Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Werden die "Operationen 'Paris'" von CIA-Weibern geplant? (Allgemein)

Don Camillo, Tuesday, 17.11.2015, 04:44 (vor 3109 Tagen)
bearbeitet von Don Camillo, Tuesday, 17.11.2015, 04:54

Vorweg: Was auf weiblichem Mist gewachsen ist bleibt Mist.

An der neuerlichen Operation unter falscher Flagge in Paris, die - wie es mal wieder aussieht - vom Pentagon inszeniert wurde ist was faul. Es fällte im ersten Moment wohl nicht so recht auf aber angeblich sei beim humanitären Einsatz (NATO-Neusprech für Leute abmurksen) in der Konzerthalle auf AK47 operiert worden.

Das hier ist die AK47:
[image]Nun bin ich ein staatlich anerkannter Pazifist - sprich Kriegsdienstverweigerer - kenne mich also mit Waffen nur wenig aus. Allerdings verwundert es schon, warum in der Enge einer Musikantenveranstaltung CIA-ausgebildete IS-KämpferINNEN (geschlechtsneutral ist heutzutage wichtig sonst wird man zeinsiert) ausgerechnet die klobige AK verwenden anstatt die Glock 17. Das riecht förmlich nach einem klaren Indiz, daß, wie bei Weibern üblich, vor allem auf das Erscheinungsbild Wert gelegt wurde und weniger auf Sicherheit.

AttentäterINNEN sind PR-ArbeiterINNEN. Allerdings, für PR benötigt man viele Kameras und gute Beleuchtung. Vernünftige Beleuchtung ist aber im einzigen Indoor-Ultrakurz-Video bei der Friedensmission (NATO-Sprech) nicht gegeben. Und auch der rein zufällig im gegenüberliegenden Gebäude postierte... äh... anwesende Le Monde-Reporter filmte mit unzureichender Beleuchtung.

Auch das angeblich von einem Suizidbomber anheimgesuchte Kaffee ist noch vollkommen intakt. Es stünden noch angefangene Biergläser auf den Tischen - so einige gekaufte Zeugen. Waren die Gläser angeklebt und die Tische an den Boden gedübelt?

Die Planung war also voll für'n Arsch. Daher ist wohl davon auszugehen, daß bei Paris II wieder eine CIA-FührungsoffizierIN das Drehbuch schrieb.

Ein Video mit noch viel mehr Hinweisen: https://www.youtube.com/watch?v=x-FqSMqkqZE

PS:
Übrigens nerven mich die dämliche Meldungen der "Qualitätsmedien" über irgendwelche "feigen Terroristen". Wenn schon, dann Mörder und die Wertung "feige" klingt wie Göbbels-Sprech. Oder waren da keine Mörder?
Hatte ich schon erwähnt, daß mir mächtig auf die Eier geht, wenn Mörder frei rum rennen anstatt im Arbeitslager? Ebenso geht mir auf den Sack wenn die Dummdeutschen dieses Mord-Drohnen-Ramstein beherbergen und deren Betroffenheitstränchen zu jeder Geheimdienstoperation kullern.

Frankreich beantragt Art.42 Abs.7 des Eu-Vertrages! Durch niemand legitimiert.Fällt überhaupt nicht auf!

Urknall, Tuesday, 17.11.2015, 14:36 (vor 3108 Tagen) @ Don Camillo

Was bedeutet "beantragten"?

Don Camilo, Tuesday, 17.11.2015, 15:23 (vor 3108 Tagen) @ Urknall

Kann einer das Juristen-Mafia-Sprech mal in Deutsch übersetzen? Weil wenn die Lügenpresse beginnt, EU-Unrecht zu triggern, ist sicherlich mehr dahinter als nur ein "Verteidigungsbündnis". Wahrscheinlich soll sich "wir sind das Pack" an dem Klotz festbeißen während die Parasiten hinten die Schlagzahl der Arschtritte erhöhen.

Artikel 42
(ex-Artikel 17 EUV)

(1) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit. Auf diese kann die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen. Sie erfüllt diese Aufgaben mit Hilfe der Fähigkeiten, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.
(2) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik umfasst die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union. Diese führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Europäische Rat dies einstimmig beschlossen hat. Er empfiehlt in diesem Fall den Mitgliedstaaten, einen Beschluss in diesem Sinne im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zu erlassen.
Die Politik der Union nach diesem Abschnitt berührt nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten; sie achtet die Verpflichtungen einiger Mitgliedstaaten, die ihre gemeinsame Verteidigung in der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) verwirklicht sehen, aus dem Nordatlantikvertrag und ist vereinbar mit der in jenem Rahmen festgelegten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
(3) Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten, die zusammen multinationale Streitkräfte aufstellen, können diese auch für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Verfügung stellen.
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (im Folgenden "Europäische Verteidigungsagentur") ermittelt den operativen Bedarf und fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch, beteiligt sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung und unterstützt den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten.
(4) Beschlüsse zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, einschließlich der Beschlüsse über die Einleitung einer Mission nach diesem Artikel, werden vom Rat einstimmig auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder auf Initiative eines Mitgliedstaats erlassen. Der Hohe Vertreter kann gegebenenfalls gemeinsam mit der Kommission den Rückgriff auf einzelstaatliche Mittel sowie auf Instrumente der Union vorschlagen.
(5) Der Rat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission im Rahmen der Union beauftragen. Die Durchführung einer solchen Mission fällt unter Artikel 44.
(6) Die Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander weiter gehende Verpflichtungen eingegangen sind, begründen eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im Rahmen der Union. Diese Zusammenarbeit erfolgt nach Maßgabe von Artikel 46. Sie berührt nicht die Bestimmungen des Artikels 43.
(7) Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.
Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist.[/b]

https://dejure.org/gesetze/EU/42.html

Beantragen und gehehmigen, was sie selber für ihre Zwecke vorbereitet haben!Ähnlich wie beim Jugendamt!

Urknall, Tuesday, 17.11.2015, 15:34 (vor 3108 Tagen) @ Don Camilo
bearbeitet von Urknall, Tuesday, 17.11.2015, 15:48

Und korrekte Fragestellung wäre:Wer beantragt was, bei wem denn!!? Schulz beantragt bei Schulz!? Oder hat irgendjemand bei euch was beantragt? Bei mir jedenfalls nicht! Gut ich gehöre auch nicht in die engere Wahl von einem Prozent!

Gruss

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