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Querulantenwahn (Recht)

Mus Lim ⌂ @, Thursday, 13.12.2012, 00:27 (vor 4145 Tagen)

Unendliche Geschichte des ehemaligen Anwalts Claus Plantiko: Jetzt hat Karlsruhe das Wort

Heinz-Peter Tjaden | 3. März 2008

"Querulantenwahn ist eine besondere Form des Beeinträchtigungswahnes, wobei meistens eine Kränkung und der daran anschließende Kampf ums Recht beherrschend sind", definiert der Heidelberger Facharzt Karl C. Mayer eine psychische Krankheit, unter der angeblich der ehemalige Bonner Rechtsanwalt Claus Plantiko leidet. Diese Diagnose stammt von der Kölner Rechtsanwaltskammer. Da der angeblich derart Erkrankte erst einmal trotzdem nicht zu einem Arzt gegangen ist, verlor er seinen Job. Das anschließende Spießrutenlaufen endete vor dem Bundesgerichtshof (BGH), das BGH bestätigte in einem Beschluss vom 26. November 2007 die Diagnose der Kölner Rechtsanwaltskammer.

Dieser Beschluss kreist inzwischen durch die Internet-Welt, eine Mandantin sagt: "Solch einen Beschluss habe ich noch nie gesehen. Es wimmelt von formalen Fehlern." Eindeutig ist aber, dass auch das BGH davon ausgeht, dass Claus Plantiko "vermutlich geisteskrank und eine Gefahr für die Rechtspflege ist". Das will sich der ehemalige Rechtsanwalt nicht gefallen lassen, er hat jetzt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Ehemaliger Anwalt ist gesund

Damit geht der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, der am 13. August 2002 begonnen hat, in die nächste Runde. Inzwischen haben Fachärzte Claus Plantiko bestätigt, dass er keinesfalls unter Querulantenwahn leidet. Die Gutachten stammen vom 25. November 2002, vom 30. März 2002, vom 21. März 2005 und vom 20. Februar 2007.

Folgerichtig schreibt der ehemalige Rechtsanwalt in seiner Verfassungsbeschwerde: "Nichtärzte können mangels Fachkunde keine gegenüber Dritten wirksamen Geisteskrankheitsvermutungen in die Welt setzen, sondern machen sich mit ihren derartigen Aussagen nicht nur bei allen billig und gerecht Denkenden, sondern auch bei allen nur Denkenden lächerlich."

Nachts Sonnenschirme aufspannen?

Was mit ihm geschehe, komme ihm so vor, als ob eine Hausfrau darüber entscheide, wie mit dem Ozonloch umzugehen sei. Mache sich der Staat diese Auffassung auch noch zu eigen, könne man auch gleich einen Gastwirt zwingen, nachts Sonnenschirme aufzustellen. Staatsgewalt könne eben mangelndes Wissen nicht ersetzen.

Jetzt ist Eile geboten, meint der ehemalige Bonner Rechtsanwalt in seiner Verfassungsbeschwerde. Ihm sei schon genug Unrecht zugefügt worden, außerdem möchte er sich endlich wieder um seine Mandantinnen und Mandanten kümmern. Um die 200 sind es nach seinen Angaben zuletzt gewesen.

Einer dieser Mandanten sagt: "So was passiert wohl nur einem Anwalt, der sich für Andere einsetzt und nicht locker lässt." Claus Plantiko drückt es gegenüber Karlsruhe so aus: "Ich als Beschwerdeführer werde zum Spielball staatlicher Willkür, die unvorhersehbar unergründlich Schicksal spielt und über Menschen und ihre Grundrechte ohne Steuerung durch den legitimierenden Volkswillen und nicht einmal an die Denkgesetze gebunden selbstherrlich entscheidet."

Was eigentlich nichts Neues ist: "Unser Zeitalter ist das eigentliche Zeitalter der Kritik, der sich alles unterwerfen muß. Religion, durch ihre Heiligkeit, und Gesetzgebung durch ihre Majestät, wollen sich gemeiniglich derselben entziehen. Aber alsdann erregen sie gerechten Verdacht wider sich und können auf unverstellte Achtung nicht Anspruch machen, die die Vernunft nur demjenigen bewilligt, was ihre freie und öffentliche Prüfung hat aushalten können." (Immanuel Kant, Kritik der reinen Vernunft, Riga 1781).

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Claus Plantiko: "Richterwahl auf Zeit durch das Volk!"

Mus Lim ⌂ @, Thursday, 13.12.2012, 00:36 (vor 4145 Tagen) @ Mus Lim

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Pressemitteilung: Zum Entzug der anwaltlichen Zulassung von Claus Plantiko

Mus Lim ⌂ @, Thursday, 13.12.2012, 00:44 (vor 4145 Tagen) @ Mus Lim

Gestern (20.02.2008) hat Claus Plantiko (CP) beim Justizministerium NRW eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer (RAK) Köln eingereicht, "weil sie es pflichtwidrig und irrational unterlassen, den offenkundig rechtswidrigen beiliegenden BGH-Beschluß AnwZ(B) 102/05 v. 26.11.2007, zugegangen am 28.1.2008, zu ignorieren, und sich offensichtlich weigern, seine Vollziehung auszusetzen." Dazu einige Hintergrundinformationen.

CP ist schon seit Jahren bekannt für seine Forderung, das "Grundgesetz" "in die Tat umzusetzen". Dazu gehört laut CP insbesondere die "Richterwahl auf Zeit durchs Volk", eine von CP häufige gebrauchte Formel, die auch als Überschrift über mehreren seiner Texte steht. In einem so überschriebenen CP-Kommentar heißt es:

"Sagten Sie etwa Rechtsstaat? Deutsche können gar keinen Rechtsstaat betreiben, weil sie, wie die berüchtigten Milgram-Versuche 'Bedenkenloser Gehorsam' über Jahrzehnte ergebnisgleich beweisen, als stammesgeschichtlichen Erbmangel 30% weniger Unrechtsbewußtsein bei Unrecht empfinden als andere Völker. Bei Staatsgewaltdienern fallen weitere 30% hierarchischem Druck (push) von oben zum Opfer, und bei Parteigenossen (PG) reißt die enthemmende Gier (pull) nach Mitläuferlohn in Form früher, hoher, unkündbarer Staatsstellen das letzte Drittel normalen Unrechtsbewußtseins hinweg. Da z.Z. alles "Recht" vom Staat und seinen PG-Gewalthabern ausgeht, haben wir also einen Null-Rechts-Staat. Einen wenigstens 2/3-Rechtsstaat, sowieso das deutsche Maximum, s.o., können wir nur erreichen, wenn wir die Unrechtsgeneratoren Staat und Parteien abschalten und unser Recht ausschließlich von uns jederzeit kündbaren Nicht-PG anvertrauen, d.h. alle Rechtsprecher und -anwender nur aus unserer Mitte, nur auf Zeit und nur unmittelbar selber wählen, weil nur staatsfreie Nicht-PG Recht von Unrecht noch in etwas unterscheiden können. [...] Staatsgewaltdiener mit und ohne Robe teilen aus, was sie für Recht halten: es ist weder immer Unrecht noch natürlich immer Recht, sondern unvorhersehbar zufällig mal das eine, mal das andere, weil sie es ja nicht unterscheiden können, so wie eine (rechts-)blinde Henne mal auf ein Korn pickt und mal daneben. Da viele Rechtsstreite zweipolige Nullsummenspiele sind (was der eine verliert, gewinnt der andere), liegt die Rechtstrefferquote nahe 50%, das entspricht bei Ja-Nein-Prüfungsfragen der sogenannten Schimpansenebene, d.h. dem Ergebnis, das jeder Affe, der nur weiß, daß er bei jeder Frage ein Kreuz machen muß, mit reiner Wahrscheinlichkeit erzielt und das zur Bewertung menschlicher Leistung als Ausgangspunkt und unterste Stufe anzusetzen ist. [...] Richteranklagen, Art. 98 GG, werden gar nicht erst bearbeitet. Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung werden eingestellt, oft sogar mit Gegenanzeigen durch die Rechtsbeuger wegen Beleidigung beantwortet und scheitern spätestens im Klageerzwingungsverfahren, dessen Erfolgsquote die OLG-Strafsenate einmütig und mit Billigung des, wie viele rechtsuchende, aber unrechtsempfangende Rechtsstaatsopfer sagen, Bundesverfassungsgerichts auf Null hinuntersabotieren, vgl. Roxin, Strafverfahrensrecht, 24.Aufl., 1995, S. 290, indem sie alle Anträge wegen Verstoßes gegen unbekannte, daher unverbindliche, überraschende, in keiner Rechtsbehelfsbelehrung enthaltene, gesetzesfremde, von ihnen selbst verfassungswidrig erfundene abstrakt-generelle Regeln, die niemand kennen kann, als unzulässig ablehnen."

In seinem umfangreichen Text "Richterwahl auf Zeit durchs Volk - Ein Plädoyer mit Konsequenzen" entfaltet CP nicht nur diesen Gedanken der Richterwahl, sondern geht auch exemplarisch ausführlich auf die notorisch immer komplett illegale "Beleidigungs"-"Justiz" ein, wobei er beweist, dass sogar das "Bundesverfassungsgericht" bestens um die unheilbare Illegalität der "Beleidigungs"-"Prozesse" weiß, aber statt dagegen vorzugehen, das ganze noch auf die Spitze treibt, indem die "Richter" sich selbst zu "Gesetzgebern" erheben, die zudem dann noch *im nachhinein* einen Straftatbestand erfinden, mit dem sie ihr Opfer wegen "Beleidigung" verurteilen.

All diese Bemühungen gegen Illegalität und Irrationalität haben CP viele Feinde eingebracht, speziell in der "Justiz". Bekanntlich macht bereits die illegale "Beleidigungs"-"Justiz" ca. 20% der gesamten "Strafprozesse" aus. Das ist sowohl für "Anwälte" eine unerschöpfliche Goldgrube als auch v.a. für "Richter" ein Spielplatz (um keinen deutlicheren Ausdruck zu verwenden), um die "Rechtsunterworfenen" zu unterdrücken, indem man sie zu verblödeten Viechern abrichtet, die es nicht mehr wagen, für Wahrheit und Gerechtigkeit ihre Stimme zu erheben, um nicht wegen "Beleidigung" "verurteilt" zu werden. Derlei Empfindsamkeit gegenüber "Beleidigung" ist zugegebenermaßen nicht neu - man denke an die Einkerkerung mit späterer Enthauptung von Johannes dem Täufer, aber auch an die Reaktion der Gesetzeslehrer auf die Wehrufe Christi gegen die Pharisäer: "Meister, mit solchen Worten beleidigst du auch uns" (Lk 11,45). Bekanntlich zeigten sich die Pharisäer und Schriftgelehrten als äußerst nachtragend. CP ist übrigens zwar kein Katholik, zitiert aber gelegentlich selbst aus dem Neuen Testament.

Wenig überraschend, machten sich die Wortführer der "Justiz" mit aller Gewalt gegen CP stark. CP wurde selbst mehrfach wegen "Beleidigung" "verurteilt", und nicht nur das: Die "Krönung" dürfte dabei der Prozess beim Landgericht Bonn gewesen sein, wo alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" beschimpft wurden, allerdings nicht von CP, sondern vom Vorsitzenden Richter Schwill. Schwill verurteilte CP dabei zwar wegen "Beleidigung", wurde selbst aber anscheinend - trotz zahlreicher Strafanzeigen gegen ihn - in gar keiner Weise für seine "Vollidioten"-Hetze belangt.

Trotz dieses ganzen "Beleidigungs"-Terrors ließ CP nicht von seiner Forderung nach der Einführung von Recht in Deutschland ab. Also griffen die "Justiz"-"Mächtigen" zu ihrem absoluten Joker, der "Psychiatrie". Grundlegendes Axiom: Wer sich nicht wie ein toter Fisch vom Strom in den Abgrund treiben lässt, der ist geisteskrank. Auch hierfür gibt es zahlreiche Vorbilder im NT: Christus selbst sagt: "Johannes trat auf: Er aß nicht und trank nicht; da hieß es: Er ist vom Teufel besessen. Der Menschensohn trat auf, ißt und trinkt, da heißt es: Seht den Schlemmer und Trinker, den Freund der Zöllner und Sünder" (Mt 11). Nach der Rede vom guten Hirten sagten viele Juden über Christus: "Er ist vom Teufel besessen und von Sinnen. Was hört ihr auf ihn" (Joh 10,21). Als am Pfingstfest die Apostel in fremden Sprachen redeten, spotteten einige Zuhörer: "Sie sind voll süßen Weines", und Petrus erklärt: "Diese da sind nicht trunken, wie ihr wähnt" (Apg 2). Nach der Verteidigungsrede des Paulus vor Agrippa rief Festus: "Du bist von Sinnen, Paulus. Das viele Wissen bringt dich um den gesunden Verstand", worauf Paulus entgegnete: "Ich bin nicht von Sinnen" (Apg 26).

Die Rechtsanwaltskammer Köln forderte also von CP den Besuch eines "psychiatrischen Gutachters". CP wollte dieser Auflage Folge leisten und fragte beim "Gutachter", was eine wegen CPs Schweigens nach zehn Sekunden beendete Untersuchung kosten werde. Zwar erhielt CP darauf keine Antwort, und es wurde auch kein Gutachten erstellt; immerhin verweist CP aber immer auf die Feststellungen von vier Nervenärzten, die keinerlei psychische Störungen bei CP feststellen konnten. Das alles war dann Grund genug für die RAK, um CP die Zulassung als Anwalt zu entziehen, und so sah es auch der "Bundesgerichtshof" in dem genannten BGH-Beschluss AnwZ(B) 102/05 v. 26.11.2007. Daraus ein längerer Ausschnitt:

"Ernsthafte Zweifel daran, dass der Antragsteller [i.e. CP] aufgrund seiner geistigen Verfassung noch das leisten kann, was Rechtsuchende von einem Rechtsanwalt als unabhängigem Organ der Rechtspflege erwarten dürfen, werden nicht zuletzt durch Ausführungen des Antragstellers in dessen Schreiben vom 10. Juni 2002 (Beiakte III 975/02) begründet, das unter anderem an die Justizminister und -Senatoren des Bundes und der Länder gerichtet ist. Dort heißt es: "Besonders bei Richtern ist, wenn sie so aufs Animalische regredieren, der Kontrast zwischen Amtstracht und Affenhirn grotesk-makaber, weil er seine Todes- und sonstigen Tierurteile in feierlicher Menschform ausspricht. Es ist daher, zusätzlich zu Montes-quieus, die heute mögliche technische Gewaltentrennung einzuführen, die über angeschlossene Hirnstrommesser (EEG) Richter bei Verhandlung, Beratung und Urteilsverkündung blitzschnell selbsttätig stummschaltet, sobald ihre Hirnaktivität in die subhominiden Zerebralzonen abirrt, deren bestialische Erzeugnisse Menschen unzumutbar sind. Gesetzlicher Richter, Art. 101 (1) 2 GG, ist also nur der bei seiner urteilsbildenden Tätigkeit an den Irrationalinhibitor angeschlossene. Da diese Apparatur zurzeit noch etwas unansehnlich ist, sollte sie b.a.w. zur Wahrung der äußeren Würde des Gerichts unter der im Zuge der EU-Rechtsangleichung von den Briten zu übernehmenden Wollperücke verborgen werden. Im Laufe einiger weiterer Megajahre könnte es uns gelingen, das Tier-Mensch-Übergangsfeld (TMÜ) endlich zu verlassen und den ausschließlich rationalen, also allein ethisch wertvollen Übermenschen, vgl. Nietzsches Zarathustra, justizgesteuert selbstseligierend heranzuzüchten, damit diese derzeit unvollkommene Spezies ihrem vorausgeworfenen Anspruch: "Pfeile der Sehnsucht nach dem anderen Ufer" auch in praktischer Hinsicht gerecht wird."

Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1535, 1538, zu politischen Gesinnungen). Die Grundeinstellung des Antragstellers gegenüber Richtern und Staatsanwälten führte aber dazu, dass zahlreiche Verfahren, die der Antragsteller im Interesse seiner Mandanten zu führen hatte, von der Sache abglitten, zum Nachteil sowohl der Mandanten als auch der gegnerischen Partei durch von vornherein ungerechtfertigte Richterablehnungen und andere prozessuale Schritte verzögert wurden und darüber hinaus Verfahren in sachfernen Bereichen, insbesondere im Standes- und Strafrecht, nach sich zogen, die für die Mandanten des Antragstellers sinn- und aussichtslos waren."

Also das Verdikt der "höchsten Richter": Forderungen nach Gerechtigkeit sind "abwegig"; wer sich für Recht und Gesetz einsetzt, der handelt "sinn- und aussichtslos". Dies darf als die eigentliche Lehre aus diesem ganzen CP-"Prozess" niemals vergessen werden.

Abschließend: So berechtigt manche Bemühungen von CP vielleicht auch sein mögen, es bleibt doch die traurige Tatsache, dass CP mit seinem Ansatz nicht wirklich eine Lösung bringen kann.

Die Besinnung auf die Kirche ist bei CP leider völlig ungenügend. Aber selbst wenn man CPs Unkirchlichkeit ignorieren wollte: CP verweigert hartnäckig die notwendige Unterscheidung zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung", obwohl diese sogar im Grundgesetz gemacht wird, s. Art. 146 GG: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Art. 125 stellt ausdrücklich auf die Tatsache "mehrerer Besatzungszonen" in Deutschland ab. So schlimm das System also laut CPs Worten auch sein mag - in Wahrheit sieht es noch viel düsterer aus. Die eigentliche Lösung liegt letztlich im Naturrecht: "Jedem das Seine" - dieser Grundsatz muss jedem fest ins Herzen eingeschrieben sein. Ja, er sollte ausdrücklich über den Eingangstoren wichtiger Stätten geschrieben stehen, als Mahnung und Verheißung, als Ansporn und Trost.

Pressemitteilung: Zum Entzug der anwaltlichen Zulassung von Claus Plantiko, 21. Februar 2008

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Gehört der Deutsche Presserat jetzt auch den Neven DuMonts?

Mus Lim ⌂ @, Thursday, 13.12.2012, 01:04 (vor 4145 Tagen) @ Mus Lim

Gehört der Deutsche Presserat jetzt auch den Neven DuMonts?
"Weiße Rose" für Konstantin
Von Peter Kleinert

"Die Achtung vor der Wahrheit ... und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse", heißt es in Ziffer 1 des Pressekodex des Deutschen Presserates. Wenn allerdings im Beschwerdeausschuss des hehren Gremiums ein Mitglied der Kölner Familie Neven DuMont sitzt und die zur Beratung vorliegende Beschwerde eine Zeitung des familieneigenen Medienkonzerns betrifft, gilt der Pressekodex für den Presserat selbst offenbar genau so wenig wie für die Blätter des viertgrößten deutschen Zeitungsverlags.

Diese für Presserats-Kenner und -Insider wenig überraschende Erfahrung machte jetzt Rainer Hoffmann, kaufmännischer Leiter eines mittelständischen Unternehmens im Ruhrgebiet - unseren LeserInnen seit NRhZ-Ausgabe 77 auch als "Solarkritiker" des ehemaligen WDR-Intendanten Fritz Pleitgen bekannt - am 16. Oktober. An diesem Tag erhielt er eine vom Beschwerdeausschuss 2 am 13. September verfasste "Entscheidung in der Beschwerdesache BK2-88/07" zugestellt. In der teilten ihm fünf "mitwirkende Mitglieder" mit, dass eine von ihm eingereichte Beschwerde über die Kölnische Rundschau "unbegründet" sei. Nur eins der Beschwerdeausschuss-Mitglieder war - anonym gehalten - anderer Meinung. Rainer Hoffmann rieb sich verwundert die Augen, hatte er doch selbst den Prozess beim Bonner Amtsgericht am 8. Dezember 2006 gegen den Rechtsanwalt und Justizkritiker Claus Plantiko als Bürgerrechtler mit erlebt, über den die Rundschau am Tag danach seiner Ansicht nach wahrheitswidrig berichtet hatte.

Weiße Rosen im Gerichtssaal

Claus Plantiko, der sich seit Jahren öffentlich für die politische Unabhängigkeit von Richtern einsetzt und manche Urteile der deutschen Justiz von heute mit solchen unter der Nazi-Diktatur vergleicht, war - wieder einmal - wegen angeblicher Richterbeleidigung angeklagt. Zahlreiche Bürgerrechtler, die den Rechtsanwalt als Prozessbeobachter unterstützen wollten, weil sie sich selbst als Opfer politisch-motivierter Justizwillkür in Deutschland sehen, trugen als Symbol für ihren gewaltfreien Protest weiße Rosen in den Gerichtssaal - zur Erinnerung an die Münchener antifaschistische Widerstandsgruppe um Sophie und Hans Scholl.

Am Ende der Verhandlung wurde Claus Plantiko, der in Bonn auch Stadtratsmitglied der Unabhängigen Wählergemeinschaft ist, wegen Richterbeleidigung in mehreren Fällen zu 18.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Einer der Bürgerrechtler rief empört "Rechtsbeuger" in Richtung Richter. Dieser - sichtlich erbost - antwortete, wie Rainer Hoffmann sich erinnert: "Habe ich es denn hier nur mit Vollidioten zu tun?" und erhielt daraufhin von einigen Prozessbeobachtern kommentarlos weiße Rosen als Zeichen ihres Protests gegen seine ihrer Ansicht nach nicht hinnehmbare Willkür überreicht.

Aus Protest ein Dankeschön gemacht

Am Tag danach konnte man am Ende eines Artikels der Bonner Lokalausgabe der Kölnischen Rundschau, die seit 1999 auch zum Verlagsimperium M.DuMont Schauberg gehört, zu diesem Ereignis folgendes Fazit lesen: "Im Publikum gab es sowohl Proteste gegen das Urteil, als auch Anerkennung für die 'faire Prozessführung'. Und sogar zwei weiße Rosen für den Richter." Die Bürgerrechtler - natürlich auch Rainer Hoffmann - waren regelrecht wütend darüber, wie ihre Protest-Rosen für ahnungslose Rundschau-Leser in ein Dankeschön an den Richter umgefälscht wurden. Hoffmann: "Der Satz erweckte bei Lesern der Kölnischen Rundschau den unmissverständlichen Eindruck, der Richter hätte für seine 'faire Prozessführung' sogar zwei weiße Rosen erhalten. Die Symbolik der 'weißen Rose' als Symbol für gewaltlosen Widerstand der Geschwister Scholl mit Hilfe von Flugblättern wurde somit von der Kölnischen Rundschau ins Gegenteil verkehrt."

"Beschwerde unbegründet"

Am 11. Dezember 2006 versuchte Rainer Hoffmann die Rundschau-Leser durch einen Leserbrief über die "journalistische Inkompetenz der Mainstream-Print- und TV-Medien" im allgemeinen und der Rundschau im besondern aufzuklären. Doch am 13. Dezember teilte ihm die Rundschau mit, man könne seinen Leserbrief nicht veröffentlichen, "weil er beleidigende Äußerungen enthält". Darauf beschwerte er sich beim Deutschen Presserat. Dessen Beschwerdeausschuss 2 entschied nun, warum seine "Beschwerde unbegründet" sei: "Ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht ist nicht erkennbar. In dem Artikel wird lediglich festgestellt, dass der Richter zwei weiße Rosen erhalten hat. Die Frage, wofür dies geschehen ist, bleibt unbeantwortet. Insofern ist eine falsche Tatsachenbehauptung nicht feststellbar."

Hoffmanns Kommentar: "Erkennbare Lehren aus der Geschichte scheint der deutsche Presserat nicht zu ziehen und ermahnt noch nicht einmal zu einer unmissverständlichen Deutung von Geschichtssymbolik. Der Presserat scheint sich nicht darüber im Klaren zu sein, dass er mit der Bewertung dieses Sachverhaltes die Grundlagen für eine schleichende Geschichtsfälschung gelegt hat."

Was Rainer Hoffmann - als er dies der NRhZ mitteilte - noch nicht wusste, da er in Recklinghausen und nicht in Köln wohnt: Konstantin Neven DuMont, der in dem aus sechs Journalisten und Verlegern bestehenden Beschwerdeausschuß 2 an der Ablehnung seiner Beschwerde beteiligt war, ist als Sohn des Kölner Ehrenbürgers Alfred Neven DuMont Geschäftsführer des Verlags M.DuMont Schauberg, zu dessen Konzern seit 1999 auch die Kölnische Rundschau gehört. Dass er sich bei Diskussion und Abstimmung über Hoffmanns Beschwerde für befangen erklärt oder der Stimme enthalten haben könnte, wird im Bericht über die Entscheidung nicht erwähnt. Und dass er das anonym gehaltene "mitwirkende Mitglied" gewesen sein könnte, das Hoffmanns Beschwerde für berechtigt erklärt hat, kann er der NRhZ ja gern mitteilen. Das werden wir dann in der nächsten Ausgabe selbstverständlich veröffentlichen.

Bis dahin werden Neven DuMont junior und der Deutsche Presserat mit dem Vorwurf leben müssen, dass auch sie je eine "weiße Rose" verdient haben. Denn der in der Rechtsprechung wichtige Begriff der Befangenheit gilt für sie offenbar ebenso wenig wie die oben erwähnte Ziffer 1 des Pressekodex. Gerichtsurteile, an denen befangene Richter oder Schöffen mitgewirkt haben, können auf Antrag nachträglich für ungültig erklärt und müssen dann neu verhandelt werden. Warum sollte das nicht für Entscheidungen des Presserats gelten, dürfte sich nun auch Rainer Hoffmann fragen. (PK)

Online-Flyer Nr. 118 vom 24.10.2007

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=11620

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Juristen gehen aufeinander los. Der Kampf um Ressourcen hat scheinbar begonnen.

Referatsleiter 408, Thursday, 13.12.2012, 10:17 (vor 4145 Tagen) @ Mus Lim

Die Rechtsbeugung, die sadistische Arroganz der Justiz im Umgang mit dem Bürger, dass ist normal und da würde ich mich nicht mal mehr drüber aufregen. Deutschland ist eben so, sowas ist "deutsche Rechtskultur".

Viel bemerkenswerter ist, dass hier früher gemeinsam jagende Juristen-Meuten mittlerweile auf sich selbst/gegenseitig losgehen. Das deutet darauf hin, dass es in der "Anwaltschaft" mittlerweile einen harten Kampf umd die Ressourcen gibt. Vermutlich war irgendjemand auf die 200 Mandanten von CP scharf und hat ihn über einen guten Kumpel bei Gericht entsorgen lassen. Bei der anhaltenden Anwaltsschwemme war doch klar, dass die zu verteilenden Stücken des Kuchens für den Einzelnen immer kleiner werden müssen. Vermutlich ist das, was dem CP da widerfahren ist, in Kürze noch das Harmloseste was man sich vorstellen kann.

Jurist auf Bahnhofspennerniveau verharzt

Ausschussquotenmann, Thursday, 13.12.2012, 16:30 (vor 4144 Tagen) @ Referatsleiter 408

Arbeitsplatz gibt es natürlich nur für Quotenuschis.

Der Kläger ist von der Ausbildung Volljurist. Er legte am 18.03.1980 sein erstes juristisches Staatsexamen mit der Note "befriedigend" (7,25 Punkte) und am 22.09.1982 sein zweites juristisches Staatsexamen ebenfalls mit der Note "befriedigend" (7,34 Punkte) ab. Von 1982 bis 1998 war er als selbständiger Rechtsanwalt in verschiedenen Bezirken tätig. Am 29.01.1999 verzichtete er aus wirtschaftlichen Gründen auf die Zulassung als Rechtsanwalt. In seinem Lebenslauf ist angegeben: "Seit 01.02.2000 von bezahlter Arbeit ausgeschlossen" und "seit 01.01.2005 im Zuge der sogenannten Reform Harz IV auf Bahnhofspennerniveau verharzt". Des weiteren ist im Lebenslauf vermerkt "Februar 2004 Bewerbung als Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, auserwählt: Herr Weise".
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Urteile_Diskriminierung_AGG_Stuttgart_LAG_3Ta119-07.html

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Pathologisierung, Kriminalisierung, Arbeitsverbot

Cyrus V. Miller ⌂ @, Thursday, 13.12.2012, 12:08 (vor 4144 Tagen) @ Mus Lim

Interessant sind hier vor allem die Reaktionen des Staates und seiner "Diener".

Für den Staat sind "Männer mit einer Mission", die den Kampf gegen das System aufnehmen und nicht käuflich oder erpressbar sind, eine Gefahr. Vor allem, wenn sie Insider und mit dem System vertraut sind (Politik, Justiz, Verwaltung, Banken).

Da man solche Dissidenten nicht mehr so einfach von SA-Schlägertrupps abholen und verschwinden lassen kann, müssen Ersatzmethoden her.

Pathologisierung (Mollath, Plantiko)
Kriminalisierung (Väter-/Männerbewegung, siehe hier)
und Arbeitsverbote (vgl. Frankfurter Steuerfahnder-Skandal, hier).

Wer glaubt, daß hier noch friedlich oder gar "freiwillig" etwas reformiert werden kann, träumt.
Dafür haben es sich zu viele Kostgänger viel zu bequem eingerichtet, als daß sie eine Gefährdung ihrer Pfründe auch nur ansatzweise dulden würden.

Die Parasiten brauchen uns, aber wir die nicht!

Referatsleiter 408, Thursday, 13.12.2012, 12:22 (vor 4144 Tagen) @ Cyrus V. Miller

Wer glaubt, daß hier noch friedlich oder gar "freiwillig" etwas reformiert werden kann, träumt.
Dafür haben es sich zu viele Kostgänger viel zu bequem eingerichtet, als daß sie eine Gefährdung ihrer Pfründe auch nur ansatzweise dulden würden.

Die Erkenntnis darüber im Volke zu fördern, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die notwendigen Veränderungen.

Eigentlich müsste das Volk einfach aussteigen und anfangen, die Ergebnisse seiner Wertschöpfung zu tauschen (Barter-Geschäfte). Wer etwas kann und eine nachgefragte Leistung erbringt, der wird auch nicht verhungern. Nutzlose Parasiten in Politik, Justiz und Verwaltung, logischerweise auch parasitäre Anwälte, die hätten über Nacht ein richtiges Problem: Akten kann man nicht fressen. Eigentlich müsste man Bauer sein, dann könnte man beruhigt sagen: "Leckt mich am Arsch!"

Mann der Arbeit aufgewacht und erkenne deine Macht,
alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will!"

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