung der Staatsautorität für sich in Anspruch nimmt, mag sie auch noch so schlecht sein und die Belange eines Volkstums tausendmal verraten, so wird der völkische Selbst­erhaltungs­trieb bei Nieder­kämpfung einer solchen Macht, zur Erringung der Freiheit oder Unabhängigkeit, dieselben Waffen zu führen haben, mittels deren der Gegner sich zu halten versucht. Der Kampf wird demnach so lange mit "legalen" Mitteln gekämpft werden, solange auch die zu stürzende Gewalt sich solcher bedient; es wird aber auch nicht vor illegalen zurück­zu­schrecken sein, wenn auch der Unterdrücker solche anwendet.

Im allgemeinen aber soll nie vergessen werden, daß nicht die Erhaltung eines Staates oder gar die einer Regierung höchster Zweck des Daseins der Menschen ist, sondern die Bewahrung ihrer Art.

Ist aber einmal diese selber in Gefahr, unterdrückt oder gar beseitigt zu werden, dann spielt die Frage der Legalität nur mehr eine unter­geordnete Rolle. Es mag dann sein, daß sich die herrschende Macht tausendmal sogenannter "legaler" Mittel in ihrem Vorgehen bedient, so ist dennoch der Selbst­erhaltungs­trieb der Unterdrückten immer die erhabenste Rechtfertigung für ihren Kampf mit allen Waffen.

Nur aus der Anerkennung dieses Satzes allein sind die Freiheits­kämpfe gegen innere und auch äußere Versklavung von Völkern auf dieser Erde in so gewaltigen historischen Beispielen geliefert worden.

Menschenrecht bricht Staatsrecht.

Unterliegt aber ein Volk in seinem Kampf um die Rechte des Menschen, dann wurde es eben auf der Schicksalswaage zu leicht befunden für das Glück der Forterhaltung auf der irdischen Welt. Denn wer nicht bereit oder fähig ist, für sein Dasein zu streiten, dem hat die ewig gerechte Vorsehung schon das Ende bestimmt.

Die Welt ist nicht da für feige Völker.

"Die Welt ist nicht da für feige Völker."!

Michi, Sunday, 03.04.2016, 06:19 (vor 2952 Tagen) @ Wiki

Find ich gut!s_applaus

"Spiegelt" das "rundgelutschte Stimm-Schlaf-Vieh" von "D"!

sG
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