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Fall Kachelmann: Neuer Print-Artikel im akt SPIEGEL 26 2014 S. 40-41 (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Monday, 23.06.2014, 22:16 (vor 3595 Tagen)

Fall Kachelmann: Der ganze Print-Artikel

Narrowitsch @, Berlin, Tuesday, 24.06.2014, 09:23 (vor 3594 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

sollte es Bedenken geben, einfach löschen. Dann genügt Interessenten Mehl an mich...

Hier der ganze Artikel:

Wahrheit ist, was Richter glauben
Strafjustiz Kann ein vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochener Mann rehabilitiert
werden? Jörg Kachelmann hofft auf das Oberlandesgericht Frankfurt. Von Gisela Friedrichsen

Sprichwörter sagen oft nur die halbe Wahrheit. Eines der bekanntesten lautet: Wer einmal lügt, dem glaubt
man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht. Die Frage, ob nicht selbst notorische Lügner – oder Lügnerinnen – auch mal die Wahrheit sagen können, ist damit beantwortet. Ende der Diskussion. Überlegungen wie: Kann auch eine Prostituierte vergewaltigt werden?, erübrigen sich.
An Jörg Kachelmann scheint das ehr abschneidende Prädikat des Lügners zu haften wie Pech, zumindest in den Augen der Justiz. Zwar wurde er vom Landgericht Mannheim 2011 vom Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung einer seiner Ex-Geliebten, der Radiomoderatorin Simone D., rechtskräftig freigesprochen. „Allein auf die Aussage der Nebenklägerin“ habe sich ein Schuldspruch nicht stützen lassen, stellten die Richter fest. Doch der „Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann überzeugt ist“, konnte sich der Vorsitzende Michael Seidling zum Abschied nicht verkneifen hinzuzufügen.
Zum Aussageverhalten Simone D.s sagten die Richter nur, es habe gezeigt, „dass sie willens und fähig war, die Ermittlungsbehörden (zeitweilig) zu täuschen, um den Eindruck uneingeschränkter Glaubwürdigkeitzu erwecken und aufrechtzuerhalten“.
Um ein klares Wort aber, dass sie Kachelmann offenbar zu Unrecht beschuldigt hatte, drückten sich die Strafrichter. Sie wollten augenscheinlich das vermeintliche Opfer nicht auch noch als Lügnerin brandmarken. Die Frau hatte zwar zunächst Polizei und Staatsanwaltschaft belogen, auch ihren Anwalt, ihren Therapeuten und die Eltern. Auf Seite 187 des Mannheimer Urteils hielt das Gericht fest:
„Vieles spricht zudem dafür, dass sie auch noch in der Hauptverhandlung an falschen Bekundungen zur verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte festhielt.“ Das war ein starkes Stück, aber es passierte nichts. Der halbherzige Freispruch Kachelmanns verschonte Simone D. vor Ermittlungen.
Und Kachelmann gilt, so folgt aus alldem, weiter als potenzieller Vergewaltiger. Inzwischen hat er einen kleinen Sohn von seiner jungen Frau und versucht, beruflich wieder Fuß zu fassen. Er hoffte, sich vor der 18. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main gegen den fortbestehenden Verdacht, den ihm die Mannheimer Richter angehängt hatten, dadurch wehren zu können, dass er gegen Simone D. auf Schadensersatz wegen „Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft“ klagte.
Damit wollte er zunächst die Kosten für Gutachten erstattet haben, die sein damaliger Verteidiger Reinhard Birkenstock im Haftbeschwerdeverfahren dem Oberlandesgericht Karlsruhe vorgelegt hatte - wie sich erweisen sollte, aus gutem Grund.
Denn diese Expertisen zu den vorgewiesenen Verletzungen der Frau und zu ihrer zum Teil falschen, mit erfundenen Geschichten angereicherten Aussage waren der erste Schritt zum späteren Freispruch.
Die Causa ist der Musterfall, wie die Justiz mit vielleicht teilweise oder vollständig erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen umzugehen gedenkt. An ihm wird sich ablesen lassen, ob ein vom Vorwurf der Vergewaltigung rechtskräftig freigesprochener Mann rehabilitiert werden kann. Eine Falschbeschuldigung scheint folgenlos zu bleiben, solange sich Richterin ihren rabulistischen Fehlleistungen einmauern.-*
Wie lange noch?
Der Wettermann war nach einer Anzeige Simone D.s am 20. März 2010 bei seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Vancouver am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Mehr als vier Monate verbrachte er anschließend als Untersuchungshäftling in der Justizvollzugsanstalt Mannheim. Denn Haftverschonung erhielt er nicht, selbst als längst klar war, dass Simone D. in wesentlichen Punkten die Unwahrheit gesagt hatte. Erst das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe setzte Kachelmann auf freien Fuß. Es folgte ein Strafprozess von neun Monaten Dauer.
Allein dieser Rechtsstreit brachte ihn um Vermögen und Existenz. Sein Ruf als Fernsehmoderator wurde beschädigt mit Auswirkungen auf die künftigen beruflichen Möglichkeiten. Von den in die Öffentlichkeit gezerrten Indiskretionen aus seinem Privatleben gar nicht zu reden.
Kachelmanns Hoffnung, außerhalb Mannheims mit dem Wunsch nach Rehabilitation Gehör zu finden, erfüllte sich nicht. Die Schadensersatzklage in Frankfurt, wo er festgenommen worden war, wurde im Dezember 2013 abgewiesen. Er hätte beweisen müssen, dass Simone D. „eine wissentlich unwahre oder leichtfertige Anzeige erstattet hat“. Dass sie sich den Vergewaltigungsvorwurf vollständig ausgedacht habe. Dieser Nachweis sei nicht erbracht worden, hieß es.
Doch Kachelmann lässt nicht locker. Er kämpft um seine verlorene Ehre. Nächste Station ist das OLG Frankfurt am Main.
Nun lässt sich darüber streiten, wie der nach Aussage Kachelmanns einvernehmliche Geschlechtsverkehr in jener Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 Frau D. im Nachhinein vorgekommen sein mag, nachdem ihr der Angebetete gestanden hatte, noch eine weitere Liebschaft zu unterhalten, und die Beziehung abrupt endete. Das war womöglich ein Schock, ein Zusammenbruch ihres gesamten Selbstbilds. Dass sie sich betrogen, benutzt, ja missbraucht gefühlt haben mag, ist nachvollziehbar.
Aber passierte wirklich mehr? Luise Greuel, die die Angaben von Frau D. unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten analysiert hatte, konnte eine absichtliche Falschaussage ebenso wenig ausschließen wie eine „autosuggestiv generierte oder kontaminierte“ Aussage – unrichtige Angaben also, an deren Richtigkeit Frau D. zumindest zum Teil glaubte.
Aussagepsychologen sind keine Hellseher. Und von einer mit der Analyse einer Aussage beauftragten Sachverständigen zu erwarten, dass sie einem Gericht im Brustton der Überzeugung mitteilt, die Angaben des vermeintlichen Opfers seien eindeutig erstunken und erlogen, wäre naiv. Die aussagepsychologisch-diagnostischen Methoden zur Feststellung der Wahrheit sind begrenzt.
Frau Greuel konnte abschließend nicht feststellen, ob Simone D.s Aussage zum angeblichen Kerngeschehen „erlebnisbasiert“ war. Damit war Kachelmanns Schuld nicht zu beweisen.
Was blieb? Die Frankfurter Zivilrichter hätten sich schon ein der Bedeutung des Falls angemessenes eigenes Bild von der Sache machen müssen und können. Doch der Einfachheit halber, so der Eindruck, wiesen sie die Klage zurück und schrieben:
„In der Regel wird allerdings den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden.“ Und dann, nonchalant:
„Einer erneuten Beweisaufnahme, die etwa der Kläger zu einigen Punkten beantragt hat, bedurfte es nicht.“ Diese dürren Feststellungen ließen die ganze Unlust erkennen, mit der die Frankfurter an die Sache herangegangen waren. Sie versteckten sich hinter ihren Mannheimer Kollegen – und waren den Fall damit los.
Dabei hatte Kachelmann im Zivilverfahren, vertreten durch die Frankfurter Anwältin Ann Marie Welker, etwa mit einem Gutachten des Berliner Rechtsmediziners Michael Tsokos nachgelegt. Er verglich die Verletzungen Simone D.s mit den in der wissenschaftlichen Literatur aufgeführten charakteristischen Befundmustern für selbst beigebrachte Verletzungen und zog das Fazit: Aus rechtsmedizinischer Sicht gebe es „keinen vernünftigen Zweifel“ daran, dass sich die Frau sämtliche Verletzungen „selbst beigebracht“ habe. Nicht viel anders hatte sich schon in Mannheim die übrige Creme der deutschen Rechtsmedizin geäußert: Bernd Brinkmann aus Münster etwa oder der Kölner Markus Rothschild und der Hamburger Klaus Püschel. Kein Experte, der ausschließlich Kachelmann als Verursacher ernsthaft in Erwägung zog.
Wahrheit ist, sagen Juristen, was Richter glauben. Die Frankfurter Richter schrieben Kachelmann ins Stammbuch, was schon die Mannheimer zu seiner Glaubwürdigkeit sagen zu müssen gemeint hatten: Durch seine Lebensgestaltung in der Vergangenheit habe er bewiesen, dass auch er „ein nicht immer ungetrübtes Verhältnis zur Wahrheit gegenüber seinen jeweiligen Partnerinnen pflegte“. Der Eindruck „einer besonderen und lange eingeübten Geschicklichkeit bei der Errichtung von Scheinwirklichkeiten“ lasse sich kaum unterdrücken.
Aber ist ein Mann, der Frauen mit falschen Liebesschwüren umgarnt, automatisch auch ein Vergewaltiger?
Das OLG Frankfurt, das jetzt am Zug ist, weil Kachelmann Berufung eingelegt hat, traf nun erste Entscheidungen. Es wird den neuen Leiter der Frankfurter Rechtsmedizin Marcel Verhoff beauftragen, Sachverständige aus seinem Institut zur neuerlichen Begutachtung der mutmaßlichen Selbstverletzungen Simone D.s zu benennen.
Auch sollen Spuren am angeblichen Tatmesser, von dem sich Kachelmanns „Opfer“ bedroht gefühlt haben will, noch einmal ausgewertet werden. Denn, so die bisherige Lesart, der Befund, der eher ein Nicht-Befund ist, passt nicht zu den Aussagen der Frau. „Damit sind wir ein gutes Stück vorangekommen“, sagt Rechtsanwältin Welker.
Der Rechtsbeistand Simone D.s hingegen, Rechtsanwalt Manfred Zipper, ist da ganz anderer Ansicht. Er bestreitet schon die Legitimation Kachelmanns zu klagen, weil nicht dieser, sondern dessen Verteidige rRechtsanwalt Birkenstock seinerzeit die Gutachten in Auftrag gegeben habe (Kachelmann saß zu der Zeit in U-Haft). Auch könne seiner Mandantin kein Vorsatz unterstellt werden, dass Kachelmann seiner Freiheit beraubt werden sollte. Und sie habe „keine Tatherrschaft“ gehabt. Für die Anordnung der U-Haft sei nicht die Strafanzeige Simone D.s kausal gewesen, sondern der Erlass des Haftbefehls. Den aber habe die Staatsanwaltschaft beantragt.
An diesem Rechtsanwalt werden die Damen und Herren vom OLG wohl noch viel Freude haben.
Simone D., ausgestattet mit einem eisernen Willen zum Durchhalten, erfuhr durch den Kachelmann-Prozess erstmals öffentliche Aufmerksamkeit. Wie im Zivilverfahren bekannt wurde, strich sie durch die Vermarktung ihrer Geschichte 115 000 Euro ein. Außerdem nennt sie drei Immobilien ihr Eigen. Trotzdem verlangte sie Prozesskostenhilfe und bekam sie auch – mit der Behauptung, die Honorare habe sie an namentlich nicht genannte Personen verschenkt. Ein Beleg dafür, dass sie es mit der Wahrheit vor Gericht generell nicht genau nimmt? Nun wollte sie auch für den Gang zum OLG Geld vom Staat.
Dieser Antrag aber wurde schon zurückgewiesen.
Ein Schritt zur Wahrheit?

DER SPIEGEL 26/ 2014

--
Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

Fall Kachelmann: Der ganze Print-Artikel

Blue, Tuesday, 24.06.2014, 16:43 (vor 3594 Tagen) @ Narrowitsch

sollte es Bedenken geben, einfach löschen. Dann genügt Interessenten Mehl an mich...

zu spät, schon abgespeichert ;-)

Fall Kachelmann: Neuer Print-Artikel im akt SPIEGEL 26 2014 S. 40-41

Quixote, NRW, Tuesday, 24.06.2014, 13:40 (vor 3594 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz.

meint: Antje Schrupp

Aberhunderte und tausende getöteter Kinder würden etwas anderes behaupten, wenn Deren Mütter sie am Leben gelassen hätten!

:-|

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Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.

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