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#Lichtgestalten des Familienunrechts: Unrechtsanwältin Ulrike Friedl (Feminismus)

Li Ho Den ⌂, Saturday, 26.04.2014, 18:23 (vor 3656 Tagen)

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Rechtsanwältin Ulrike Friedl

Ulrike Friedl ist 1965 in Neustadt a. d. Aisch geboren.
Im Jahre 1981 besuchte sie eine allge­meinbildende Schule in Nord­england und 1984 legte sie das Abitur am Reich­stadt-Gymnasium Rothen­burg ob der Tauber ab. Danach folgte das Jura­studium mit zwei Semestern in Erlangen und weiter an der LMU München. Das zweite Staats­examen legte sie 1992 ab.

Ihre berufliche Tätigkeit begann sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei Wechtenbruch, Siebeck & Holtz. Ab 1997 war sie in der Anwaltskanzlei Engel und Friedl tätig und seit 2001 in der Kanzlei E. Brandl & Collegen.

1998 erhielt sie die Fachanwaltszulassung für Familien­recht. Im Jahr 2012 erhielt sie die Fachanwalts­zulas­sung für Erbrecht.

Seit 2006 ist sie Lehrbeauftragte der Fernhochschule Hamburg.

Seit dem Jahre 2007 ist sie als Verfahrensbeistand für Kinder in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten ihrer Eltern tätig.

Quelle: http://www.bonn-friedl.de/rechtsanwalt-rechtsanwaeltin-muenchen.html

Nun muss ich das Rad nicht neu erfinden, sondern kann auf den Erfahrungsschatz von WIKIMANNIA zurückgreifen, denn da steht zu dem Thema "Verfahrensbeistand" alles was es dazu zu sagen gibt:

Der Verfahrensbeistand hieß vor dem Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 "Verfahrenspfleger im familiengerichtlichen Verfahren". Letztere gibt es seit 2002. Aufgrund der Definition der ihnen zugedachten Aufgaben und Befugnisse sollten/sollen Verfahrenspfleger/Verfahrensbeistände eigentlich die "Anwälte des Kindes" sein (so nennen sie sich in der Tat auch selber gerne). Im grauen Alltag deutscher Umgangsverfahren sind sie dagegen oft nichts anderes als gewissenlose Handlanger voreingenommener Familienrichter, die ihre Schützlinge für einen erbärmlichen Judaslohn verraten.

http://de.wikimannia.org/Verfahrensbeistand

Wer jetzt denkt, dass Wikimannia da nur eine These aufstellt und diese Definition nicht auch der Praxis entspräche, der lese bitte weiter ....

Es wird mitgeteilt, Verfahrensbeiständin RAin Ulrike Friedl (Waldstraße 3 - 82049 Pullach) der Kanzlei Bonn-Friedl Oettingerstraße 25 - 80538 München (Dominik Bonn & Ulrike Friedl) in hat in nachfolgenden 16 Verfahren

- AG München 512F4435/11
- AG München 514F1327/11
- AG München 514F2335/11
- AG München 514F3588/12
- AG München 514F12944/12
- AG München 514F2462/13
- AG München 514F3724/13
- AG München 514F6022/13
- AG München 514F8066/13
- AG München 514F13671/12
- OLG München 26WF2028/12
- OLG München 26UF1910/12
- OLG München 26UF599/13
- OLG München 26UF1436/13
- OLG München 26UF1437/13
- OLG München 26UF1438/13

nicht nach § 158 FamFG gearbeitet hat und die Interessen des Kindes, welches sie laut den Gerichtsbeschlüssen zu vertreten hatte, nicht nachgekommen ist. Dies geschah offenkundig des Wissens von den mit o.g. Verfahren betrauten Richtern/innen am AG München und am OLG München.

Rechtsanwältin für Familienrecht Ulrike Friedl hat ausreichend abgerechnet, aber dennoch nicht nach den gerichtlichen Beschlüssen gem. § 158 FamFG gearbeitet. Der Richterschaft war dies jedoch egal ob die Gesetze eingehalten werden.

Rechtsanwältin für Familienrecht Ulrike Friedl...

- ... hat das Kind nicht über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informiert.

- ... führte in 3 Jahren, während der Verfahren, keine Gespräche mit den Bezugspersonen, so wie es von den Familiengerichten verbeschieden wurde.

- ... hat das zu vertretende Kind nur einmal persönlich 3 Jahren Beistandschaft bei der gerichtlichen Kindesanhörung am 09.09.2013 gesehen. Dies fand nur widerwillig auf Anweisung der Richterin mit den Worten

„ZITAT Friedl: „muss ich denn da kommen“

statt. Eine Kontaktaufnahme zum Kind seitens der Verfahrensbeiständin RAin Ulrike Friedl in den 3 Minuten der Kindesanhörung fand nicht statt. Dies belegt das Protokoll der Kindesanhörung und ist aufgrund der Kürze, sowie der Angst des Kindes vor den unschönen Narben am Kopf von RAin Ulrike Friedl wohl auch nicht möglich gewesen.

Rechtsanwältin Friedl führte wohl durch ihre offenkundige Untätigkeit dem Kind gegenüber, da sie nicht nach den ihr übertragenen Aufgaben gem. § 158 FamFG arbeitete, die untragbare Situation des Umganges und Sorgerechtes herbei.

Quelle: http://www.wiederer.biz/

... übrigens können wir die bei Wikimannia hinterlegten Erkenntnisse ebenfalls vollumfänglich bestätigen: http://www.zahlvaeter.fall.vn/faq.html#2-11

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Ich bin Oberkellner, die ultimative Deppenoffensive hier im Forum.
Wiki, Werner, MusLim, Oberkellner ... alles eine Mischpoke.

#Lichtgestalten des Familienunrechts: Unrechtsanwältin Ulrike Friedl

Ausschussquotenmann, Saturday, 26.04.2014, 20:15 (vor 3656 Tagen) @ Li Ho Den

Nach Nürnberg 2.0 kann die ohne Umschulung in der Geisterbahn arbeiten:-D .

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