Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wer um sein Recht kämpft, verliert so oder so (Recht)

Mus Lim ⌂ @, Friday, 19.12.2014, 17:17 (vor 3422 Tagen)

Das Familienrecht ist mittlerweile so kompliziert wie das Steuerrecht. Niemand blickt mehr durch und alles ist möglich. Komplizierte Gesetze erfreuen die Rechtsanwälte, denn je aufwändiger ein Verfahren ist, desto mehr Taler wandern in deren Taschen. Das Familienrecht ist sorgfältig in viele gesonderte Bereiche gegliedert, die jedes Mal eine neue Klage erfordern. Scheidung, Unterhalt, Umgang, Sorgerecht, Vermögensausgleich sind nur einige Beispiele, die mitunter ein jahrelanges Klagen notwendig machen. Die Anwaltskosten summieren sich schnell auf 10.000 Euro und mehr. Anwälte lieben Scheidungen, besonders wenn der Ehemann zur Mittel- oder Oberschicht gehört. Da gibt es bei der Erstberatung beim Fachanwalt für Familienrecht Kaffee und Gebäck. Geduldig hört sich der Anwalt die Geschichten an, während er in Gedanken bereits sein Honorar aufaddiert, das er in den nächsten Jahren mit diesem Mandanten erzielen wird.

Noch schöner für die Anwälte ist eine bockige und streitlustige Ehefrau, die auf Rache aus ist. Dabei vergessen die Streithähne, dass niemand wirklich gewinnen kann. Jahrelange Prozesse und Kleinkriege nebst der Geldverbrennung mindern die eigene Lebensqualität. Viele Anwälte sind stinkfaul und kreieren selbst keine Ideen. Vielmehr beschäftigen sie ihre Mandanten mit der Beantwortung unzähliger Fragen, um daraus die passenden Textbausteine auszuwählen und so mit wenig Aufwand ein Briefchen zu schreiben. Minimaler Aufwand bei maximalem Ertrag.

[...] Lieber alles und sofort gegen die Wand klatschen, dann hat man seine Ruhe. Das Ergebnis ist zwar die Pleite, aber wenigstens bleibt man gesund. - Detlef Bräunig: Wer um sein Recht kämpft, verliert so oder so, Das Männermagazin am 19. Dezemper 2014

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung

Viele Anwälte sind stinkfaul und kreieren selbst keine Ideen

Peter, Saturday, 20.12.2014, 13:23 (vor 3421 Tagen) @ Mus Lim
bearbeitet von Peter, Saturday, 20.12.2014, 13:33

Darf man das so sagen??? Ich meine, das kann man doch sooo nicht sagen. Immerhin hat das Gericht kein bis kaum Verständnis, wenn man ohne Anwalt hingeht. So geht das nicht, deswegen kann man das so ja nicht sagen.
Ich meine, wenn alle Wissen, dass der Anwaltsschreiben aus Textbausteine vom Schreiben seines Mandats besteht, wieso braucht man dann noch den Anwalt?


Btw. vielleicht sind die Beweise von Dr. Rupert Manhart gar nicht von Dr. Rupert Manhart, sondern von (Ohne doc und ohne prof und ohne ing und ohne master und ohne bachelor und ohne sekundarstufe 2 und ohne sekundarstufe 1 und ohne berufsschulreife und ohne Berufsschulabschluss ) Frau Bräunig.


s_erschrecken unglaubwürdig sowas s_erschrecken

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Ihr könnt mich alle mal

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Einen Anwaltszwang kann es gar nicht geben.

Jose Morales, Saturday, 20.12.2014, 13:34 (vor 3421 Tagen) @ Peter

I.) Charta der Grundrechte der Europäischen Union

KAPITEL VI – JUSTIZIELLE RECHTE

Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 54 der Charta wegen Verstoß gegen Artikel 47 (3) der Charta.

II.) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK

Artikel 6 (3) Buchstabe c.) – Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

c.) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen ….

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 der Konvention wegen Verstoß gegen Artikel 6 (3) Buchst. c.) EMRK.

III.) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 – (BGBl. 1973 II 1553) – ICCPR

Artikel l4 (3) Buchst. d.)

Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:

… er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; falls er keinen Verteidiger hat, ist er über das Recht, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, zu unterrichten; fehlen ihm die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, so ist ihm ein Verteidiger unentgeltlich zu bestellen,wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist …

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 5 ICCPR. Wegen Verstoß gegen Artikel l4 (3) Buchst. d.) ICCPR.

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