Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125453 Einträge in 30656 Threads, 293 registrierte Benutzer, 307 Benutzer online (0 registrierte, 307 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Männerrechte und Frauenleid (Gesellschaft)

Bolle aus Berlin, Monday, 18.05.2015, 13:59 (vor 3238 Tagen)

Hilfe!
Ich habe zuviele Rechte! s_happy
Allen Kinden beide Eltern - was für ein frauenverachtender Schlachtruf!

Wer verbalisierbarte Stereotype benötigt um zu wissen wie "Kindeswohlversteherinnen" ticken und warum sich Deutschland und seine Lobbyisten weiter um die rote Laterne der reaktionärsten Familienrechtspraxis bemühen und dabei lauthals nach Ohrfeigen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte schreien wird hier pfündig:

http://www.deutschlandradiokultur.de/elterliche-sorge-den-vaetern-die-rechte-den-muettern-die.1005.de.html?dram:article_id=320034

Interessant sind einzig die Kommentare.

Was mache ich nur mit meinen vielen Rechten als Vater eines nichtehelichen Kindes?

Zuerst einmal benutze ich die Worte Vater und Mutter statt bürokratisch-faschistoide Begriffe wie Kindesvater (für Hurenbock) und Kindesmutter (für Hure oder "gefallenes"Mädchen) und dann berichte ich auf der Homepage http://sorgerechtapartheid.de über tatsächlich erlebte Entfremdungspraxis...

Fem-Hetz-Schlampe Karoline Ruhdorfer

Skink, Monday, 18.05.2015, 18:47 (vor 3238 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Scheint (k)eine Eintagsfliege zu sein, taucht sonst fast nirgendwo auf:

[image]
Karoline Ruhdorfer

Augenscheinlich ist, dass der Schundartikel flächendeckend vergoogelt ist. Muss also eine Art Generalangriff sein und es würde mich nicht wundern, wenns aus den anderen Ecken jetzt auch anfängt zu stinken.

Der Artikel selbst ist Hardcore. Die Alte würde ich ohne Bedenken dem IS zum Verkauf überlassen.

Angemerkt sei, dass die Schlampe offensichtlich ein grundsätzliches Problem mit Männern hat. In den letzten Jahren ist sie diesbezüglich bereits auffällig geworden.

http://www.merkur.de/lokales/leserbriefe/politik/muetter-kindererziehung-2730117.html
http://www.merkur.de/lokales/leserbriefe/weltspiegel/inzest-verbot-3958461.html

Nun aber scheint man die feministische Bestie aus dem Zwinger gelassen zu haben.

Man beachte: Karoline Ruhdorfer Germering

Fem-Hetz-Schlampe Karoline Ruhdorfer

KIS Leipzig, Monday, 18.05.2015, 19:38 (vor 3238 Tagen) @ Skink

Der Artikel selbst ist Hardcore. Die Alte würde ich ohne Bedenken dem IS zum Verkauf überlassen.

Der IS würde sie grillen.

Fem-Hetz-Schlampe Karoline Ruhdorfer

Eierfeile, Monday, 18.05.2015, 21:23 (vor 3238 Tagen) @ KIS Leipzig

Der IS würde sie grillen.

Was spricht dagegen?

Avatar

Fem-Hetz-Schlampe Karoline Ruhdorfer

Kurti ⌂ @, Wien, Monday, 18.05.2015, 20:02 (vor 3238 Tagen) @ Skink

Die Alte würde ich ohne Bedenken dem IS zum Verkauf überlassen.

Ich bin nun wahrhaft kein Freund des IS, aber DAS ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung.

Gruß, Kurti

--
Weitere männerrechtlerische Abhandlungen von "Kurti" in seinem Profil (Für Forums-Neueinsteiger: Nach dem Einloggen Klick auf das blaue Wort Kurti oben links.)

Suchmaschinen-Tags: Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit

Nachschlag Deutschlandradio und Juristinnenbund

Bolle aus Berlin, Tuesday, 19.05.2015, 11:42 (vor 3237 Tagen) @ Skink

Die ideologische Ausrichtung des Deutschlandradios ist klar,oder?

Zumindes wird hier nachgelegt:

http://www.deutschlandradiokultur.de/sorgerechts-debatte-kein-fortschritt-fuer-die-kinder.1008.de.html?dram:article_id=320186

"Seit 2013 können unverheiratete Väter auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind bekommen. Die frühere Präsidentin des Juristinnenbundes, Jutta Wagner, hält das für eine "Fehlkonstruktion", die allerdings nur in Einzelfällen dramatische Folgen hat.

Menschen, die zutiefst zerstritten seien oder die nie eine Beziehung zueinander hatten, seien wenig geeignet, ein so verantwortungsvolles Projekt wie ein gemeinsames Kind über einen Zeitraum von 18 Jahren zu betreuen, sagt Wagner.

....

Nur relativ wenige dramatische Fälle

Man kann es so ein bisschen ablesen an der Zahl der Gerichtsverfahren, die um Sorgerecht und um Umgangsregelungen geführt werden: Die hochstreitigen Fälle, die von der ersten in die zweite Instanz gehen, das waren zum Beispiel im Jahr 2013 etwa 8.000 Fälle in ganz Deutschland. Das ist verglichen damit, dass bei den Familiengerichten in dem Jahr in der ersten Instanz ungefähr insgesamt 650.000 Fälle, also alles in allem, angefangen haben, doch im Grunde eine relativ kleine Zahl. Also 8.000 Kinder von etwas über einer Million, die bei einem Elternteil leben – das hört sich dann doch schon ein bisschen anders an."

Erst ein bissel feministischer Standardpopulismus, dann Zahlenkleinrechnerei.
Ein wenig Diskriminierung und ein wenig Menschenrechtsverletzungen dürfen's offensichtlich schon sein.

Zur Person siehe hier:
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=31126

Gruß von Bolle aus Berlin,der Hauptstadt des Gruselns für Kinder und ihre Väter
http://sorgerechtapartheid.de/start.html

Avatar

Nachschlag Deutschlandradio und Juristinnenbund

Kurti ⌂ @, Wien, Tuesday, 19.05.2015, 16:13 (vor 3237 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Die ideologische Ausrichtung des Deutschlandradios ist klar,oder?

Aber sowas von:

http://www.wgvdl.com/forum2/forum_entry.php?id=215517

Gruß, Kurti

--
Weitere männerrechtlerische Abhandlungen von "Kurti" in seinem Profil (Für Forums-Neueinsteiger: Nach dem Einloggen Klick auf das blaue Wort Kurti oben links.)

Suchmaschinen-Tags: Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit

Männerrechte und Frauenleid

Peter, Monday, 18.05.2015, 19:05 (vor 3238 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Seit zwei Jahren können Eltern gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind ausüben – egal, ob sie zusammen oder getrennt leben. Diese Gesetzesnovelle hat Streitereien ums Kind verschärft, meint Karoline Ruhdorfer vom Netzwerk "Mütter-Initiative".

Was?

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sah sich der deutsche Gesetzgeber gezwungen, unverheirateten Vätern mehr Rechte einzuräumen. Rechte, wie sie es seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch nicht gegeben hat. Unverheiratete Mütter und ihre Kinder geraten so in eine noch nie da gewesene Situation des Ausgeliefertseins an den Kindesvater.

Was?

Setzt er gegen ihren Willen ein gemeinsames Sorgerecht durch, muss sich die Mutter mit einem Mann arrangieren, mit dem sie im Streit lebt. Doch dieser Streit wird dadurch nicht etwa befriedet, sondern verschärft.

Jop! Der Alte hat was zu sagen. Geht gar nicht. Z.B. bei Schönheitsoperationen, Ehe unter 18, Kontoeröffnung unter 18. So alle Jahre ein Unterschrift. Wenn nicht folgt Gerichtskosten.

Sie muss beim Vater vorsprechen, muss um seine Unterschrift bitten, wenn es gilt, Tochter oder Sohn taufen zu lassen, beim Kindergarten anzumelden oder einen Reisepass zu beantragen. Auch ein Umzug des Kindes muss von ihm abgesegnet sein.

Ja, das sind die Rechte wofür die Väter gekämpft haben. Ich bin so stolz darauf. Das ist doch der Wahnisnn.

Gezwungen, ihr Baby dem Vater zu übergeben
Wir furchtbar! Und dann noch die Geburtstagsgeschenke. Igitt igitt.

Man stelle sich nun eine Beamtin vor, die ihre Versetzung von Passau nach Würzburg erhält. Ist der Vater mit dem Umzug des Kindes nicht einverstanden, hat die Mutter zwei Möglichkeiten: Entweder sie lässt ihr Kind zurück oder sie verzichtet auf ihr Erwerbseinkommen. Doch verzichten kann sie nicht wirklich.

lol. Ja bloss keine Veränderungen für das Kind. Das hätte dann einen Schock fürdas Leben. Gilt doch für die Daddies vielmehr.

Zwar ist der Vater grundsätzlich verpflichtet, während der ersten drei Lebensjahre nicht nur dem Kind, sondern zusätzlich auch der Mutter einen Unterhalt für ihre Betreuungsarbeit zu zahlen. Aber wovon sollen die beiden danach leben?

Iiiiiiiiigitt Vollzeitjob. Geht gar nicht. Typisch Weib. Erzählt was von Umzugs aus Berufsgründen und dann wieder.... wie immer.

Selbstverständlich hat er zudem ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Das heißt, die Mutter wird - unter Androhung einer empfindlichen Geldstrafe - gezwungen ihr Baby dem Vater zu übergeben. Ein Mann, der nie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind gelebt hat, erhält das Kleine für mehrere Stunden zur freien Verfügung. Ob er ein Gewalttäter, ein Alkohol- oder Drogenabhängiger ist, wird nicht berücksichtigt.

Jop,hat die Mami ja vorher auch nicht berücksichtigt. Poppen wollen se, aber dann nicht die Konsequenzen ziehen.


Mensch, Du blöde Nuss, man muss doch nicht alles machen, was im Gesetzt steht. Frau darf alles.

--
Ihr könnt mich alle mal

Verzogene Wohlstandsweiber

shockley ⌂, Monday, 18.05.2015, 20:43 (vor 3238 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Verantwortungslos rumvögeln und einfach mal ein Kind in die Welt setzen; auch noch mit Gewalttätern sowie Alkohol- oder Drogenabhängigen, wie wir nebenbei im Text und den Kommentaren erfahren ;-)
Ich habe genug solcher Frauen kennengelernt. Die wenigsten verdienen genug, um ihre Kinder alleine über die Runden zu bringen. Die meisten müssen beim Staat schmarotzen. Der Griff in die Tasche fremder Menschen ist für die eine Selbstverständlichkeit. Aber dann wegen so ein paar Auflagen rumnöhlen.

Ich wäre noch strenger mit denen. Entweder es gibt gar kein Geld vom Staat (sollen sie eben schauen, wie sie klar kommen) - oder sie sollten noch deutlich mehr Auflagen erfüllen müssen. Wer unverantwortliches Handeln subventioniert, züchtet sich nur noch mehr unverantwortliches Handeln heran. Gerade die Väter mit ins Boot zu holen, scheint mir geschickt. Es könnte die motivieren, Unterhalt zu zahlen. Sie selbst klagt ja über deren mangelnde Zahlungsmoral. Dass das aber mit ihrem eigenen Verhalten zusammenhängt, kommt ihr nicht in den Sinn.

Früher gab es dieses ganze Theater nicht. Im Scheidungsfall hat der Vater normalerweise die Kinder bekommen. Und wenn eine Frau rumhurt und Kinder außerhalb geregelter Verhältnisse in die Welt setzt, gab's weder großartig Kohle vom Staat, noch war der uneheliche Vater zu Zahlungen verpflichtet. Sie galt als Hure und wurde zu Recht aus dem Kreis der Anständigen ausgeschlossen. Die hatten sich schon was dabei gedacht.

die passende Antwort

Bolle aus Berlin, Tuesday, 19.05.2015, 22:30 (vor 3236 Tagen) @ shockley

powered by my little forum