Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Wenn sich diese Familienunrechtsjustiz mal mit solch einer Konsequenz für die Rechte der Väter & Kinder einsetzen würde! (Vaeter)

Yussuf K., Wednesday, 13.11.2013, 14:54 (vor 3819 Tagen)

Bei Unterhaltsverpflichtung kommen auch Aushilfsjobs infrage

Wer einer anderen Person Unterhalt schuldet, muss dafür sorgen, dass er seiner Verpflichtung auch nachkommen kann. Ihn trifft die sogenannte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, er muss sich um einen Job kümmern und dafür auch Gelegenheitsarbeiten annehmen. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden (Az.: 13 WF 54/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Klage gegen den Mindestunterhalt
In dem verhandelten Fall musste der Vater für seine minderjährige Tochter Unterhalt zahlen. Er war der Meinung, noch nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen zu können. Er verdiene zu wenig und habe keine Möglichkeiten für Nebentätigkeiten. Außerdem entstünden ihm Fahrtkosten für seine Arbeitswege. Daher beantragte er Verfahrenskostenhilfe, um sich gegen die Forderung, den Mindestunterhalt zu zahlen, gerichtlich wehren zu können.

Auch Gelegenheitsarbeiten müssen angenommen werden
Allerdings ohne Erfolg. Das Gericht lehnte die Verfahrenskostenhilfe ab. Gegen die Pflicht, den Mindestunterhalt zu zahlen, könne der Vater sich nicht wehren. Er müsse alle verfügbaren Mittel zum Unterhalt seiner Tochter verwenden und sich intensiv um weitere Jobs kümmern. Das bedeute auch, Gelegenheitsarbeiten oder berufsfremde Tätigkeiten unterhalb seiner gewohnten Stellung anzunehmen.

Quelle

Das muss man erstmal alles zusammenfassen:

- Der Mann hat erst mal keinerlei Rechte, so die Ex-Frau z.B. den Kontakt zum Kind verhindert. Das hat sich mittlerweile rumgesprochen, daran wird sich auch im Zeitalter des Feminismus nichts ändern.

- Der Mann hat die Pflicht zur Unterhaltszahlung, egal wie, er soll sich gefälligst Gedanken machen.

- Der Mann hat keinen Cent, beantragt aus diesem Grund ja logischerweise Verfahrenskostenhilfe, aber die Justizkalfaktoren verweigern ihm selbst das.

- Vermutlich ist das Geld auf einen Hieb fällig

- Dem Mann wurde nicht geholfen, im Gegenteil! Die Familienunrechtsmafia bürdete dem Mann zu ihrem Arterhalt sogar noch zusätzliche Kosten obendrauf.

Wie anders soll man das bezeichnen, wenn nicht als VERSKLAVUNG?

Dazu passt folgende Feststellung:

Die Bundesrepublik ist zwar noch kein totalitärer Staat, zeigt aber eindeutige totalitäre Tendenzen, mit denen die Verantwortlichen eine Agenda zum Schaden Deutschlands und der Deutschen durchsetzen wollen. Dem Vernehmen geraten auch Behördenmitarbeiter deshalb zunehmend an die Grenze dessen, was sie noch mit ihrem Gewissen und ihrer Pflicht vereinbaren können. Es könnte wieder eine Zeit kommen, in der man sich entscheiden muß, ob die eigene Loyalität Deutschland gilt oder einem zum Schaden Deutschlands handelnden Apparat.

http://ernstfall.org/2013/11/12/totalitare-moderne-gruppenbezogene-menschenfeindlichkeit-und-die-uni-ohne-vorurteile/

... und dieser Tag wird kommen!

Der sollte mal aufhören rumzuklagen und endlich den Hammer fallen lassen!

Joe, Gutmensch, DDR, Wednesday, 13.11.2013, 14:58 (vor 3819 Tagen) @ Yussuf K.

In dem verhandelten Fall musste der Vater für seine minderjährige Tochter Unterhalt zahlen. Er war der Meinung, noch nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen zu können. Er verdiene zu wenig und habe keine Möglichkeiten für Nebentätigkeiten. Außerdem entstünden ihm Fahrtkosten für seine Arbeitswege. Daher beantragte er Verfahrenskostenhilfe, um sich gegen die Forderung, den Mindestunterhalt zu zahlen, gerichtlich wehren zu können.

Genau so endet es, wenn Mann anfängt "freiwillig" Unterhalt zu zahlen. Deshalb gleich von Anfang an keine Zahlungen leisten und das Arbeiten einstellen. Der totale Ruin ist eh sicher.

Wenn sich diese Familienunrechtsjustiz mal mit solch einer Konsequenz für die Rechte der Väter & Kinder einsetzen würde!

Peaceful Warrior ⌂, Wednesday, 13.11.2013, 15:14 (vor 3819 Tagen) @ Yussuf K.

Und wenn er ärztlich attestiert krank und daher nur bedingt arbeitsfähig ist ?

--
In the name of the Father.

Einsatzgruppen der FEM-SS im Einsatz

Kalle Wirsch, Wednesday, 13.11.2013, 15:35 (vor 3819 Tagen) @ Peaceful Warrior

Und wenn er ärztlich attestiert krank und daher nur bedingt arbeitsfähig ist ?

Da werden die den auf der Trage zum Amtsarzt schleifen und dort wird das ablaufen, wie kurz vor Ende des 2. Weltkriegs: "KV"! Kriegsverwendungsfähig und damit arbeitstauglich. Aufstehen! Marsch, marsch!

Vermutlich ist das Kind noch unterhalb 12 Jahre. Da müsste die Kommune Unterhaltsvorschuss leisten. Das können klamme Kommunen nicht, weil sie Frauenbeauftragte, Frauenhäuser und GenderQuark fördern müssen. Also muss der Mann unter allen Umständen zum Sklavendienst gezwungen werden. Selbst wenn der nur 14 Tage schafft und in der Zeit seine Arbeitskraft irreparabel für den Rest seines Lebens schädigt, diese FEM-SS-Schergen werden ihn dazu zwingen.

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