Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Zweierlei Recht (Allgemein)

Sachse @, Wednesday, 15.01.2014, 13:10 (vor 3764 Tagen)

Sehe ich in folgendem Fall: Familie, zwei Kinder, Scheidung, Vater entsorgt, Umgang behindert. Nichts neues aber:

Vater zahlt Unterhalt

Nun, er ist alt geworden, er muss ins Heim. - sein Geld reicht nicht.

Das Amtsgericht Delmenhorst sah es als rechtens an, dass die Stadt bei dem Sohn die Kosten eintreiben will. Der bekam vom Oberlandesgericht Recht, worauf die Stadt die höchsten Zivilrichter in Karlsruhe anrief (AZ: XII ZB 607/12). Wann das Urteil fällt, ist noch unklar.

Der für Familienrecht zuständige XII. BGH-Zivilsenat muss klären, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf Elternunterhalt erlischt. Laut Gesetz wäre dies etwa dann der Fall, wenn sich der Vater mit dem Kontaktabbruch einer „schweren Verfehlung“ schuldig gemacht hätte.

Davon könne keine Rede sein, betonte der Anwalt der Stadt bei der mündlichen Verhandlung vor dem BGH. Es handle sich vielmehr um einen „möglicherweise tragischen, aber klassischen“ Fall nach einer Scheidung. Als die Eltern des Mannes sich 1971 getrennt hatten, hätten Väter es nach damaligem Recht schwer gehabt, den Kontakt mit ihren nicht bei ihnen lebenden Kindern aufrecht zu erhalten. Der Vater habe korrekt Unterhalt gezahlt und sogar einige Postkarten geschrieben.

Also: man nimmt ihm das Recht auf Umgang mit seinen Kindern, und, dann bewertet man das als schwere Verfehlung, zumindest bei AG Delmenhorst.
Ein Glück für ihn, er ist bereits verstorben und muss diesen Scheiss nicht noch psych. verarbeiten...

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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (

Zweierlei Recht

MitGlied, Wednesday, 15.01.2014, 13:41 (vor 3764 Tagen) @ Sachse

Eigentlich klagt gar nicht der vater, sondern sein Sozialträger, der sich an den zerschnittenen Familienbünden noch bereichern will.
Übrigens auch eine Folge des Trennungswahns: Kostenexplosion bei der Pflege.

Zweierlei Recht

Sachse @, Wednesday, 15.01.2014, 13:48 (vor 3764 Tagen) @ MitGlied

naja, der Sohn klagt dagegen, für seinen Vater aufzukommen.

Eigentlich egal, der Verstorbene wird egal von wem,noch mal in den Hintern getreten

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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (

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Zwei Opfer

Bellator Eruditus @, Wednesday, 15.01.2014, 22:32 (vor 3763 Tagen) @ Sachse

Die FAZ auch über den Fall berichtet. Wie meist, deutlich besser. Z.B. das der Vater in seinem Testament »seine Bekannte zur Erbin einsetzte und der Sohn nur den „strengsten Pflichtteil“ erhalten sollte«.

Unter diesen Umständen sehe ich da durchaus zwei Opfer: Vater und Sohn. Entfremdet per Scheidung, beide nicht in der Lage mit Entfremdung und Kränkung umzugehen, beide nicht in der Lage über ihren Schatten zu springen.

Und unsere Behörden, zu 70% mit Sozialkompetenzlerinnen besetzt, agieren wie meist als Elefantin im Porzellanladen.

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