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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Skurriler Scheidungsfall (Vaeter)

Peter, Monday, 10.02.2014, 21:13 (vor 3729 Tagen)
bearbeitet von Peter, Monday, 10.02.2014, 21:22

Im Familiengericht gibt es bekanntlich nichts, was es nicht gibt.
Während dem Scheidungsprozess urteilte das Gericht, dass das Kind bei der Mutter wohnen soll mit der Begründung, damit das Kind kein Schulwechsel erleben muss. Dennoch bekam der Vater, er zeigte es mir vor, das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses Recht hätte er verloren, so meinte er, wenn er gegen diese Entscheidung vorangegangen wäre und ließ im Prinzip juristisch korrekte Gründe sein. Z.B.: Das Kind nach einem halben Jahr bei sich anzumelden oder so was.
Er bekam es sogar witziger Weise, weil die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wollte. Wogegen er vorging. Die Mutter muss so eine miese Begründung abgeliefert haben, dass das auch dem Familiengericht zu blöd war.
Im Sommer wechselt nun das Kind die Schule. Es kommt von der Grundschule in die weiterführende Schule. Die Mutter behält selbstverständlich das Halbjahreszeugnis für sich. Benötigt allerdings die Unterschrift des Vaters für ihren Schulwechsel, die sie für ihren weiteren Unterhaltskassierereien benötigt.
Das Kind selbst soll in den Winterferien vor beide Elternteile gefragt geworden sein, wohin es wolle und antwortete zum Vater. Ab da an wartete der Vater ab, bis das Halbjahrzeugnis in der Klasse abgegeben wurde, was letzte Woche geschah und setzt nun alle Hebel im Gange. Im Grunde war es auch immer zwischen Eltern und dem Kind und dem Gericht so vereinbart gewesen.

1. Das Kind wird diese Woche bei ihm angemeldet. Auch ein neuer Kinderausweis soll bedingt durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, auf seine Adresse erneuert werden. - Soll allerdings weiterhin bis zur Schulende bei der Mutter wohnen. Der Beweggrund zur Anmeldung ist um das Kind an seiner Schule an seinem Ort für den Sommerfall anmelden zu können.

2. Schrieb ein Brief zur Schule, um eine Kopie für die Zeugnisse und Empfehlung zu erhalten.

Die Mutter ist natürlich direkt zum Jugendamt gerannt. Zu seiner Überraschung mit der Aussage, dass das Kind jetzt urplötzlich zur Mutter möchte. Nach seiner Ansicht, könnte man, sofern das stimme, nur ziemlich arge Manipulationsversuche vermuten, weil er immer nur positive Reaktionen zum baldigen Umzug des Kindes zum Vater erlebte. Das Jugendamt wolle, laut Mutter, die Sache zwischen Eltern und dem Kind zum Wohle des Kindes klären.
Dem Jugendamt vertraut er allerdings nicht. Der Grund, die Mutter arbeitet, selbstverständlich nur halbtags, sehr eng mit dem Jugendamt zusammen.
Er ist der Meinung, dass nach seiner Um-/Anmeldung des Kindes, das Jugendamt seiner Stadt für das Kind verantwortlich sein müsste, indem er wesentlich mehr Neutralität erwartet. Allerdings wüsste er auch nicht, wieso er ein Gespräch mit dem Jugendamt führen sollte. Ein Beschluss des Gerichts wäre sowieso immer mehr wert als eine Empfindung des Jugendamts. Der Hauptgrund ist allerdings, dass von der Mutter beginnend erneuertes Tauziehen um das Kind gleich beim Keimen ersticken zu müssen. Er habe keine Interesse daran, dass das Kind erneut erleben müsse, wie sich die Eltern um das Kind streiten, sowie den Druck der Mutter durch ihre Manipulationen auf das Kind unnötig zu forcieren und zu verlängern. Seine Idee ist, dass er einfach sein Ding macht und die Mutter irgendwo am Hintergrund hampeln lässt.

Welche Empfehlungen habt ihr?

Btw. glaubt er, dass es der Mutter nicht mehr bewusst ist, dass sie das Aufenthaltsrecht nicht mehr hat, bzw. dass sie gar nicht weiß, was es bedeutet. Auch hier hat er keine Interesse daran, sie aufzuklären. Auch einfach aus Zeitgewinn.

Hinweis

Li Ho Den ⌂, Monday, 10.02.2014, 21:23 (vor 3729 Tagen) @ Peter

Nicht das Familiengericht bestimmt, wo es langgeht, sondern das Jugendamt. Die vielgerühmte Unabhängigkeit der Justiz existiert nicht.

Durch das im September 2009 eingeführte Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) tritt eine entscheidende Veränderung im Verhältnis zwischen Jugendamt und Familiengericht ein. Beide Institutionen sollen in ihrer jeweiligen Rolle als Verhandlungspartner auf Augenhöhe im Sinne des Kindes oder Jugendlichen handeln. Das Jugendamt soll sich für die Sache des Kindes oder des Jugendlichen aktiv in Sach- und Verfahrensfragen des Familiengerichtsverfahrens einmischen. Das Familiengericht soll sich umgekehrt in Hilfeprozesse einbinden lassen und die Jugendhilfe dort unterstützen, wo z.B. Zweifel an der Nachhaltigkeit der Mitwirkung der im Erörterungstermin beschlossenen Maßnahmen bestehen. Durch das neue Rollenverständnis sind auch die Jugendhilfeträger als Leistungserbringer direkt und indirekt beteiligt. Das FamFG erwartet von den Verfahrensbeteiligten und Leistungserbringern eine neue Haltung.

http://www.stiftung-spi.de/download/sozraum/infoblatt_52.pdf

Er kann sich und seinem Kind am besten helfen, wenn er diese Leute weiträumig umgeht.

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Welches Jugendamt zählt?

Peter, Monday, 10.02.2014, 21:26 (vor 3729 Tagen) @ Li Ho Den

Wo es wohnt oder wo es die Erstanmeldung hat?

Da wo das Kind wohnt.

Li Ho Den ⌂, Monday, 10.02.2014, 21:28 (vor 3729 Tagen) @ Peter

Ich bin mir eigentlich fast sicher, da wo das Kind wohnt.

Mal noch einen Hinweis, dass stand in einem Kommentar zu dieser PDF:

Während andere Antragsteller eines familiengerichtlichen Vefahrens "Parteien" sind und somit nach § 138 ZPO der Wahrheit verpflichtet, ist das Jugendamt als "Mitwirkender" oder "Beteiligter" keiner Wahrheitspflicht unterworfen. Es darf das Verfahren also mit wahrheitswidrigen Angaben "lenken".

Der Vater sollte also vorsichtig sein, wenn er zu der Kobra in den Korb steigt.

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Muhahahahahaha

Peter, Monday, 10.02.2014, 21:59 (vor 3729 Tagen) @ Li Ho Den
bearbeitet von Peter, Monday, 10.02.2014, 22:06

Zuständig ist das Jugendamt an dem Ort, wo der Erziehungsberechtigte in den letzten 6 Monaten lebte. Leben die Erziehungsberechtigten getrennt, entscheidet der Aufenthaltsort des Kindes bei dem Vater oder der Mutter, in den letzten 6 Monaten. Noch einfacher ist es, wenn das Aufenthaltsbesimmungsrecht nur einem Elternteil zugeschrieben worden ist, dann ist das entsprechende Jugendamt zuständig.

Da wird er sich freuen.

Er kann sich und seinem Kind am besten helfen, wenn er diese Leute weiträumig umgeht

Peter, Monday, 10.02.2014, 21:29 (vor 3729 Tagen) @ Li Ho Den

Hat er ja auch offensichtlich vor. Mit seinem Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch das Jugendamt nichts dagegen machen. Sowie durch Zeitgewinn die Terminen zu verschieben, so weit es geht.
Sofern die Erstanmeldung gilt, ist es sowieso unwahrscheinlich, dass die Mutter es probiert. Sie baut ihr ja auf ihren Vitamin B wie Beziehungen.

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