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Einzelfall: Todeshäftling in Texas freigelassen (Falschbeschuldigung)

Musharraf Naveed Khan, Thursday, 09.10.2014, 08:31 (vor 3458 Tagen)

Todeshäftling in Texas freigelassen

Im US-Bundesstaat Texas ist ein zum Tode verurteilter Häftling nach neun Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden. Er hatte ein Geständnis unterzeichnet, das er offenbar nicht verstanden hatte.

Manuel Velez war im Gefängnis von Huntsville inhaftiert. Er war 2005 festgenommen und 2008 zum Tode verurteilt worden. Ihm wurde zur Last gelegt, den einjährigen Sohn seiner Freundin umgebracht zu haben. Die tödlichen Verletzungen wurden dem Jungen allerdings zugefügt, während Velez rund 1000 Kilometer entfernt bei der Arbeit war.

Velez, der zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nur spanisch, aber kein englisch sprach, hat einen sehr niedrigen Intelligenzquotienten. Sein Mandant hätte "niemals verhaftet werden dürfen", sagte sein Anwalt Brian Stull. "Wir sollten uns für die Fehler schämen, die Manuel an den Rand einer Hinrichtung gebracht haben."

Nach Aufzeichnungen des US-Informationszentrums zur Todesstrafe (DPIC) wurden seit 1973 in den USA 146 zum Tode Verurteilte für unschuldig erklärt, davon zehn in Texas.

Quelle

Wie strunzdumm müssen in Kette die Ermittlungsbeamten (Polizei), Staatsanwaltschaft und Richter sein, um kollektiv solch einen verheerenden Fehler zu begehen?

Ich habe so was selbst erleben müssen, kann also bestätigen, dass es in Deutschland nicht anders ist. Zwar habe ich nicht in der Todeszelle gesessen, aber die beruflichen, sozialen und finanziellen Folgen war identisch.

Insofern ist es auch verwunderlich, dass das Bundesverfassungsgericht einen Bürger abstraft, der richtigerweise kritisiert und auf solche unfähigen/staatskriminellen Strukturen hinweist:

" die Äußerung des Beschwerdeführers, „es müsse verhindert werden, dass die Richterin auf eine schiefe Bahn gerate“, dahingehend auszulegen, dass hiermit der betroffenen Richterin die künftige Begehung von Straftaten unterstellt werde."

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140728_1bvr048213.html

Einzelfall: Todeshäftling in Texas freigelassen

guest @, Thursday, 09.10.2014, 20:43 (vor 3458 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Hast Du das Urteil wirklich gelesen?

Der Typ wurde am Amtsgericht wegen Beleidigung der Richterin verurteilt. Die zunaechst
erfolgreiche Berufung dagegen wurde vom OLG aufgehoben.

Das Bundesverfassungsgericht nun hebt diese Entscheidung auf, weil fehlerhaft, da
Meinungsfreiheit hohes Rechtsgut und Vorraussetzung fuer strafbare "Schmaehkritik" in diesem
Fall noch nicht ausreichend gegeben.

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