Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126324 Einträge in 30989 Threads, 293 registrierte Benutzer, 211 Benutzer online (0 registrierte, 211 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Vollpfosten, Volljuristinnen und Vollhuren (Allgemein)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 19.03.2016, 00:53 (vor 2985 Tagen)

Wie Anonym hätten sie es denn gerne ...

Das ist Hurerei. Das "Anonymisiertes Bewerbungsverfahren" verkauft sich an die "Förderung von Frauen"!

Das BMFSFJ beteiligt sich an dem Projekt "Anonymisiertes Bewerbungsverfahren" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Bitte vermeiden Sie Angaben, die Rückschlüsse auf Ihr Alter, Ihr Geschlecht, Ihren Familienstand, Ihre Religion oder Ihre Herkunft zulassen. Im Hinblick auf § 8 BGleiG (Förderung von Frauen) können Sie auf freiwilliger Basis Ihr Geschlecht angeben. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/ausschreibungen,did=223746.html

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Vollpfosten, Volljuristinnen und Vollhuren

TutNichtsZurSache, Monday, 21.03.2016, 08:30 (vor 2983 Tagen) @ Rainer

Im Hinblick auf § 8 BGleiG (Förderung von Frauen) können Sie auf freiwilliger Basis Ihr Geschlecht angeben.[/z] http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/ausschreibungen,did=223746.html

Das stimmt doch auch so. Steht so auch im § 8 BGleiG:

(1) Sind Frauen in einem bestimmten Bereich nach § 3 Nummer 2 unterrepräsentiert, hat die Dienststelle sie bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, bei Einstellung und beruflichem Aufstieg bevorzugt zu berücksichtigen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/__8.html

Avatar

Vollpfosten, Volljuristinnen und Vollhuren

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Monday, 21.03.2016, 09:01 (vor 2983 Tagen) @ TutNichtsZurSache

Das stimmt doch auch so. Steht so auch im § 8 BGleiG:

Wenn körperliche Merkmale angegeben werden ist es keine anonyme Bewerbung. Das aber steht im ersten Satz:

Das BMFSFJ beteiligt sich an dem Projekt "Anonymisiertes Bewerbungsverfahren" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

powered by my little forum