Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Dazu wäre die deutsche Muschijustiz nie in der Lage! (Off-Topic)

Musharraf Naveed Khan, Saturday, 22.11.2014, 15:36 (vor 3464 Tagen)

Haftstrafe und Stockhiebe drohen: Deutsche Graffiti-Sprayer in Singapur angeklagt

Zwei deutsche Graffiti-Sprayer müssen sich in Singapur wegen Einbruchs und Vandalismus vor Gericht verantworten. Ein Gericht in dem südostasiatischen Stadtstaat erhob Anklage gegen die beiden 21-Jährigen, weil sie am 8. November in ein U-Bahn-Depot eingedrungen waren und einen Waggon mit Graffiti besprüht hatten.

Die jungen Männer, denen im Falle einer Verurteilung eine Geldbuße von über 1000 Euro, mehrere Jahre Gefängnis und Stockhiebe drohen, wirkten ruhig, als ihnen die Vorwürfe über einen Dolmetscher vorgelesen wurden.
Malaysia lieferte Männer aus

Die Staatsanwaltschaft ordnete an, dass die Angeklagten bis zum 28. November in Polizeigewahrsam bleiben sollen, um die Ermittlungen zu unterstützen und ihre Taten nachzustellen. Das U-Bahn-Depot befindet sich auf einem mit Zäunen und Stacheldraht gesicherten, gesperrten Gelände.

Die beiden Männer waren auf dem Flughafen der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur festgenommen worden, von wo aus sie nach Australien weiterreisen wollten. Malaysia lieferte sie an Singapur aus. Nach Informationen der Zeitung "Straits Times" hatten sie Arbeitsvisa für Australien. Singapurs harte Strafen bei Sachbeschädigung sind seit langem bekannt.

http://www.straitstimes.com/news/singapore/courts-crime/story/two-german-nationals-arrested-over-smrt-train-vandalism-20141122
http://www.nst.com.my/node/55355

Das können eigentlich nur Linke sein. Normale Menschen machen sowas nicht.

Nach deutschem Recht ist das nicht mal eine Sachbeschädigung. Solche Richter müsste man gleich selber die Wände und Straßenbahnen schrubben lassen.

Dazu wäre die deutsche Muschijustiz nie in der Lage!

Ausschussquotenmann, Saturday, 22.11.2014, 17:20 (vor 3463 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Du bist nicht auf dem Laufenden:
Das Neununddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz – umgangssprachlich auch Graffiti-Bekämpfungsgesetz genannt – ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahr 2005 zur Änderung des Strafgesetzbuches. Ergänzt wurden § 303 und § 304, um künftig auch das Aufsprühen von Graffiti als Sachbeschädigung verfolgen und ahnden zu können.
http://de.wikipedia.org/wiki/Neununddrei%C3%9Figstes_Strafrechts%C3%A4nderungsgesetz

Nach deutschem Recht ist das nicht mal eine Sachbeschädigung. Solche Richter müsste man gleich selber die Wände und Straßenbahnen schrubben lassen.

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