Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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ALG2 Weiterbewilligungsantrag (Allgemein)

Sachse @, Saturday, 30.11.2013, 17:14 (vor 3803 Tagen)

Ich weiß natürlich, dass hier Niemand Harz4 bezieht. Wenn also Jemand Jemanden kennt, weist ihn mal bitte auf Folgendes hin:

Bisher sandte die Arge vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Weiterbewilligungsantrag. Das soll eingestellt werden. Wer also den Antrag vergisst, bekommt NIX. Solange, bis er ihn stellt. Geld gibt es dann aber erst ab dem Tag des nuen Antragseinganges.
Also: Ende des Bewilligungszeitraumes ganz groß und sichtbar merken!

Einen Neuen gibt es HIER.


UND: wer Umgangskostenbeihilfe erhält immer einen formlosen Antrag auf Weiterbewilligung beifügen.

Nur, falls Jemand Jemanden kennt...

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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (

ALG2 Weiterbewilligungsantrag

DvB @, Saturday, 30.11.2013, 22:48 (vor 3802 Tagen) @ Sachse

Bisher sandte die Arge vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Weiterbewilligungsantrag. Das soll eingestellt werden.

Das ist - mindestens hier in Thüringen - schon seit mindestens Mitte 2012 Geschichte.

Wer also den Antrag vergisst, bekommt NIX. Solange, bis er ihn stellt. Geld gibt es dann aber erst ab dem Tag des nuen Antragseinganges.

Nein, das ist seit Anfang 2011 (oder wars sogar schon seit Anfang 2010?) Geschichte. Seitdem gilt: Geld gibt es erst ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

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ALG2 Weiterbewilligungsantrag

Sachse @, Saturday, 30.11.2013, 23:30 (vor 3802 Tagen) @ DvB

Das ist - mindestens hier in Thüringen - schon seit mindestens Mitte 2012 Geschichte

Die Argen scheinen alle so nach und nach auszusteigen. Leipzig und Brandenburg, Bitterfeld und Koblenz habe noch verschickt

Aufpassen kann nicht schaden!

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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (

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Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 01.12.2013, 00:18 (vor 3802 Tagen) @ Sachse

In der Eingliederungsvereinbarung steht eine rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung.

"Halten sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind."

Dies ist schlichtweg falsch. Wer Widerspruch gegen diesen Satz einlegt und bei Ablehnung vor dem Sozialgericht klagt (kostet nix), bekommt recht. Das Arbeitslosenamt ändert aber deshalb nicht die Formulare. Jeder muss einzeln das Verfahren durchlaufen.

Ich war selbst als Zuschauer bei einem entsprechenden Richterspruch anwesend.

Rainer

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Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV

DvB @, Sunday, 01.12.2013, 14:21 (vor 3802 Tagen) @ Rainer

Ich war selbst als Zuschauer bei einem entsprechenden Richterspruch anwesend.

Ich hab jahrelang im 6-Montstakt diesem Passus widersprochen und anschließend dagegen geklagt - und kein Recht bekommen. (Bin allerdings auch nie in die nächste Instanz gegangen.) In den letzten beiden Eingliederungsverwaltungsaktionen war er aber verschwunden.

Es gibt allerdings genügend andere rechtswidrige Floskeln darin. Z.B. Aufforderung zu Straftaten (man sei verpfichtet, "alle Mittel anzuwenden, die geeignet sind, die Hilfebedürftigkeit zu beenden").

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Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV

Sachse @, Sunday, 01.12.2013, 17:16 (vor 3802 Tagen) @ DvB

man sei verpflichtet, "alle Mittel anzuwenden, die geeignet sind, die Hilfebedürftigkeit zu beenden"

Ob diese staatliche Verpflichtung auch zur Straffreiheit führt, wenn man bei einem Banküberfall erwischt wurde ?
Oder wird man bestraft, weil man dieses Mittel unqualifiziert zur Anwendung gebracht hat: man hat sich erwischen lassen...

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Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV

DvB @, Wednesday, 04.12.2013, 17:17 (vor 3799 Tagen) @ Sachse

Ob diese staatliche Verpflichtung auch zur Straffreiheit führt, wenn man bei einem Banküberfall erwischt wurde ?

Nö, wieso auch?
Der Anstifter wird gleich dem Täter bestraft. (Behauptet zumindest das StGB.)

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Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV

Ausschussquotenmann, Sunday, 01.12.2013, 16:41 (vor 3802 Tagen) @ Rainer

Vielleicht war es das mal. Das ergibt sich hieraus, ist also rechtmäßig:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung

Rechtswidrig hingegen kann es sein, wenn es nicht nur deklarativ dort aufgeführt wird, sondern konstitutiv unter die Pflichten gesetzt und mit 30 % Sanktion versehen ist, weil sich die Folge der Nichterreichbarkeit schon aus der Anordnung ergibt und weiter Sanktion dort nicht vorgesehen sind.

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