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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Krankfeiern der offensichtlichen Täterin Heidi Külzer im Amtsgericht Darmstadt (Recht)

Oliver, Wednesday, 10.07.2013, 20:04 (vor 3950 Tagen)

Wald-Michelbach
Statt Angeklagter kommt ein Attest

Darmstadt/Wald-Michelbach. Der Prozess vor dem Darmstädter Landgericht gegen die Frau, die den inzwischen verstorbenen Horst Arnold aus Wald-Michelbach zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt haben soll, zieht sich in die Länge. Der gestrige Verhandlungstag - und auch der für heute angesetzte - sind gestrichen.

Grund: Ein Arzt hat die Angeklagte vorübergehend für verhandlungsunfähig erklärt. Seine Begründung: die Frau befinde sich aktuell in einer "psychisch desolaten Verfassung".

Allerdings hat die Frau dem Gericht auch mitgeteilt, dass sie den Prozess auf keinen Fall platzen lassen will. Deshalb ist für den Donnerstag ein neuer Verhandlungstag angesetzt, in der Hoffnung, dass die Angeklagte dann wieder verhandlungsfähig ist. Aufgrund der Urlaubszeit kann dann wohl aber erst wieder im August weiterverhandelt werden. arn

Artikel vom: 09.07.2013


http://www.wnoz.de/index.php?WNOZID=3a89a9a7adc94109c464a0b6617d4604&kat=112&artikel=110358964&red=27&ausgabe=

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Liebe Grüße
Oliver


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Die Falschbeschuldigerin Heidi Külzer wird in diesem Rechtsstaat freigesprochen .... höchstens eine Bewährungsstrafe.

Musharraf Naveed Khan, Wednesday, 10.07.2013, 20:29 (vor 3950 Tagen) @ Oliver
bearbeitet von Musharraf Naveed Khan, Wednesday, 10.07.2013, 20:35

Uns liegt staatsanwaltschaftliches Material mit folgender Aussage vor: ".... über die Anklageerhebung bzw. Schuld/Unschuld entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw. die Gerichte."

Faktisch - in diesem Fall war es auch eine Falschbeschuldigung - kann in diesem Lande Jeder jeden straffrei falschbeschuldigen und muss mit keinerlei Konsequenzen rechnen. Diese staatsanwaltschaftliche Argumentation deckt sich mit der prozessualen Beobachtung von Falschbeschuldigungsprozessen in diesem Land. Das mal solch eine Falschbeschuldigerin belangt wird, ist ein absoluter Extremfall. Als Grund dafür steht auch das Interesse der Staatsanwaltschaft an Anzeigen aus der Bevölkerung. Ohne diese wären die faktisch überflüssig.

Im Fall "Heide Külzer" verspreche ich euch deshalb, dieser staatsanwaltschaftlichen Argumentation folgend, einen Freispruch oder höchstens eine Bewährungsstrafe.

Wenn die Tochter von Horst Arnold auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums aus Versehen im falschen Moment rückwärts ausparkt, wird sie wahrscheinlich für ihren Vater mehr Gerechtigkeit vollziehen, als die Staatsanwaltschaft und deutsche Gericht überhaupt und grundsätzlich bereit sind.

Staatsanwälte und Richter sind unabhängig und wenn es zu dem Zeitpunkt ihr Eindruck war, haben sie Horst Arnold nicht zu Unrecht verurteilt und werden aus diesem Grund auch niemals vom Rechtsstaat zur Verantwortung gezogen.

Die deutsche Justiz hat sich als unfähig, inkompetent, teuer, ineffizient, korrupt, politisch motiviert und überflüssig erwiesen. Das Outsourcing des Rechtswesens war ein grundsätzlicher Fehler. Es wird Zeit, dass die Rechtssprechung wieder vom Volke vollzogen wird. Wir brauchen solche eine Justiz nicht, die aber ohne uns nicht überlebensfähig ist.

Krankfeiern der offensichtlichen Täterin Heidi Külzer im Amtsgericht Darmstadt

Holger @, Wednesday, 10.07.2013, 22:09 (vor 3950 Tagen) @ Oliver

Grund: Ein Arzt hat die Angeklagte vorübergehend für verhandlungsunfähig erklärt. Seine Begründung: die Frau befinde sich aktuell in einer "psychisch desolaten Verfassung".

Glaub ich. War sie nämlich schon immer. Die Maskerade mit wallenden roten Locken, Sonnenbrille und Gedöns demonstriert ihr Innerstes: Jauchigen Zerfall. Wie bei denen oben auf dem Podium.

Rattatatata mit einer AK 47 und man trifft unmöglich einen Falschen. :-D

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Psychisch desolate Verfassung ist Normalzustand vieler Weiber

Borat Sagdijev, Wednesday, 10.07.2013, 23:27 (vor 3950 Tagen) @ Holger

Glaub ich. War sie nämlich schon immer.

Das gleiche wollte ich auch sagen.

Nur frage ich mich warum das so wenigen auffällt.

Ist es weil unser Staatsfeminismus, seine Funktionäre und zu große Teile seines Volks auch einen gewaltigen Riss in der Schüssel haben?

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http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln

Das ist femi-faschistische Lügen-Propaganda vom Feinsten

Mr.Präsident @, Thursday, 11.07.2013, 04:16 (vor 3949 Tagen) @ Oliver
bearbeitet von Mr.Präsident, Thursday, 11.07.2013, 04:23

Wald-Michelbach
Statt Angeklagter kommt ein Attest

Darmstadt/Wald-Michelbach. Der Prozess vor dem Darmstädter Landgericht gegen die Frau, die den inzwischen verstorbenen Horst Arnold aus Wald-Michelbach zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt haben soll, zieht sich in die Länge. Der gestrige Verhandlungstag - und auch der für heute angesetzte - sind gestrichen.

1. Es dreht sich hier nicht um Wald-Michelbach sondern um Darmstadt genauer das Landgericht. Arnold starb unweit seiner Wohnung in Völklingen. Und die Straftat beging die Futt an der Georg-August-Zinn-Gesamtschule in Reichelsheim. Was also soll die falsche Ortsangabe im Header?
2. Ist kein Mann angeklagt sondern ein schäbiges Weibsstück. Was also soll der vermeintlich männliche Nominativ in der Überschrift?
3. Wenn Horst Arnold gerichtlich in allen Punkten frei gesprochen wurde ist die Schlampe eine Falschbeschuldigerin. Was also hat da die Möglichkeitsform "bezichtigt haben soll" zu suchen?
4. Wieso erwähnen die mit keiner Silbe, dass Horst Arnold wegen der Falschbeschuldigerin 5 Jahre geknastet wurde (5 Jahre Freiheitsberaubung)?

Grund: Ein Arzt hat die Angeklagte vorübergehend für verhandlungsunfähig erklärt. Seine Begründung: die Frau befinde sich aktuell in einer "psychisch desolaten Verfassung".
Aha, hier ist das also endlich eine AngeklagTE! Allerdings, wenn das Kackblatt das so lapidar handhabt, wäre der Name von DEM Arzt vielleicht zur Geschlechtsbestimmung interessant gewesen.

Allerdings hat die Frau dem Gericht auch mitgeteilt, dass sie den Prozess auf keinen Fall platzen lassen will.
Seit wann kann eine Angeklagte ein Strafverfahren "platzen lassen"? Das ist entweder Größenwahn oder eine indirekt angekündigte Flucht und die Journallie bringt das auch noch unkommentiert! Die Alte ist gemeingefährlich.

Deshalb ist für den Donnerstag ein neuer Verhandlungstag angesetzt, in der Hoffnung, dass die Angeklagte dann wieder verhandlungsfähig ist.
Jaja, "Hoffnung", dass die - vom bösen Falschbeschuldigten posthum Geschädigte" - wieder gesundet oder was!?


Aufgrund der Urlaubszeit kann dann wohl aber erst wieder im August weiterverhandelt werden.
Auch hier wieder eine Möglichkeitsform ("kann dann wohl"), obwohl sonnenklar ist, dass ein Urteil nicht vor einem Urlaub (wessen "Urlaub"?) gefällt wird. Wieso sitzt die Schlampe nicht in U-Haft, wenn die schon andeutet, sich zu verpissen ("... dass sie den Prozess auf keinen Fall platzen lassen will" - siehe Oben)?

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Feminismus / Gender-Wahnsinn:

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von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)

Das ist femi-faschistische Lügen-Propaganda vom Feinsten

Oliver, Thursday, 11.07.2013, 07:51 (vor 3949 Tagen) @ Mr.Präsident

2. Ist kein Mann angeklagt sondern ein schäbiges Weibsstück. Was also soll der vermeintlich männliche Nominativ in der Überschrift?


Optisch ist es ein Angeklagter (Mann)
Grammatikalisch ist es aber richtig.

Immerhin!
:-)

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Liebe Grüße
Oliver


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