Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Beichte ohne Reue (Recht)

Bolle aus Berlin, Saturday, 01.08.2015, 20:03 (vor 3181 Tagen)

(K)eine starke Gemeinschaft ?! http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=59709


Ich gebe zu, dass ich nach Erhalt des jüngsten, erneut von Frau Dr. Stephanie Wahsner

(zur Person u.a. http://www.kester-haeusler-stiftung.de/content/doktorarbeiten
http://www.vaeternotruf.de/kostenrecht.htm )

richterlich angeordneten Umgangsausschlusses deftig und "wie ein Kesselflicker"geflucht und als Nichtmediziner den professionellen Schändern meiner Tochter körperliche Gebrechen, Bitterpflaumen, Genitalschrumpfung, Krätze, Herpes, Mundfäule und Fußpilz an den Hals gewünscht habe. Sinnigerweise hatte ich für den Personenkreis den Wunsch nach "Hirnschmelze" dabei allerdings nicht vorgesehen.

Nicht etwa, dass die gewohnheitsmäßige Grundrechtverweigerung, die obligatorische Beleidigung und der würdelose Umgang mit einem Vater durch das Gericht mich überrascht hätte.
Nö !s_gericht
Vielmehr war es die aus meiner Sicht äußerst krude und menschenverachtend-dreiste juristische Rabulistik mit der meine Tochter zum Täter des eigenen Missbrauchs gemacht wurde, die mich erzürnen ließ.

Fluchen ist (oft) männlich, stets menschlich und gehört sich dennoch nicht.
Ich weiß!
Aber es tat mir gut, wie ein Frühlingsschrei a' la Ronja Rövardotter.

Jetzt geht mein Kampf, der mitsamt der kultigen und mütterideologischen, rechtbrechenden Leistungen der deutschen Familiengerichtsbarkeit in die Öffentlichkeit gehört, weiter.

Dafür benötige ich auch Unterstützung von Euch, einer total inhomogenen Forengemeinde.

Lest bitte den beigefügten Beschluss des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg.
Das spart zumindest an einem lauen Sommerabend den Gedanken an eine Vasektomie.
Gebt mir mit unaufgeregter Kompetenz und analytischer Klarheit Eure Kommentare, Meinungen, Ratschläge und Tipps!
Einzig der Ratschlag des "Alles gegen die Wand fahren" ist für mich entbehrlich.

Ist verstärkte Öffentlichkeitsmachung der Praxis des Unrechts https://de.m.wikipedia.org/wiki/Publikation_von_Gerichtsentscheidungen ,
eine umfassende Litigation-PR konkreter Gerichtsentscheidungen, auch und besonders in Familiensachen, ein Mittel echten und legitimen Väterwiderstandes oder sollen weiter "Schutzräume für Kinder" betoniert werden?


Ihr könnt Eure Anregungen, Meinungen und Kommentare auch per Mail an info@sorgerechtapartheid.de
senden und auf der feedback-Seite veröffentlichen lassen.
Soweit möglich, teilt den eingestellten Beschluss ( ungeachtet der Tatsache,dass die Situations-und Fallbeschreibung eine freie richterliche Interpretation darstellt).

Aus meiner Sicht besondere juristische Leistungen und Dreistigkeiten habe ich hervorgehoben.

Gruß und Dank

Bolle
aus Berlin
http://sorgerechtapartheid.de/

Leitsatz von sorgerechtapartheid.de
Die Unlust des Kindes auf Beziehungspflege mit seinem Vater stellt für das Gericht eine Gefährdung des Kindeswohls dar, der mit der Schaffung eines kindgemäßen Schutzraums unter Ausschluss des väterlichen Elternteils entgegenzuwirken ist.
Die durch vorherige gerichtliche Umgangsausschlüsse und Indoktrination des Wohnelternteils erzeugte kindliche Willensbekundung wird als autonomes inneres Faktum gewertet.
Das Gericht betrachtet den geäußerten Willen als eigenständigen und nutzt die Einlassungen des Entfremdungsopfers um das Kind zum Täter des eigenen Missbrauchs machen.


(mit Ausdruck-und Schreibfehlern übernommen,
farbliche Hervorhebungen von sorgerechtapartheid.de )

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Abteilung für Familiensachen
Beschluss

Geschäftsnummer: 133 F 7996/15
Datum: 22.07.2015


In der Familiensache betreffend das Kind

...
geboren am
Staatsangehörigkeit:deutsch
...

Verfahrensbeistand:
.....

Kindesvater:
...

Kindesmutter:
...

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte
...

hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Abteilung für Familiensachen - am 22.07.2015 durch die Richterin Dr. Wahsner beschlossen:

1. Der Umgang des Kindesvaters mit dem Kind wird bis zum 31.12.2016 ausgeschlossen.

2. Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

2
Gründe

Das Kind ist aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern hervorgegangen und lebt seit der Geburt im Haushalt der Kindesmutter, die allein sorgeberechtigt ist. Die Beteiligten streiten um den Umgang des Kindesvaters mit dem Kind. Bis Mitte des Jahres 2004 hatte der Kindesvater regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Im folgenden wurde der Umgang gerichtlich ausgeschlossen.

Mit Beschluss vom 10.09.2012 zum Az. 133 F 21302/09 des hiesigen Gerichts in der Fassung des Beschlusses des Kammergerichts vom 01.11.2012 zum Az. 17 UF 186/12 wurde ein begleiteter Umgang des Kindesvaters mit dem Kind angeordnet.

Im folgenden kam es zu zwei begleiteten Umgängen des Kindesvaters mit L. entsprechend den Maßgaben des Umgangsbeschlusses. Dieser wurde nach zwei Umgängen wegen der ablehnenden Haltung des Kindes beendet.

Es folgte ein gerichtlicher Umgangsausschluss bis zum 31.05.2015 ausgeschlossen.

Der Kindesvater begehrt nun neuerlich eine Umgangsregelung mit dem Kind.
Die Kindesmutter stellt sich dem Antrag unter Berufung auf die ablehnende Haltung des Kindes entgegen.

Dem Kind wurde im hiesigen Verfahren ein Verfahrensbeistand bestellt. Es wurde zudem persönlich angehört. Das Jugendamt wurde im Verfahren angehört. Beide sprachen sich aufgrund der Willensäußerung des Kindes gegen Umgängen des Kindesvaters mit dem Kind aus.


Der Umgang des Vaters mit dem Kind ist weiterhin, nämlich bis zum Ablauf des 31.12.2016 auszuschließen (§ 1684 Abs.4 BGB) , weil die andernfalls drohende Kindeswohlgefährdung fortbesteht.

Grundsätzlich hat jeder Elternteil das Recht zum Umgang mit seinem Kind, § 1684 Abs.1 BGB. Ein Ausschluss dieses Rechts kommt nur in Betracht, wenn das Wohl des Kindes durch den Umgang gefährdet wäre, §1684 Abs.4 BGB. Das Umgangsrecht des Vaters mit seinen Kindern steht unter dem Schutz des Art.6 GG. Eine Einschränkung dieses Grundrechts ist nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich. Danach darf das Umgangsrecht nur dann ausgeschlossen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwenden (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1447 unter Hinweis auf BVerfG, FamRZ 2010,S.1622) und andere Regelungen, die weniger stark in das Grundrecht eingreifen, nicht möglich sind (OLG Celle FamRZ 2008, 1369-1371; Palandt-Götz, BGB 73.Aufl.2014, § 1684 Rn.36).

Ein Umgang des Vaters mit dem Kind ist weiterhin nicht möglich. L. lehnt jeden Kontakt mit ihrem Vater kategorisch ab. Diese Ablehnung dokumentiert sich in dem Verhalten L.s spätestens seit dem letzten begleiteten Umgang auf die gerichtliche Anordnung aus dem Jahr 2012.

3
Bereits zuvor hatte L. den Kontakt mit dem Vater abgelehnt. Seit dem Abbruch der Umgangsbegleitung will L. jedoch weiterhin keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Insbesondere lehnt sie persönliche Umgänge mit dem Vater ab. Die Vehemenz ihres diesbezüglichen Willens hat sich insbesondere bei dem "Umgangsversuch" im Rahmen der gerichtlichen Anhörung am 17.07.2015 vor dem hiesigen Gericht gezeigt. Ein im Rahmen des gerichtlichen Termins stattfindendes Gespräch zwischen dem Kind und dem Kindesvater wurde letztlich abgebrochen, da das Kind den Kontakt vehement ablehnte.

L. ließ sich am 17.07.2015 auf den Vorschlag ihrer Mutter und der Richterin auf ein Gespräch mit dem Vater im Sitzungssaal ein, ließ sich im Rahmen des Gesprächs mit dem Vater jedoch nicht davon überzeugen, Umgänge mit dem Vater zu beginnen.

Vielmehr wurde deutlich, dass L. die vom Vater geschaffenen Gesprächssituation, die darauf hinauslief, sich für ihre Position zu rechtfertigen, als extrem belastend empfunden hat.

Gleichsam war zur Überzeugung des Gerichts festzustellen, dass L. jegliche Umgangsanfragen des Vaters ohne Zögern ohne größere Gefühlsregung verneinte.

Die Entscheidung L. keinen Kontakt mit ihrem Vater haben zu wollen, ist zu respektieren. Äußern Kinder, dass sie keinen Kontakt zu einem Elternteil haben wollen, so ist sorgfältig zu prüfen, ob dieser Wille auf einer autonomen Entscheidung des Kindes beruht oder ob der geäußerte Kindeswille seine Grundlage in einer Suggestion des betreuenden Elternteils hat (BVerfG, FamRZ 2007,531;2001,1057;OLG Brandenburg FamRZ 2000,1106). Allerdings kann auch ein fremd beeinflusster Wille schützenswert sein, wenn darin echte Bindungen zum Ausdruck kommen und sich der Wille derart in dem Kind verfestigt hat, dass er als eigener Wille anzusehen ist. Denn auch ein solcher Wille stellt ein inneres Faktum dar, das im Interesse des Kindes nicht ignoriert werden darf (BGH,NJW 1985,1702 (1703)BVerfG,FamRZ 2001,1057;OLG Frankfurt a.M.,FamRZ 2002,187). Es ist zu ermitteln, ob die Herausbildung der Persönlichkeit des Kindes bereits so fortgeschritten ist, dass eine dem Willen des Kindes zuwiderlaufende Ausübung des Umgangs eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten würde (BGH, FamRZ 1980, 131; OLG Celle,FamRZ 2008, 1369-1371).

Auf der Grundlage der Feststellungen des Jugendamtes, der Verfahrensbeiständin und der eigenen Wahrnehmung des Gerichts kann hier kein Zweifel daran bestehen, dass es sich bei dem von L. geäußerten Willen, ihren Vater nicht sehen zu wollen, um einen eigenständigen, von ihrer Mutter unabhängigen Willen handelt.

Der Wunsch L.s ihren Vater nicht sehen zu wollen, ist das Ergebnis einer längeren Entwicklung. Auch wenn die Mutter die Kontakte zwischen dem Kind und dem Vater nie übermäßig gefördert haben dürfte, ist festzustellen, dass L. nunmehr für sich selbst entschieden hat, einen Kontakt nicht zu wollen. Dazu ist sie mit ihren 13 Jahren auch in der Lage und dies ist zu respektieren. Dass die Äußerungen L.s einstudiert wären und sie damit ihre eigentliche seelische Haltung verdecken wollte, kann angesichts ihres Alters sowie der Bestimmtheit, Häufigkeit und Nachdrücklichkeit, mit der sie diesen Willen sowohl in diesem Verfahren, als auch gegenüber dem Jugendamt geäußert haben, ausgeschlossen werden.

4
Anlass für die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist unter diesen Umständen nicht gegeben.

Das Gericht ist überzeugt, dass das seelische Wohl L.s gefährdet würde, wenn ihr wiederholt ernsthaft und nachhaltig geäußerter Wille, keinen Kontakt mit dem Vater haben zu wollenb, in diesem Verfahren nicht beachtet würde.

Sie müsste erleben, dass ihr Wille nicht zählt und nicht respektiert wird. Eine solche Entscheidung wäre mit der hohen Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht dem Kinderwillen in Verfahren einräumt, in denen es um ihr Schicksal und ihre persönliche Zukunft geht, nicht vereinbar (BVerfG FamRZ 2010,865; BVerfGE 75,201).

Die vom Vater vorgeschlagene Anbahnung eines Umgangs durch auszubauende Emailkontakte scheidet gleichsam aus, denn L. verweigert alles, was einen Bezug zu einem Umgang mit ihrem Vater hat.

Hinzu kommt, dass der Vater es weiterhin nicht verstanden hat, dass es neben der rein rechtlichen Dimension, eine weitere viel wichtigere Dimension, nämlich die zwischenmenschliche gibt, die von ihm mehr fordert als die Einforderung seiner Rechte als Vater. Sie erfordert Einfühlungsvermögen und Respekt vor der Persönlichkeit und dem Willen seines heranwachsenden Kindes, deren Zuneigung man nicht erzwingen kann.

Die Nachdrücklichkeit, mit der der Vater seit 10 Jahren sein Umgangsrecht mit L. verfolgt, lässt die Annahme zu, dass der Vater auch zukünftig nicht davon ablassen wird, den Umgang mit L. zu erzwingen.
An dieser Stelle erscheint es wichtig, L. einen Schutzraum zu gewähren, den sie braucht, um sich ungestört zu entwickeln.Entsprechend war auch ein Umgangsausschluss für die Dauer von mehr als einem Jahr erforderlich.

Die Nebenentscheidungen folgen aus § 81 Abs.1 S.1 FamFG, § 45 Abs.1 Nr.2 FamGKG.

Rechtsbehelfsbelehrung

...

Dr.Wahsner (ohne Unterschrift)
Richterin am Amtsgericht


Ausgefertigt
Berlin,28.07.2015
Dienstsiegel Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg,Nr.244
Unterschrift
Stöcklein
Justizbeschäftigte

Besprochen wird sowas im TrennungsFAQ

Mus Lim ⌂ @, Sunday, 02.08.2015, 04:10 (vor 3181 Tagen) @ Bolle aus Berlin

In diesem Forum habe ich solches noch nicht erlebt. Ich würde es lieber im TrennungsFAQ-Forum versuchen.

--
Mach mit! http://wikimannia.org
----

Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
----

Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung

Beichte ohne Reue - erneutes Umgangsverbot

lichttblick, Sunday, 02.08.2015, 07:44 (vor 3180 Tagen) @ Bolle aus Berlin
bearbeitet von lichttblick, Sunday, 02.08.2015, 08:34

Hi,

mein Beileid, sozusagen.

Du hast bereits beschlossen, den "Kampf, der mitsamt der kultigen und mütterideologischen, rechtbrechenden Leistungen der deutschen Familiengerichtsbarkeit" weiter zu führen. Nur dafür benötigst du Unterstützung von hier.
Na, dann tu' das halt!

Dazu kann ich aber aus prozess-ökonomischen und auch Gründen der eigenen seelischen Gesundheit nicht raten.
Du bist "Nichtmediziner". Ich schon. Weiß also bescheid um seelische Gesundheit, Kindeswohl, Gutachten und deren Mißbrauch. Forensik und Rechtsbeugung. Gerichtsbarkeit und Zeitgeist.
Für mich ist das Urteil schlüssig und sauber begründet. Der Tenor, ein 13-jähriges Mädchen hat das Recht auf eigenen Willen, auch wenn dieser fremd beeinflusst ist (wird ja ausdrücklich eingeräumt!), ist nicht rechtsmißbräuchlich. Eher das Erzwingen des Umgangs gegen den Willen des Kindes.
Habe mir den Absatz ab:
"Allerdings kann auch ein fremd beeinflusster Wille schützenswert sein, wenn darin echte Bindungen zum Ausdruck kommen und sich der Wille derart in dem Kind verfestigt hat, dass er als eigener Wille anzusehen ist."
mal in den eigenen Fundus genommen. Die Belohnung der Umgangsverweigerung hatte ich so noch nicht.

Ich habe das alles selbst erlebt. Und seinerzeit alle PAS-Literatur + Urteile gelesen.
Wie du sicher weißt, wurde von GARDNER die sofortige Herausnahme des Kindes vom "Programmierer" empfohlen. M.W. in den USA niemals praktiziert; hier in D sowieso wg. Mütterkultur undenkbar.
Schon damals im pappa-com Forum die ellenlange Diskussion über das "Loslassen" unter Hinweis auf das Salomon/ Kreidekreis-Gleichnis.
Ergebnis war, daß es nur über die Brücke zur Mutter (JOPT) geht.

Natürlich ist das alles hoch-emotionell. Und ich kann dich sehr gut verstehen!
Entscheidende Frage sollte aber sein: was ist vernünftig? Also die Frage nach Aufwand/ Gewinnchancen.
Denn: dem Kind geht es gut, ihm mangelt es an nichts! Sagt der Staat. Und es ja selbst! Nur eben: es lebt halt bei der Mutter (Lt. Dino). Und kommt ohne dich aus. Was du offenbar nicht ertragen kannst.
Ohne Frage liegt hier objektiv seelischer Kindesmißbrauch vor. Nur: subjektiv wird das von allen Beteiligten - außer dir - vehement bestritten. Wobei der Staat am längeren Hebel ist.

Wenn du die Sache (die real längst verloren ist) zu deinem Lebensinhalt machen willst, dann mach' halt weiter.
Horst PETRI empfiehlt: zum Geburtstag einen Gruß + kleines Geschenk, bis sich das Kind von selbst meldet.

Alles Gute!

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Beichte ohne Reue

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 02.08.2015, 08:45 (vor 3180 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Jetzt geht mein Kampf, der mitsamt der kultigen und mütterideologischen, rechtbrechenden Leistungen der deutschen Familiengerichtsbarkeit in die Öffentlichkeit gehört, weiter.

Für einen erfolgreichen Kampf gehört die Analyse der eigenen Stellung. Dabei müsstest du erkennen dass nicht nur deine Tochter fremdbestimmt ist, sondern du bist es auch. Man hat es geschafft dass du dir ein Hamsterrad baust und immer schneller darin läufst. Da dir das Tempo im Hamsterrad nicht reicht, suchst du Hilfe wie du dieses Tempo erhöhen kannst um endlich vom Fleck zu kommen.

Es ist zu vermuten dass durch den Kampf die Mutter eine optimale Möglichkeit hatte deine Tochter fest an sich zu schweißen. Sie bilden mittlerweile eine Kampfgemeinschaft mit dir als Feind. Jeder Angriff auf die Mutter verfestigt diese Gemeinschaft.

Nur wenn du aufhörst diesen sinnlosen Kampf zu führen hast du die Chance menschliche Nähe zu deiner Tochter zu gewinnen. Die eigentliche Strategie des Kampfes besteht darin nichts zu tun. Ich würde sogar so weit gehen das Gericht zu bitten deiner Tochter mitzuteilen das du nichts mehr unternehmen wirst um deine Tochter zu sehen, aber immer zur Verfügung stehst falls sie mal Hilfe braucht.

Deine Tochter ist in einem Alter in dem Rivalitäten zwischen Tochter und Mutter entstehen. Solange du den Lauf im Hamsterrad fortführst, überdeckt das diese Rivalitäten. Der nicht ausgelebte Streit zwischen Mutter und Tochter ist der nächste Brocken der deiner Tochter in den Weg gelegt wird.

Ich hoffe nicht dass du meinen Kommentar als Angriff auf dich siehst. Es ist keine Angriff sondern eine Analyse die aus persönlichen Erfahrungen aus ähnlichen Fällen besteht.

Die Abarbeitung der Beeinflussung durch die Mutter ist für die Kinder langwierig und selbst im Alter von 30 Jahren sind die Kinder noch damit beschäftigt die letzten Fesseln abzulegen.

In deinem Fall kann niemand die Garantie geben dass deine Tochter irgendwann vor deiner Tür steht wenn du das Hamsterrad verlässt. Bei weiterem Lauf im Hamsterrad stehen die Chancen aber eher schlecht.

Rainer

PS: Schau dir diesen Fall einmal an:
Happyend für Joe, Lisa und Maria

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Beichte ohne Reue

Bolle aus Berlin, Sunday, 02.08.2015, 13:45 (vor 3180 Tagen) @ Rainer

Während sich Frau Schwesig,
"Chefin des Bundesministeriums für Alle außer Männer" um das Umgangsrecht kümmert,

http://xn--vterwiderstand-5hb.de/index.php/22-uncategorised/331-zur-runderneuerung-des-umgangsrechts

während der deutsche Vertreter Michael Herold der Un-Menschenrechtsratsresolution für die Familie die Zustimmung verweigert,

http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=59613

während der ISUV die Änderung der Düsseldorfer Tabelle kritisiert,

http://www.isuv-online.de/?p=151288

vergehen sich Familienrichterinnen weiter unbekümmert an Grund-und Menschenrechten indem sie u.a. bereits entfremdete Kinder als Täter fürs weitere eigene Unbill benutzen statt ihnen beide Eltern zuzugestehen.

Der fachliche Offenbarungseid wird dabei durch Aneinanderreihung unbestimmter Rechtsbegriffe kaschiert. Rabulistik pur. "Schlüssig und sauber begründet" sieht m.E. anders aus.

Vielen Dank den Lesern des Threads und insbesondere denen, die sich der Mühe der Analyse und Antwort hier im Forum wie auch unter info@sorgerechtapartheid.de unterzogen haben.

Erstaunt bin ich, daß mein "Kampfansagesatz" mehr Aufmerksamkeit fand als der Rat der Richterin mich der zwischenmenschlichen Dimension zu widmen statt der Einforderung von väterlichen Elternrechten.
Wie das bei einem totalen Umgangsverbot allerdings gemacht werden soll bleibt ein wohlbehütetes Geheimnis von Frau Doktor.

Ich muss meine" Kampfansage" "eigenanalytisch" jedoch ein bissel korrigieren. Der Kampfs ums Kind, um meine Tochter ist vorbei. Seit Jahren. Er ging zu Lasten des Kindes verloren. Insofern bin ich "aus dem Hamsterrad' raus.
Jetzt ordne ich meine familiengerichtlichen Erlebnisse, schreibe Geburtstagsgrüße, die nicht zugestellt werden und bedanke mich beim Gericht für die Zeit die ich nicht mit Umgang "vergeuden muss" sondern für das Schreiben eines Buches verwenden kann.
http://sorgerechtapartheid.de/das-buch.html

Einzig das Argument "Dem Kind geht es gut", beliebt bei Unterhaltsprellern, Vätern ohne (zwischen)menschliche Beziehungsfähigkeit und bei denen denen allein der Schein genügt, teile ich indes nicht, weil es meiner Tochter in einem katholischen Internat oder in einer Koranschule dem Anschein nach auch gut gehen würde.s_prediger

Deshalb geht für mich (quasi auch für nachfolgend Betroffene) der rechtliche und politische Kampf weiter - mit bescheidenen eigenen Möglichkeiten.

Vielen Dank nochmals für Eure erfreulich sachlichen, hämefreien und kompetenten Beiträge.s_applaus

Urteil Verwaltungsgerichtshof Kassel aus 1979!

Urknall, Sunday, 02.08.2015, 19:19 (vor 3180 Tagen) @ Bolle aus Berlin
bearbeitet von Urknall, Sunday, 02.08.2015, 20:17

Hab im Hausjurist des Prof. Volker Thieler aus dem Jahre 1994 entdeckt.Hier wurde nur wegen einem Doppelnamen entschieden! Aber der Text enthält viel mehr, wohin die Hyäne rennt!(Az. VIII O E 147/79) :

"Danach darf ein Kind, das in der Lebensgemeinschaft seiner nicht verheirateten Eltern aufwächst, als Doppelnamen den Familiennamen der Mutter und des Vaters führen.
Für den Unterhalt muß der Vater mindestens den Satz für nichteheliche Kinder zahlen, hat aber weder ein Sorge- noch ein Umgangsrecht, auch dann nicht, wenn beide Elternteile dies wünschen! Empfehlenswert ist, testamentarisch festzulegen, daß beim Tod des sorgeberechtigten Partners der Vater das Sorgerecht und Umgangsrecht für das gemeinsame Kind bekommt.Rechtsverbindlich ist dies zwar nicht, doch es bietet einen Anhaltspunkt dafür, wie beim Tod der Mutter das Vormundschaftsgericht entscheiden kann."

Unsinn, wie manche behaupten, du hättest egoistisches Anliegen.Du schluckst, erniedrigst dich dem Kind zu liebe und wirst durch die Manege gezogen.Es gibt kein Vaterrecht, Mutterrecht, Kinderrecht.Es gibt nur Menschenrecht!

Meine ist auch so ählich alt.Letzter Kontakt ist 7Jahre her.Jetzt vom Hörensagen, soll seit zwei Jahren im Heim sein.Jugendhilfe(!) gibt keine Info und verweist auf Gericht.Daß zum schluß nochmal abkassiert wird, und ich auch mit so einem Urteilsformular (nur andere Namen eingesetzt) wie deine nach Hause schicken!

Bei meinem Sohn hatte ich damals Glück (!) gehabt:Er ist jetzt mitte 20.Damals als Baby hat ihn meine Mutter übernommen.Die Jugendamtin(Spanierin), war 3-4 zum Kaffeetrinken da, das wars dann.

Wenn man sich wirklich Kopf macht, da würden einem Phantasien hochkommen, die einen Brejvik wie ein Waisenkind da stehen lässt.

Aber, den Täufellinnen keine Freude bereiten!

Bedenke:Im Staatsapparatur hast du nicht mit Menschen zutun! Kannst gutgläubig appelieren wie du willst, es kommen keinerlei menschlische Regungen heraus, eher im Gegenteil!
Du mußt wie ein Trickbetrüger denken, dann hast du etwa gewisse Vorahnung, wie diese ticken und funktionieren!

Ein bekannter Jurist sagte mal:"Juristen sind Meinungsprostituierte"!


Gruss

"Vaterliebe" und erneuter erweiterter Suizid

lichttblick, Tuesday, 04.08.2015, 04:07 (vor 3179 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Einzig das Argument "Dem Kind geht es gut", beliebt bei Unterhaltsprellern, Vätern ohne (zwischen)menschliche Beziehungsfähigkeit und bei denen denen allein der Schein genügt, teile ich indes nicht, weil es meiner Tochter in einem katholischen Internat oder in einer Koranschule dem Anschein nach auch gut gehen würde.

Hi,

weiß nicht, ob du das noch liest. Deswegen kurz:

- Beleidigungen helfen nicht weiter. Sondern sind Zeichen fehlender Argumente.
- deine Tochter ist nicht "deine" allein! Als unehelicher Vater aus einer kurzen Liebschaft - leider - umso weniger.
- mit dem "Anschein" hast du recht! Das, und der seelische Mißbrauch des Kindes wurde vom Gericht auch
eingeräumt, wenn man zwischen den Zeilen liest. Aber: wie soll ein Gericht entscheiden, wenn das Kind absolut nicht WILL ??
Jegliche Zwangsmaßnahmen würden das Kind in einen Konflikt zur bisherigen Betreuungsperson führen. Und so dessen Identitäts(-Entwicklung) erheblich stören. Insofern ist Exklusion der "Störers" nachvollziehbar. Die Richter haben damit das geringere Übel gewählt. Dein credo, die Richter seien alle doof, ist falsch.
- wie weit falsch verstandene Vaterliebe gehen kann, ist tragisch im neuen Fall der Rombachtalbrücke dokumentiert. Der Vater wollte den Kindern noch was "Gutes" tun, und hat sie zur Sicherheit abgestochen !!?? Damit's die Kinder besser haben, nämlich ohne die böse Mutter.

Glaube mir:
ALLE sind hier auf deiner Seite! Nur ist eben die Frage: was ist sinnvoll. Und wo ist die Grenze zum Wahn/ Verkennung der Tatsachen.

"Vaterliebe" und erneuter erweiterter Suizid

Bolle aus Berlin, Wednesday, 05.08.2015, 09:58 (vor 3177 Tagen) @ lichttblick

Beleidigungsvorwürfe sind beliebt (nicht nur im Forum) und stets eine Quelle lustiger und unermüdlicher Befassung deutscher Gerichte.
Seit die Mutter des Kindes feststellen mußte,dass ich meinen elterlichen Pflichten verantwortungsvoll nachkam ohne jedoch mit ihr erneut zusammenzuleben, waren Beleidigungsvorwürfe Routine.Tja,die gefühlten Ehrverletzungen einer bewußt getrennterziehenden Mutter...

Eigentumsansprüche wurden mit den Worten "meine Tochter" in diesen Thread so wenig vorgetragen wie die Behauptung "alle Richter wären dumm".(Immerhin hat "meine" Richterin einen Doktortitel und ich verweise gern auf das Promothema.)
Irgendwo habe ich gelesen, dass 60 % der Richter für ihren Job sogar geeignet seien.Ob sich dies auch auf ideologisch gefestigte Familienrichter bezieht kann ich allerdings nicht sagen.

Als erfahrener Vater teile ich die Auffassung, das ein "vom Himmel gefallener Wille" unabänderlich und unbeeinflussbar ist, wahrlich nicht. (Deshalb ja auch mein Vorschlag Kontakt per e-mail.)
Der Wille meiner ehelichen Kinder auf den Schulbesuch war nicht durchgehend pro Lehranstalt. Zum Glück hat kein Richter diesen Willen stärken können.
Die Frage,was ist sinnfrei und was nicht stellt sich natürlich (auch hinsichtlich von Forendiskussionen und Meinungsaustausch) stets.
Ein totaler Krieg gegen Väter, eine Totalentsorgung eines "Störers" ist auf Dauer nicht sinnig.

Vgl.bitte auch http://www.frauengewalt.fall.vn/Forum/index.php?id=147

Die Rombachtalbrücke ist im dargelegten Fall so wenig ein Thema wie eine mögliche Vorliebe für Hanfkrawatten.Nicht alles passt in jeden Thread...s_dankeschild.gif

Angenommen Papa ist nicht ok.Was ist mit Grosseltern, Onkel, Tante. Sind die alle böse?Oder leiden sie darunter?

Urknall, Monday, 03.08.2015, 07:02 (vor 3179 Tagen) @ Bolle aus Berlin

- kein Text -

Angenommen Papa ist nicht ok.Was ist mit Grosseltern, Onkel, Tante. Sind die alle böse?Oder leiden sie darunter?

Bolle aus Berlin, Monday, 03.08.2015, 09:36 (vor 3179 Tagen) @ Urknall

Es geht nie um das Kind.Der Täter steht im Mittelpunkt der familiengerichtlichen Verfahren.
(Halb-)Schwestern, Tanten, Onkels, Neffen und Nichten der väterlichen Familie sind natürlich auch pöhse und Nicht-OK.Die "halben Wurzeln" des Kindes sind schlecht.

Vor Kurzem starb mein Vater/Opa von L.
Kommentar:"Na und!"

Der Täter steht im Mittelpunkt der familiengerichtlichen Verfahren.

Peter, Monday, 03.08.2015, 11:38 (vor 3179 Tagen) @ Bolle aus Berlin

(Halb-)Schwestern, Tanten, Onkels, Neffen und Nichten der väterlichen Familie sind natürlich auch pöhse und Nicht-OK.Die "halben Wurzeln" des Kindes sind schlecht.


Wie wahr ist das denn? Und das alles nur um an sein Geld kommen zu können.

--
Ihr könnt mich alle mal

Der Täter steht im Mittelpunkt der familiengerichtlichen Verfahren.

Bolle aus Berlin, Monday, 03.08.2015, 15:01 (vor 3179 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,
ich hoffe,wir schreiben nicht aneinander vorbei (ggflls.Mail an info@sorgerechtapartheid.de ).

Wer aus egoistischen Gründen einen Elternteil aus dem Leben des gemeinsamen Kindes entfernen will fördert nicht zwangsläufig den Umgang mit dessen Familie.s_klugscheiss

Gruß
Bolle

Der Täter steht im Mittelpunkt der familiengerichtlichen Verfahren.

Peter, Monday, 03.08.2015, 19:32 (vor 3179 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Nö, nö, wir schwimmen gemeinsam in einer Welle.

--
Ihr könnt mich alle mal

Beichte ohne Reue

Emannzer, Monday, 03.08.2015, 19:10 (vor 3179 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Hallo Bolle,

erster und am schwersten zu befolgender Rat (analog zu Rainer):

Niemals mitpendeln - denn dann spielst du das Spiel nicht mehr nach deren Regeln. Leider hast du dich da schon hineinziehen lassen (was ich aber gut verstehen kann).

Der Zweite folgt dem Vorschlag von @Muslim:

www.trennungsfaq.com - und schildere dort deine spezielle Situation.

Viel Erfolg und gutes Durchhaltevermögen wünsche ich dir.

Emannzer

Beichte ohne Reue

Peter, Monday, 03.08.2015, 19:41 (vor 3179 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Es ist sicherlich schwer, aber versuch deine Emotionen in den Griff zu bekommen. Dieser Scheiß kann einen wahnsinnig machen. Und zugegeben, Höflichkeit, Anstand und Vernunft hat das Familiengericht nicht verdient. Was es verdient hat, das möchte ich erst gar nicht schreiben. Mach Dinge die Dir Spaß machen: Angeln ohne Angelschein, von Radarfallen ohne Nummernschild blitzen lassen, totsaufen oder sowas. Reis Frauen auf und leg sie flach, sind eh alle Schlampen.

--
Ihr könnt mich alle mal

Aufforderung zu gesetzeswidrigen Handlungen

lichttblick, Tuesday, 04.08.2015, 04:30 (vor 3179 Tagen) @ Peter
bearbeitet von lichttblick, Tuesday, 04.08.2015, 05:07

Mach Dinge die Dir Spaß machen: Angeln ohne Angelschein, von Radarfallen ohne Nummernschild blitzen lassen,

Hi Peter,

das hilft sicher dem TO, vom Loser vor dem FG auch noch zum Verfolgten im Strafrecht zu kommen. Und dessen Zerstörung voranzutreiben. Super!

Muß leider konstatieren: hier sind einige Spinner unterwegs!

Dies betrifft auch Fantasien an Maßnahmen ala Brejvik usw. (s.o.).

Aufforderung zu gesetzeswidrigen Handlungen

Peter, Tuesday, 04.08.2015, 10:25 (vor 3178 Tagen) @ lichttblick

Mach Dinge die Dir Spaß machen: Angeln ohne Angelschein, von Radarfallen ohne Nummernschild blitzen lassen,

Hi Peter,

das hilft sicher dem TO, vom Loser vor dem FG auch noch zum Verfolgten im Strafrecht zu kommen. Und dessen Zerstörung voranzutreiben. Super!

Muß leider konstatieren: hier sind einige Spinner unterwegs!

Dies betrifft auch Fantasien an Maßnahmen ala Brejvik usw. (s.o.).

Ach mein Freund ist wieder da. Quasi mein schlechtes Gewissen. Viel Spaß dabei. Ehrlichgesagt halte ich Bolle für einen erwachsenen, autonomen, verantwortungsbewussten Mann, der weder mich noch dich für Entscheidungsfindungen benötigt. Geh‘ mit deiner Moralkeule besser in die Schule.

Ich habe natürlich das meiste schon gemacht, weil Leute mit Rute und Keule mich nie beeindrucken konnten. Was Dir vor allem schon alleine fehlt ist ein richtiger Bezug zur Straftat. Sprich, Du bist Dir ganz sicher, dass GSG9 persönlich die Wohnung stürmen wird, wenn man schwarzangelt oder Radarfallen den Stinkefinger zeigt. Dein Rechtsempfinden ist mehr als verkorkst und deswegen nur noch bei Kleinkinder fruchtend: Die brauchen einfache Regeln.

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Ihr könnt mich alle mal

Toll aus dem Zusammenhang gerissen! Wer redet hier von Maßnahmen?!

Urknall, Tuesday, 04.08.2015, 11:45 (vor 3178 Tagen) @ lichttblick

Damit ist gemeint, wenn man sich tiefsinnig hineinsteigert, daß das einen wahnsinnig machen kann! Solche gleichgültigen "Ratgeber" empfehlen auch, "ach, egal, das Kind meldet sich, wenn es 18 wird!".Na klasse, man kann dann die Zeit zurückdrehen und alles nachholen!
Hört man nicht von Verzweiflungstaten (Erweiterter Suizid), weil manche nicht gerade so reflektieren können, was die Ursachen sind bzw. was im Hintergrund gespielt wird!
Ja, ja, alle was nicht Schlafschafe sind, sind Spinner! Hört sich an wie von einem Beamten oder jemanden, der gesetzestreu Falschparker aufschreibt.

Falls aufgefallen ist, ganz unten steht: "Den Teufelinnen keine Freude bereiten!"

Streit und Streitwert

Peter, Tuesday, 04.08.2015, 18:19 (vor 3178 Tagen) @ Urknall
bearbeitet von Peter, Tuesday, 04.08.2015, 18:47

Lichtblick hat ein Problem mit mir, weil er die Prämisse der Ehe verinnerlicht hat: Wir bauen gemeinsam eine Zukunft auf. Wir schauen gemeinsam, dass wir reich werden, dass es unsere Kinder besser haben werden als wir usw. usf.

Dagegen habe ich natürlich nichts und es kann auch real werden. Meine Prämissen beinhalten aber keine privaten Träumereien, denn wenn es darauf ankommt, sind sie schnell verpufft und die Regeln der Gesetzte gelten.

Der juristische Sinn der Ehe ist auch schnell erklärt: Streit und Streitwert (Von Harmonie, zukunftsorientierung, von Familiensinn keine Spur. Im krassen Gegenteil. Daher Finger weg davon.)

Hier hat es jemand gut zusammengefasst:

http://www.das-maennermagazin.com/blog/die-besten-argumente-liefert-das-maennermagazin-von-detlef-braeunig-aka-leutnant-dino

https://disqus.com/by/sten_berg/
Anderseits kann der Anwalt für Dich schreiben und tun was
er will, denn die Kosten belaufen sich auf einen vom Gericht ermittelten und festgelegten Streitwert. <- Auf das Wörtchen Streit achten! Meist eine unverschämte Hochrechnung. Also: Wie sehr der Anwalt sich für dich sich bemüht oder auch nicht sind durch den ermittelten Streitwert des Gerichts, für Deine Kosten, scheiß egal.
Ebenso das Ergebnis: Egal wie sehr er für Dich sich bemüht, Du wirst blechen müssen und gnadenlos verlieren.

Das einzige was zählt ist, den finanziellen Schaden so
gering wie möglich zu halten.

Man darf denen kein Zucker geben und glaub mir... Du wirst in der hohen Halle der Krähen des Familiengerichts nur mitbekommen, wie die alle nur Dich finanziell abklopfen werden. Was verdienen sie? Strengen sich mehr an! Machen sie mehr aus sich! Suchen sie sich ein Job oder Nebenjob... Natürlich alle aus Empathie zu Dir... hahahahhahaha. Die werden dich beim Abklopfen deiner finanziellen Mittel auch auf Dein Stolz oder Ehre appellieren: Sie wollen doch auch, dass es ihre Kinder gut geht...Sie wollen doch kein Sozialschmarotzer sein... Sie wollen doch kein Versager der Gesellschaft sein...Sie wollen... Die meisten Exmänner, die darauf gehört haben, wundern sich irgendwann, dass die Halle der Krähen des Familiengerichts sich danach gar nicht mehr interessiert, obwohl sie sich zuvor ach so interessiert hatten. Ja hatten sie, aber aus Eigeninteresse, zwecks Höhe des Streitwerts=Honorar. Den Kinder oder was auch immer ist denen nicht nur egal, sondern sie sind in der Vaterkindbeziehung mehr als destruktiv. Die leben von Zank, Streiterein, Ge­plän­kel etc. Wer auf die als Friedensstifter baut, baut auf den Brandstifter anstatt auf die Feuerwehr. Die löschen nicht, sondern schieben Kohle nach.

Man liegt auf dem Präsentierteller, an dem gesetzlich ein verdammt großer Kreis einen saftigen Stück von Dir abschneiden darf. Nur deswegen sind die da. <- Das ist formal, juristisch sowie staatlich der Zweck der Ehe. ABM im Justizwesen.

Ich glaube tatsächlich an die FG-Verschwörung. Nur nicht, dass die gemeinsam eine geheime Absprache gehalten haben, sondern, dass die sich durch Profitgier völlig verrannt und die Gesellschaft mehr geschädigt haben als sonst was je zuvor. Sie leben nun mal vom Streit und Streitwert.

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Ihr könnt mich alle mal

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