Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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ProfessorIN(!) FROMMEL zur Reform des Sexualstrafrechts "Dann müsste man der Frau immer glauben" (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Thursday, 14.08.2014, 14:32 (vor 3514 Tagen)
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Thursday, 14.08.2014, 14:45

Die Faustregel lautet: Klare Fälle von Zwang und Gewalt gehören ins Strafrecht, Grenzfälle ins Zivilrecht, Beziehungsdelikte werden am besten von Familiengerichten geregelt. Die Öffentlichkeit und auch Frauenbewegungen fixieren sich dagegen zu sehr auf das Strafrecht.
"Wie soll ein Gericht den entgegenstehenden Willen einer Frau feststellen?"


http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vergewaltigung-sexualstrafrecht-istanbul-konvention/


http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2014/06/polizeiliche-kriminalstatistik-2013.html

http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/p/blog-page.html


Deutschlandkarte: Angezeigte angebliche Vergewaltigungen 2013 wieder mit erheblichen regionalen Disparitäten - sonstige sexuelle Nötigung (112000) +2850,3 ?% !?!?


http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2014/07/deutschlandkarte-angezeigte-angebliche.html

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ProfessorIN(!) FROMMEL zur Reform des Sexualstrafrechts "Dann müsste man der Frau immer glauben"

Musharraf Naveed Khan, Thursday, 14.08.2014, 14:47 (vor 3514 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

"Wie soll ein Gericht den entgegenstehenden Willen einer Frau feststellen?"

Meist kommt es bei einer Frau im Nachgang zu einem "spontanen Willenswandel" und aus einvernehmlichen Sex wird plötzlich eine Vergewaltigung.

Solche Fälle gibt's mittlerweile unzählige .... http://www.frauengewalt.fall.vn/falschbeschuldigung.html

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