Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Interessantes Urteil zum Umgang (Allgemein)

Sachse @, Friday, 13.12.2013, 15:09 (vor 3794 Tagen)

Das Amtsgericht hat wegen Verstoßes gegen die vollstreckbare Umgangsregelung in dem gerichtlich gebilligten Vergleich vom 10.11.2011 (AG Gießen 246 F 2003/11) zu Recht ein Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.

Also, Mama wollte den Umgang verhindern, nein, sie hat ihn entgege einer gerichtlichen Vereinbarung verhindert.
Nun muss sie zahlen...

Und, Kind lebt mittlerweile beim Vater.

Geht doch

--
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (

Interessantes Urteil zum Umgang

guerrero, Friday, 13.12.2013, 16:39 (vor 3794 Tagen) @ Sachse

Hallo,
sehr gut.
Was ist wenn die Schl***e Privatinsolvenz angemeldet hat und ihr das mit dem Ordnungsgeld egal ist?
Gruß
G

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"Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch"

Interessantes Urteil zum Umgang

Sachse @, Friday, 13.12.2013, 16:51 (vor 3794 Tagen) @ guerrero

Wenn sie aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlt, ändert das Nichts daran, dass endlich mal ein Gericht den Umgang nicht nur "angeordnet" hat, sonder eine Verstoß auch sanktioniert.

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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (

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Interessantes Urteil zum Umgang

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 13.12.2013, 19:46 (vor 3794 Tagen) @ guerrero

Was ist wenn die Schl***e Privatinsolvenz angemeldet hat und ihr das mit dem Ordnungsgeld egal ist?

Da greift keine Privatinsolvenz. Bei Nichtbezahlen droht Erzwingungshaft. Für 10Euro können das schon mal 2 Tage sein. Die Schuld ist danach nicht erlassen.

Rainer

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Interessantes Urteil zum Umgang

Lausemädchen @, Friday, 13.12.2013, 20:03 (vor 3794 Tagen) @ Rainer

Bei Nichtbezahlen droht Erzwingungshaft. Für 10Euro können das schon mal 2 Tage sein. Die Schuld ist danach nicht erlassen.

Nö......... für 10 Euro maximal 1 Tag. Darüber hinaus ist es furzpiepegal ob die Schuld danach erlassen ist, es gibt nämlich keine weitere Vollstreckungsform. Jede Behörde, einschließlich Justiz hat nach einer Erzwingungshaft bei Nichtzahlung nur noch die Möglichkeit eine Sache verjähren zu lassen, ohne nur einen Cent beitreiben zu können.

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