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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Unterhaltspflicht nach Zustimmung zur Befruchtung mit Spendersamen (Recht)

Beobachter, Tuesday, 04.11.2014, 05:00 (vor 3475 Tagen)

Stuttgart (jur). Auch ein nicht verheirateter Mann, der der Befruchtung seiner Partnerin mit Spendersamen zustimmt, ist dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Das gilt allemal, wenn er den Spendersamen selbst beschafft hat, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem am Freitag, 19. September 2014, veröffentlichten Urteil vom 4. September 2014 entschied (Az.: 13 U 30/14).

Damit verurteilte das OLLG einen Mann, einem jetzt fünfjährigen Mädchen über 17.000 Euro Unterhalt nachzuzahlen und auch künftig Unterhalt zu leisten.

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/unterhaltspflicht-nach-zustimmung-zur-befruchtung-mit-spendersamen-492626

Das heisst, auch wenn Mann nur zustimmt zum Spendersamen und die Vaterschaft nicht anerkennt, wird Mann totzdem in Unterhaltsknechtschaft gesteckt. 17000 Euro nachzahlen, das klingt wieder nach einem obdachlosen Mann mehr. Wenn der Staat für Kind zahlen muss, dann wird Frau aufgefordert ab dem 3 Lebensjahr des Kindes arbeiten zu gehen um Unterhalt am Kind zu leisten.

Recherche: Zwischen den Zeilen kann man lesen, dass der Mann reingelegt wurde

Beobachter, Tuesday, 04.11.2014, 19:47 (vor 3474 Tagen) @ Beobachter

Die Frau hat sich den Samen in der Samenbank ausgesucht und sich genau erkundigt wer dann für den Unterhalt aufkommen muss und bewusst nicht den Samen selbst mitgenommen hat. Sie lies den arglosen dummen Mann den Samen von der Samenbank abholen und dafür unterschreiben und schon hatte der arglose dumme Mann eine Unterhaltspflicht am Halse. Ich fand zu diesem Urteil keine Medienberichte von ARD / ZDF (angebliche Grundversorgungssender) und andere großen Medien, ist es gezielte Desinformation damit die Männer nicht aufwachen?

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