Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126163 Einträge in 30927 Threads, 293 registrierte Benutzer, 278 Benutzer online (1 registrierte, 277 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

"Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig (Frauen)

hurenbock, Saturday, 27.07.2013, 19:11 (vor 3944 Tagen)

Zu sexy für den Job: Ein Zahnarzt in Iowa feuerte seine Assistentin, weil er sie zu attraktiv fand und angeblich um seine Ehe fürchtete. Die Frau klagte dagegen - und verlor vor dem durchweg männlich besetzten Gericht.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/zah...-a-913489.html

Die ersten Kommentare sind sogar erstaunlich logisch und vernünftig, bis die erste Welle an gefühlt-vergewaltigten Kommentatorinnen eintrifft ;), hat wenigstens Unterhaltungswert.

"Er ist schuld und sie muss es ausbaden", "Kann der alter Bock sich nicht unter Kontrolle halten"

Tja, in kürzesten Minirock und engsten Tanktop rumrennen ist eben nicht professionell, meine Damen! Da liebe ich doch eine Firma die Kleiderrichtlinien hat.

"Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig

MarieMeierMitEier, Saturday, 27.07.2013, 19:21 (vor 3944 Tagen) @ hurenbock

Die Welt ist krank. Hier ist es irgendwie genau umgekehrt.
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Pizzakurier-stellt-nur-sexy-Lieferantinnen-ein-27100062


Sylvie Durrer, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung hält nichts vom Job-Inserat nur für attraktive Pizza-Lieferantinnen

«Schockierend», findet das Magaly Hanselmann, Gleichstellungsbeauftragte des Kantons Waadt. «Bei diesem Fall, könnte es sich um eine direkte Diskriminierung handeln.» Auch national sorgt das «neue Konzept» für Empörung. «Das Stelleninserat ist zwar nicht an sich illegal, verletzt jedoch klar unsere Werte von Respekt und Gleichstellung», kritisiert Sylvie Durrer, Direktorin des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung.

Hier bewegt sich der Unternehmer aber am Rande der Legalität. Das Gleichstellungsgesetz verbietet eine Nichtanstellung aufgrund des Geschlechts. Nur in wenigen Fällen gebe es Ausnahmen, so Durrer. Etwa bei Schauspielern, Models oder Angestellten eines Frauenhauses. Ob die Einschränkung zulässig sei, müsse in jedem Fall sorgfältig geprüft werden. Wird eine Nichtanstellung mit dem Geschlecht begründet, kann auf eine Entschädigung von maximal drei Monatslöhnen geklagt werden.

Überall machen Feministinnen und staatlich finanzierte Gleichstellungsbüros die Männer zu ihren Deppen.

--
http://www.antifeministenzeitung.ch

"Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig

Nihilator ⌂ @, Bayern, Saturday, 27.07.2013, 22:02 (vor 3944 Tagen) @ MarieMeierMitEier

Die Welt ist krank. Hier ist es irgendwie genau umgekehrt.

Und hier ist es irgendwie ganz genauso, aber eben doch ganz anders. DAS findet keine Frauenbeauftragte schockierend:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/frauenanteil-99-prozent-warum-ein-schweizer-reeder-immer-nur-ladies-einstellt-a-780022.html

«Schockierend», findet das Magaly Hanselmann, Gleichstellungsbeauftragte des Kantons Waadt. «Bei diesem Fall, könnte es sich um eine direkte Diskriminierung handeln.»

Könnte? Und da ist diese Fachmännin sich aber nicht ganz sicher oder was?

Nur noch hirnloses Geschwätz, wo man hinsieht. Wenn einer ausschließlich Frauen einstellt (oder ausschließlich Männer), dann IST das Diskriminierung. Was muß man da noch überlegen? Es kommt aber noch dicker: jede Stellenausschreibung und jede Anstellung ist mit Diskriminierung verbunden. Denn jeder Arbeitgeber hat völlig berechtigt bestimmte Vorstellungen, die ein Kandidat erfüllen soll. Und wenn einer meint, daß er mit Angestellten nur eines Geschlechts besser fährt, dann ist das sein verdammtes gutes Recht, denn ER trägt das unternehmerische Risiko. Nicht irgendeine nutzlose Geschlitztenbeauftragte.

Auch national sorgt das «neue Konzept» für Empörung. «Das Stelleninserat ist zwar nicht an sich illegal, verletzt jedoch klar unsere Werte von Respekt und Gleichstellung», kritisiert Sylvie Durrer, Direktorin des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung.

Ach? Heißt das, es müßten auch Männer eingestellt werden oder was genau stört hier die Gleichstellung?

Hier bewegt sich der Unternehmer aber am Rande der Legalität. Das Gleichstellungsgesetz verbietet eine Nichtanstellung aufgrund des Geschlechts. Nur in wenigen Fällen gebe es Ausnahmen, so Durrer. Etwa bei Schauspielern, Models oder Angestellten eines Frauenhauses. Ob die Einschränkung zulässig sei, müsse in jedem Fall sorgfältig geprüft werden. Wird eine Nichtanstellung mit dem Geschlecht begründet, kann auf eine Entschädigung von maximal drei Monatslöhnen geklagt werden.

Soso. Und, hatte René Mägli schon irgendwelche Schwierigkeiten mit seiner Praxis? Wieviele Gleichstellungsbeauftragte haben sich schon beschwert?

Dieses Gleichstellungsgesindel lügt doch wie gedruckt. Keine hat ein Problem mit je ein Problem mit der Nichteinstellung von Männern geäußert, in der Regel ist sogar genau das ihre Agenda. Das wirkliche Problem ist doch, daß es hier um ansehnliche Frauen geht, um das Konzept "sex sells" (das man ja durchaus fragwürdig finden kann!). Aber keine sagt es, stattdessen verstecken sich alle hinter verlogener Gleichheitsscheiße. Widerlich!

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
[image]

"Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig

Nihilator ⌂ @, Bayern, Saturday, 27.07.2013, 22:24 (vor 3944 Tagen) @ hurenbock

Die ersten Kommentare sind sogar erstaunlich logisch und vernünftig, bis die erste Welle an gefühlt-vergewaltigten Kommentatorinnen eintrifft ;), hat wenigstens Unterhaltungswert.

"Er ist schuld und sie muss es ausbaden", "Kann der alter Bock sich nicht unter Kontrolle halten"

Meist ist es eher eine alte Böckin, die sich nicht unter Kontrolle halten kann. Stellt euch vor, ihr habt eine Praxis oder ein Unternehmen, und eure Chefsekretärin oder Assistentin hat Model-Qualitäten. Oder, was auch nicht so selten ist, sie ist gar nicht so sehr hübsch, hat aber eine starke sexuelle Ausstrahlung (wie es in diesem Fall scheint). Wo geht das gut?

In diesem Fall scheint es ja sogar schon einiges Konkretes gegeben zu haben:

Damals hatte die Ehefrau des Zahnarztes, die ebenfalls in der Praxis arbeitete, die Entlassung verlangt. Sie hatte auf dem Handy ihres Mannes SMS-Nachrichten gefunden, die sich Knight und Nelson nach Dienstschluss geschickt hatten.

Offenbar hatten der Arzt und seine Assistentin recht offene Gespräche geführt: Als sich Nelson über ein unregelmäßiges Sexleben mit ihrem Mann beschwerte, beschrieb Knight seine Gefühlslage so: "Das ist, als habe man einen Lamborghini in der Garage stehen, den man nicht fahren darf." Der Arzt machte die Assistentin zudem wiederholt mit unmanierlichen Sprüchen darauf aufmerksam, dass ihm ihre Kleidung zu freizügig sei.

Tja, in kürzesten Minirock und engsten Tanktop rumrennen ist eben nicht professionell, meine Damen! Da liebe ich doch eine Firma die Kleiderrichtlinien hat.

Bei SPON gibt es ein Foto in Arbeitskleidung. Ich denke aber nicht, daß DAS der Aufzug ist, der dem Doktor Anlaß zu Reklamationen gegeben hat.

Interessant finde ich die Aufregung um das Ganze. Was zur Hölle ist so verwerflich daran, zu dem Schluß zu kommen, künftig besser getrennte Wege zu gehen, um permanente Versuchungen zu vermeiden? Und wie wäre das wohl zu erreichen als dadurch, daß die Angestellte geht?

In unserem Grundgesetz steht in Art.6: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Die Amis werden Ähnliches haben. Kann es in diesem Sinne eine vorbildlichere, verantwortungsvollere richterliche Entscheidung als diese geben? Wo doch eine Ehe -auch noch nach unserem geltenden Recht- eine Entscheidung fürs Leben sein soll (dergleichen habe ich von arbeitsrechtlichen Verhältnissen nie gehört)? Ist schon interessant, welche Maßstäbe an die Gründe für eine Scheidung angesetzt werden - und welche im Vergleich an die Auflösung eines Arbeitsvertrages.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
[image]

"Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig

Peter, Saturday, 27.07.2013, 22:50 (vor 3944 Tagen) @ hurenbock

...was ist daran lächerlich? Er hat ihr immer wieder gesagt das ihre Kleidung zu eng und körperbetont ist, und deswegen immer wieder von der Arbeit abgelenkt wird, Männer können sich nicht dagegen wehren wenn Frauen mit ihren Reizen spielen. Rücksichtnahme von Seite der Frau wäre mal angebracht anstatt sofort herumzukeifen. Im übrigen halte ich das Urteil für wichtig! Es kann nicht sein das Männer wegen anzüglicher Sprüche verklagt werden können, Frauen aber ungeschoren davon kommen wenn sie eine Erektion nach der anderen Provozieren! mfg


So ist es. Parallel, in diesem Sommer, wurden Schülerinnen wegen ihrer Aufmachung nach Hause geschickt.

Frauen und ihre Nuttenerscheinung. Widerlich.

Karriereleiter

Peter, Saturday, 27.07.2013, 23:04 (vor 3944 Tagen) @ hurenbock

Heute zerstören wir nur noch Ihre Karrieren. Ein Hoch auf unseren Gesellschaftlichen Fortschritt.
Sorry wenn ich kurz störe, aber was für eine Karriere bitte? Die Frau war eine Zahnarztassistentin in einer kleinen Praxis. Sie hatte das Ende der Karriereleiter bei diesem Arbeitgeber schon laaaaaaaange erreicht...

lol. Mir liegt natürlich sehr nahe, gerade junge Männer von der Karriereleiter der Frau zu berichten. Vergißt es einfach!

Alles auf einen Punkt gebracht und ehrenplatz verdient:

Peter, Saturday, 27.07.2013, 23:09 (vor 3944 Tagen) @ hurenbock

Mitleid mit dem Zahnarzt??? Nein, selbstverständlich nicht!!! Die Dame darf jeglichen Blödsinn verzapfen, den sie will. Sie darf sogar nackig kommen und dem Zahnarzt per SMS mitteilen, dass sie langsam mal wieder dringend Sex braucht. Der ZA hingegen hat sich darauf einzustellen und jederzeit ein angemessenes Verhalten an den Tag zu legen. Selbstverständlich muss er seine Assistentin fragen, welches Verhalten sie derzeit als "angemessen" wünscht. Ohne Zweifel muss der ZA diese Info minütlich updaten, falls seine Assistentin pausenlos ihre Meinung ändern sollte. Und völlig absurd ist die Idee, dass er seiner Assistentin kündigt. Nein, mit der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses hat er seine Praxis an sie abgetreten hat. Damit ist umhin völlig irrelevant, dass sie eigentlich nichts anderes zu tun hat, als in angemessener Kleidung zu erscheinen und gottverdammt ihren Job zu machen. Nein, das liegt ab sofort ausschließlich in ihrem Ermessen. Somit ist dieses Urteil eine sexistische, chauvenistische und diskriminierende Farce!!! :-)

Tja, und die meisten Kommentaren nennen sowas moderne und aufgeklärte Zeit.

powered by my little forum