Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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VerfGHof Österreich stellte 2013 fest, dass GV zwischen Lesben nicht zur Schwangerschaft führt ! (Recht)

Jose Morales, Monday, 22.12.2014, 00:04 (vor 3420 Tagen)

... und aus dem Grund muss eine Samenspende möglich sein. Upps, dass weiß eigentlich jeder Trottel, dass eine Nummer unter Homos & Lesben ohne Folgen bleibt. Naja, jedenfalls hat die höchste österreichische Instanz das nun auch mal endlich festgestellt. Hat ja lange genug gedauert!


G 16/2013 - 10.12.2013
Samenspende für lesbische Frauen in Lebensgemeinschaft muss möglich sein

'nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos gewesen oder aussichtslos sind oder ein Geschlechtsverkehr zur Herbeiführung einer Schwangerschaft den Ehegatten oder Lebensgefährten wegen der ernsten Gefahr der Übertragung einer schweren Infektionskrankheit auf Dauer nicht zumutbar ist'.

https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/entscheid.html?periode=last
https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/8/2/CH0006/CMS1396267035063/fortpflanzungsmedizing_g16-2013ua.pdf

BGH erklärt Kind zur Handelsware - "... den Kauf eines Kindes durch zwei Perverse für rechtmäßig"

Don Camillo, Monday, 22.12.2014, 07:21 (vor 3420 Tagen) @ Jose Morales

BGH erklärt Kind zur Handelsware
Der Bundesgerichtshof erklärte den Kauf eines Kindes durch zwei Perverse für rechtmäßig. Die beiden, die in einer staatlich geförderten Unzuchtspartnerschaft leben, ließen das Kind von einer Hure¹ in Kalifornien austragen. Das ist bei uns in Deutschland verboten. Dennoch erkannte der BGH ein Urteil aus Kalifornien an, das beide zu “Eltern” erklärt. Das ist skandalös. Amerikanisches Recht gilt in Deutschland nicht. Der BGH meint, ausländische Urteile seien grundsätzlich anzuerkennen, es sei denn, sie verstoßen gegen Grundrechte. Dies sei aber nicht der Fall. Das Urteil verstößt sehr wohl gegen Grundrechte, gleich gegen mehrere. Nach Artikel 6 sind Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern. Die Mutter muß also die Möglichkeit haben, das Kind zurückzufordern. Das Kind wird in seiner freien Entfaltung gehemmt, wenn es unter solchen widernatürlichen Umständen leben muß. Und die Würde des Kindes ist verletzt. Es wird zu einer Handelsware degradiert, als Objekt behandelt. Es wächst in menschenunwürdigen Verhältnissen auf. Der BGH begründet sein Urteil zynischerweise mit Schutz des Kindes. Der Schutz des Kindes gebietet jedoch, dem leiblichen Vater das Sorgerecht zu entziehen. Wer einem Kind die Mutter wegnimmt, ist zur Erziehung nicht geeignet.

¹ Weib, das seinen Körper vermietet
Quelle

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BGH: Die Geheimloge der Freimaurer

adler @, Kurpfalz, Monday, 22.12.2014, 10:14 (vor 3419 Tagen) @ Don Camillo

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Dezember 2014 durch
den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Dr. Klinkhammer, Schilling,
Dr. Nedden-Boeger und Guhling
beschlossen:

Dem XII. Zivilsenat gehörte 2001-2012 die Feministin Meo-Micaela Hahne als eine Vorsitzende an. Das Dose durfte bis zu ihrer Pensionierung unter ihr arbeiten.
http://de.wikipedia.org/wiki/XII._Zivilsenat_des_Bundesgerichtshofes

Internetauftritt des Bundesgerichtshofs (01/2014)
Informationsgehalt: mangelhaft - weder Lebensläufe der Richter/innen veröffentlich, noch Angaben zu deren Alter und beruflichen Werdegang. Das ist doch schon sehr merkwürdig. Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland so die Damen und Herrn Richter einschätzen können, denen immerhin im Gegensatz zu einer Klofrau die höchstverantwortungsvolle Aufgabe zukommt, bundesweit "die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts" vorzunehmen?

Es ist sogar noch schlimmer. Da stehen nicht mal die Vornamen, was jede weitere Recherche unmöglich macht. Nur die Politische Korrektheit kommt dieser Freimaurerloge in die Quere. Sie unterwerfen sich und schreiben Richterin, wenn es sich um eine Frau handelt. Sonst dürfte das Volk, in dessen Namen sie angeblich Recht sprechen, nicht einmal dass erfahren.

Weiteres zu diesem Urteil auf Sciencefiles:
http://sciencefiles.org/2014/12/19/diversitat-der-moral-komm-wir-bestellen-uns-ein-kind/

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