Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Unglaubliche Argumentation einer vollkommen feministischen Willkürjustiz! (Vaeter)

Yussuf K., Thursday, 05.12.2013, 22:14 (vor 3796 Tagen)
bearbeitet von Yussuf K., Thursday, 05.12.2013, 22:21

Solche Beschlüsse wagen die sich auch noch im Internet zu veröffentlichen:

In dem Verfahren
über den Antrag
im Wege der einstweiligen Anordnung
zu beschließen, dass die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Dezember 2012 - II-1 UF 212/12 - und des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2012 - 269 F 69/12 - ausgesetzt werden,

Antragsteller: B…,

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Vizepräsidenten Kirchhof,
den Richter Eichberger
und die Richterin Britz

gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 13. Februar 2013 einstimmig beschlossen:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe:

[...]

Durch Beschluss des Oberlandesgerichts vom 27. Dezember 2012 wurde die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen. Die Voraussetzungen für eine Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter seien gegeben. Die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge, die der Vater mit seiner Beschwerde erstrebe, setze ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus. Daran fehle es hier. Aus dem beiderseitigen Vortrag der Eltern ergebe sich, dass ihre Erziehungsvorstellungen erheblich voneinander abwichen. Insbesondere in der Bedeutung ihrer Religionszugehörigkeit unterschieden sich die Vorstellungen auch nach dem Vortrag des Antragstellers gravierend. Diese grundsätzlichen Unterschiede zeigten bereits erste Folgen in konkreten Kindesangelegenheiten, nämlich bei der Frage der Beschneidung des Kindes und der Ausstellung von Ausweispapieren. Auch wenn die Auswirkungen bislang noch gering erschienen, spreche alles dafür, dass in Zukunft weiterhin die unterschiedlichen Sichtweisen der Eltern ein Miteinander zum Wohl des Kindes nicht zuließen, sondern zu Streitigkeiten führten, in denen das Kind zum Objekt des Streites werde. Vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung und mangelnden Kooperationsbereitschaft erscheine zumindest auf absehbare Zeit eine gemeinsame Elternberatung oder Mediation nicht erfolgversprechend. Die so beschriebene Situation sei auf Dauer dem Wohl des Kindes abträglich. Sei die gemeinsame Sorge der Eltern aufzuheben, komme nur die Übertragung des Sorgerechts auf seine Mutter in Betracht. Für das Kind sei die Mutter seit seiner Geburt und ganz besonders seit der Trennung vom Vater die Hauptbezugsperson.

Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/qk20130213_1bvq000213.html

Auch weiterhin gilt also, dass genau der vom asozialen Staat noch mit dem Sorgerecht belohnt wird, der einer gemeinsamen elterlichen Sorge mit aller Entschlossenheit entgegentritt!

Mein Vorschlag für einen Gesetzentwurf in Sachen "Entzug elterlicher Alltagssorge":

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Kindern, die Opfer von Familiengerichten in Sorgerechsstreitigkeiten wurden, ist mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein Sturmgewehr zzgl. 60 Schuss Leuchtspurmunition auszuhändigen. Den ehemals erkennenden Richtern ist auf freiem Feld ein Vorsprung von 100 Metern zu gewähren. Im Zuge der Absetzbewegung vom Opfer haben sie die auswendig gelernte Begründung ihrer damaligen Entscheidung für den Entzug der elterlichen Sorge laut kanonartig zu singen.

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In DEM Falle gut für den Knaben

adler @, Kurpfalz, Friday, 06.12.2013, 01:30 (vor 3796 Tagen) @ Yussuf K.

Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/qk20130213_1bvq000213.html
Auch weiterhin gilt also, dass genau der vom asozialen Staat noch mit dem Sorgerecht belohnt wird, der einer gemeinsamen elterlichen Sorge mit aller Entschlossenheit entgegentritt!

In diesem Einzelfall halte ich die Entscheidung des BVerfGer-es sogar für richtig. Anscheinend wollte der Vater an dem Kind herumschnippeln lassen, die Mutter aber nicht. Dass sich das BVerfGer auf die Entscheidung des LG Köln beruft, nach der Sondergesetze durch den Bundestag gejagt wurden um die Beschneidung von Jungs zu erlauben, stimmt für die Zukunft ein wenig hoffnungsfroh.

Ausweislich der Entscheidung des Landgerichts Köln (LG Köln, Urteil vom 7. Mai 2012 - 151 Ns 169/11 -, juris) stelle die Beschneidung eines kleinen Jungen eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 in Verbindung mit § 224 Abs. 1 StGB dar. Damit bedürfe es auch im Rahmen der ausnahmsweisen Straffreistellung der Elternteile bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen einer gründlichen elterlichen Überlegung, ob sie ihrem Kind diese schmerzhaften Verletzungen im Kleinkindalter zumuten wollten.

Gruß
adler

--
Go Woke - Get Broke!

Das ist dennoch ein feministisches Standardurteil.

Yussuf K., Friday, 06.12.2013, 08:19 (vor 3795 Tagen) @ adler

Ich habe das auch gelesen, du hast zweifelsfrei mit dieser Genitalverstümmelung Recht. Dennoch ist das Argumentationsgrundmuster dieser Justizdeppen grundsätzlich so angelegt, dass der Vater diskriminiert wird. Das ist in diesem Fall auch kein "bedauerlicher Einzelfall", sondern verallgemeinerungswürdig. Es ist reiner Zufall, dass die Genitalverstümmelung hier auftaucht. Interessiert hätte das die Richter sicher nicht. Das Kindeswohl interessiert diese Leute nicht, dass staatlich forcierte Mütterwohl steht grundsätzlich im Vordergrund.

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