Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125947 Einträge in 30833 Threads, 293 registrierte Benutzer, 257 Benutzer online (1 registrierte, 256 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Heringerin muss zwei Drittel ihrer Mütterrente an Ex-Mann zahlen (Vaeter)

NorbertU ⌂, Thursday, 07.05.2015, 23:22 (vor 3278 Tagen)

Was lange wärt…
Mütter bestimmter Jahrgänge, in denen sie Kinder bekamen, wurden ab 1.Juli 2014 von der Bundesfrauenministerin mit der Aufstockung der Rente beglückt.
Automatisch und ohne einen besonderen Antrag bekamen sie diese Erhöhung der Rente.
Die Bundesfrauenministerin war so sehr von ihrer Idee beglückt, dass es ihr nicht auffiel, dass auch Väter von der „Mütterrente“ profitieren können – wenn sie ein neues Verfahren beim Familiengericht beantragen.
Nun lese ich zum ersten mal, dass sich eine Frau ungerecht behandelt fühlt, weil sie vermeintlich einen Teil der Mütterrente an ihren Exmann bezahlen soll.

Heringerin muss zwei Drittel ihrer Mütterrente an Ex-Mann zahlen
…..
http://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/heringen-ort56535/heringerin-muss-zwei-drittel-ihrer-muetterrente-ex-mann-zahlen-4976342.html?cmp=dnlhna#

Die Überschrift stimmt nicht. Frau Marburger bezahlt gar nichts an ihren Ex. Sie bekommt lediglich etwas weniger Mütterrente. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt, dessen Grundlage sich dank der Initiative der Frauenministerin geändert hat.
Auch bei mir ist ein solches Verfahren anhängig. Den Antrag habe ich im Juli 2014 gestellt, Gerichtskosten von 200,00 Euro bezahlt und bis heute keine Entscheidung vom Gericht – nach mehr als einem dreiviertel Jahr.
Wenn ich irgendwann eine Entscheidung des Familiengerichts bekomme, werde ich berichten.

Avatar

Heringerin muss zwei Drittel ihrer Mütterrente an Ex-Mann zahlen

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 08.05.2015, 00:37 (vor 3278 Tagen) @ NorbertU

Wenn ich irgendwann eine Entscheidung des Familiengerichts bekomme, werde ich berichten.

Ja bitte. Würde mich auch interessieren.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Versorgungsausgleich ändern oder aufheben lassen?

Senec @, Friday, 08.05.2015, 10:38 (vor 3278 Tagen) @ NorbertU

Etwas anderes Thema als die Mütterrente, geht aber in eine ähnliche Richtung.

Schau hier

...
Erst kürzlich erfuhr ich, dass bis zum Renteneintritt meiner gesch. Frau die Rentenversicherung den Versorgungsausgleich einbehält…!

Ich würde gerne den Versorgungsausgleich nachträglich aufheben lassen. Welche Möglichkeit(en) gibt es für mich?

... letztlich bleibt Ihnen nur die gerichtliche Entscheidung, da die Abänderung des Versorgungsausgleichs nur unter gesetzlich genau festgelegten Voraussetzungen zulässig ist und nur vom Familiengericht getroffen werden kann, ...

Weitere Gründe für eine Änderung

Zahlen Sie Unterhalt? Sind Sie selbst Invalide geworden? Ist der geschiedene Ehegatte verstorben?
Auch das können Gründe sein
den Versorgungsausgleich prüfen zu lassen!

Damit können Sie Doppelbelastungen vermeiden oder einen Ausgleich wieder Rückgängig machen lassen.

Bevor Mann versucht den Versorgungsausgleich zu ändern oder rückgängig zu machen sollte man auf jeden Fall einen Fachmann befragen. Eventuell geht der Schuß sonst nach hinten los.

Auch wenn ich es keiner Ex wünsche, im Todesfall geht der Ex-Mann wohl kein Risiko ein. Aber auch hier, wie immer, hat der Staat Hürden eingebaut. In einem solchen Fall wird der Versorgungsausgleich nicht automatisch rückgängig gemacht, nur auf Antrag. Und auch hier gilt: Beraten lassen, da es Fristen u. ähnliches gibt, die beachtet werden müssen.

--
[image]

Versorgungsausgleich ändern oder aufheben lassen?

NorbertU ⌂, Friday, 08.05.2015, 15:30 (vor 3277 Tagen) @ Senec

Ich wollte mich schlau machen, was denn nun richtig sei, klagen oder nicht. Dabei stieß ich immer wieder auf den Rat: „Bevor Mann versucht den Versorgungsausgleich zu ändern oder rückgängig zu machen sollte man auf jeden Fall einen Fachmann befragen. Eventuell geht der Schuß sonst nach hinten los“.
Das wollte ich genau wissen. Deshalb unterhielt ich mich mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung. Der schimpfte erst einmal ausgiebig über die Frauenministerin und ein völlig unausgegorenes Gesetz, das der Versicherung nur eine Unmenge Arbeit beschert hätte. Er konnte mir aber nicht sagen, wann ich denn welches Risiko eingehen würde. Er wusste nur, dass inzwischen viele Gesetze anders wären, konnte mir aber nichts konkretes sagen. Ich fragte dann bei der Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes nach, von der ich eine Zusatzrente bekomme. Dort sagte man mir, dass man mit der Mütterrente nichts zu tun hätte und sie deshalb keine Auswirkung auf meine Zusatzrente hat.
Wie also der Schuss nach hinten losgehen könnte, weiß ich bis heute nicht.

Ich habe den Verdacht, dass
a) Interessierte „Berater“ an der Beratung erst einmal Geld verdienen wollen.
b) Vätern Angst gemacht werden soll, den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen zu wollen.

Als einzig möglich relevant blieb übrig: Meine Ex war während der Ehezeit bei der gleichen Rentenversicherung und der gleichen Zusatzversorgungskasse versichert wie ich. Bei dem ursprünglichen Versorgungsausgleich wurden Ansprüche aus der einen auf die andere transferiert. Weil eine dynamisch und die andere statisch ist, wurde der Betrag umgerechnet – meiner Meinung nach zu unserem Nachteil. Falls dies wieder rückgängig gemacht würde, ich hätte nichts dagegen.

Heringerin muss zwei Drittel ihrer Mütterrente an Ex-Mann zahlen

MitGlied, Friday, 08.05.2015, 14:33 (vor 3277 Tagen) @ NorbertU

1. Kommt wohl immer drauf an, welche Anspruchshaltung man aufgebaut. Die liebe Frau im Zeitungsartikel musste nämlich nicht, wie sie so gerne behauptet, einen teil ihrer Rente an ihren Ex abgeben, sondern:
Der Ex musste weniger von seinen Rentenpunkten an sie abgeben, weil ihr nämlich durch die Gesetzesänderung im Zeitraum als die beiden verheiratet waren ein zusätzlicher Rentenpunkt zugesprochen wurde. Dadurch hat sie natürlich unterm Strich nur einen halben Rentenpunkt bekommen und ihr Ex auch. Aus ihrer Anspruchshaltung heraus, hat sie aber den einen Rentenpunkt bereits als ihr Eigentum gesehen und folglich fühlt sich das Ganze jetzt als Verlust an.
Aber ich bin sicher, ihr Ex hat es damals bei der Scheidung auch als Verlust empfunden, Rentenpunkte an sie abzudrücken...
Also: mal eine ganz große dicke Runde Mitleid an die arme Frau.

2. Hätte man die Verteilung des Rentenpunks auch einfacher gestalten können, nämlich: Die Rentenversicherung weiss ja von der Geburt des Kindes. Also hätte sie an alle Muttis schreiben können inkl Fragebogen: Waren Sie zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, wenn ja mit wem? Und den Rentenpunkt plus zusätliche Rente gibts nur, wenn der Bogen brav und artig ausgefüllt zurückkommt. Dann kann die Rentenkasse den Ausgleich selbst vornehmen und es werden keine Richter unnötigerweise damit behelligt.
Und für alle Frauen, die Falschangaben machen, kann man das geeignet sanktionieren. Rauskommen würde es eh, wenn der Ex mitkriegt, dass er nicht auch einen halben Punkt gutgeschrieben bekommt. Der müsste dann klagen und die Gerichtskosten sollten dann voll und ganz zulasten der Ex-Frau gehen.

powered by my little forum