Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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#Frauengewalt: Kind, Kissen, Mutter .... Kind tot (Mord an Kindern)

Musharraf Naveed Khan, Thursday, 17.04.2014, 19:33 (vor 3665 Tagen)

Mit Kissen erstickt - Mutter gesteht, ihr Baby getötet zu haben

Eine 23-Jährige hat zum Prozessauftakt vor dem Mainzer Landgericht gestanden, ihr zwei Wochen altes Baby erstickt zu haben.

Laut Anklage erstickte die Mutter ihre Tochter am 22. November 2013 im Schlafzimmer ihrer Wohnung mit einem Kissen. Das Kind habe zuvor lange geschrien. Nach Angaben eines Gerichtssprechers verständigte die Frau den Notdienst, das Baby konnte jedoch nicht mehr gerettet werden. Laut Gericht wird auch zum Tod ihres erstgeborenen Sohnes ermittelt.

Tränen vor Gericht

Am ersten Verhandlungstag wurde die 23-Jährige aus der Untersuchungshaft vorgeführt und fing vor Gericht immer wieder an zu weinen. Sie schilderte ihre Kindheit, die sie zum Teil in einem Heim verbracht habe. Nach einer Lehre lebte sie zuletzt mit ihrem Partner in Mainz.

Im Oktober 2012 habe sie einen ersten Sohn zur Welt gebracht, der laut Gericht ebenfalls als Säugling verstorben ist. Auch zu diesem Fall seien Ermittlungen aufgenommen worden.

Ob die Angeklagte aufgrund psychischer Probleme nur bedingt schuldfähig gewesen ist, soll ein Sachverständiger klären. Das Gericht hat insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt.

Quelle

Was soll´n die Frage noch nach "Schuldfähigkeit"? Mensch, dass ist eine Frau und damit unschuldig. Kann das sein, dass die Staatsanwaltschaft irgendwie dumm ist?

#Frauengewalt: Kind, Kissen, Mutter .... Kind tot

Detektor, Friday, 18.04.2014, 13:10 (vor 3664 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Ersticken ist übrigens die mit am häufigsten gewählte Todesart, wenn Frauen morden.
Eine der unschönsten, hinterhältigsten und grausamsten Todesarten wird also von Frauen ausgeführt.

Grausamkeit und Heimtücke (etwa Ersticken im Schlaf) sind übrigens Tatbestandsmerkmale von Mord. Trotzdem wird wohl kaum je eine Frau aufgrund dieses Tatbestands verurteilt, obwohl also regelmäßig sogar zwei Tatbestandsmerkmale vorliegen, die den Tatbestand erfüllen, wobei bereits das Vorliegen nur eines Merkmals zur Erfüllung reicht.

Man muss wohl Jurist sein, um Frauen da dennoch mit Totschlag rausquatschen zu können. Oder halt eben Schuldunfähigkeit und fertig.

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Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"

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