Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Frauen sind die besseren ..... Zugbegleiter! (Frauen)

Red Snapper, Wednesday, 19.11.2014, 08:17 (vor 3452 Tagen)

Köln (dpa) - Eine Zugbegleiterin, die in einem Zugabteil eingeschlafen ist, hat die Kündigung erhalten. Dagegen wehrt sich die Frau nun juristisch. Das Kölner Arbeitsgericht muss sich heute mit dem Fall beschäftigen.
Die Klägerin hält die Kündigung für ungerechtfertigt und macht geltend, dass es ihr an dem Tag gesundheitlich nicht gut gegangen sei. Die Arbeitgeberin wertet das Einschlafen als Arbeitsverweigerung. Die Frau war nach Gerichtsangaben schon früher abgemahnt worden, weil sie ihren Dienstbeginn verschlafen hatte.

Frauen sind die besseren ..... Zugbegleiter!

Varano, Città del Monte, Wednesday, 19.11.2014, 22:55 (vor 3451 Tagen) @ Red Snapper

Gentili Signori,

das wenig überraschende Urteil ist inzwischen gefällt - hier also ein paar ergänzende Informationen aus dem Kölner Stadtanzeiger:

  • Die Trulla hatte vorher bereits drei Abmahnungen kassiert, zwei davon aus durchaus ähnlichen Gründen (sie hatte jeweils den Dienstbeginn verpennt).
  • Bei der Kündigung handelte es sich nicht einmal um eine fristlose, sondern "nur" um eine ordentliche Kündigung.
  • Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung trotzdem als unbegründet zurückgewiesen - die "Maßnahme des Arbeitsgebers sei unverhältnismäßig" gewesen.

Womit unmissverständlich klargestellt ist: Für deutsche Richter ist "Schlafen im Dienst" offenbar völlig normal ...

Cordiali saluti,

Marc' Antonio Varano

Richter & Verhandlungsschlaf

Li Ho Den ⌂, Wednesday, 19.11.2014, 23:23 (vor 3451 Tagen) @ Varano

Womit unmissverständlich klargestellt ist: Für deutsche Richter ist "Schlafen im Dienst" offenbar völlig normal ...

Ja .... und daran lässt die Justiz selbst keinen Zweifel.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=220506B10B9.06.0

--
Ich bin Oberkellner, die ultimative Deppenoffensive hier im Forum.
Wiki, Werner, MusLim, Oberkellner ... alles eine Mischpoke.

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Richter & Verhandlungsschlaf

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Thursday, 20.11.2014, 01:17 (vor 3451 Tagen) @ Li Ho Den

Betrifft: Revisionsantrag gegen das Urteil der 4. Strafkammer des Landgerichts XXX vom xx.xx.xx gegen mich wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
 
Gegenerklärung zum Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. die Revision als unbegründet zurückzuweisen.
 
1. Der Schöffe ist während der Verlesung des Urteils vom Familiengericht, die ca. eine halbe Stunde gedauert, hat eingeschlafen. Er ist mit geschlossenen Augen im Stuhl zusammengesunken. Zwei oder dreimal ist er zusammengeschreckt und hat die Augen geöffnet um nach kurzer Zeit, eine Minute etwa, wieder zusammenzusinken und die Augen zu schließen. Der Richter wollte das Urteil zuerst nur zusammenfassend verlesen. Bemerkte dabei aber die Wichtigkeit und verlaß das gesamte Urteil im Wortlaut.
 
Die von mir angegebene Zeugin kann den Sachverhalt bestätigen.
 
Warum die Details des schlafenden Schöffen so wichtig sind entzieht sich meinem Verständnis. Ein Schöffe wirkt nach meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen bei der Urteilsfindung mit. Wenn er Teilen der Verhandlung nicht folgen kann dann ist seine Urteilsfähigkeit eingeschränkt. Zu bedenken ist auch daß, wenn Jemand zeitweise schläft, er auch in der anderen Zeit nicht mit der nötigen Konzentration der Verhandlung folgt. Ein Desinteresse der Schöffen schließe ich auch aus dem Umstand das während der von morgens bis abends dauernden Verhandlung nicht eine Frage von den Schöffen gestellt wurde.

Revisionsantrag wurde abgelehnt da durch einen schlafenden Richter kein Nachteil für den Angeklagten zu erkennen ist! (Wörtlich so in der Begründung)

Daraufhin habe ich Anzeige wegen Verdachts der Rechtsbeugung gegen die vier Richter der Revisionsablehnung gestellt.


Betrifft: Ablehnung des Revisionsantrages zur Strafsache XXX
 
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Folgendes möchte ich Anzeigen:
 
Gegen den Beschluß in der Berufungsverhandlung gegen mich habe ich einen Revisionsantrag gestellt da ein Schöffe während der Verhandlung geschlafen hat. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung das für mich keine nachteilige Behandlung erkennbar ist. Eine Vernehmung des Zeugen der das Schlafen des Schöffen beobachtet hat ist nicht erfolgt.
 
Soweit mein Wissen reicht, ist für eine ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts die Anwesenheit der Schöffen erforderlich.
 
Ein schlafender Schöffe ist zwar körperlich anwesend erfüllt aber in der Sache die gleiche Voraussetzung als wenn er tot wäre. Ich glaube nicht das ein toter Schöffe zu einer Ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichtes gehört. Der Gedanke, das auch der vorsitzende Richter nicht richtig bei der Sache war wenn er das Schlafen des direkt neben ihn sitzenden Schöffen nicht bemerkt, ist scheinbar erst gar nicht aufgenommen worden. Dieser Gedanke wäre aber die logische Schlußfolgerung. Besonders auch deshalb weil in der Urteilsbegründung doch einige Dinge nicht stimmen.
...

Eine Antwort habe ich nie erhalten, obwohl ich angekreuzt habe über den Fortgang der Ermittlungen benachrichtigt zu werden.

Nazirichter und Staatsanwälte haben auch nicht anders gehandelt.

Modernes Nazirecht Pdf 220kb

Rainer

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