Geliebten in Notwehr mit Maschinenpistole erschossen (Gewalt)
Brennender Leichnam
Schüsse im Badezimmer
Bonn/Reichshof. Knapp fünf Monate nach dem grausigen Fund eines brennenden Leichnams hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Geliebte des Toten erhoben. Sie soll den 42-Jährigen mit Schüssen aus einer Maschinenpistole getötet haben.[..]
Laut Anklage aber stehe fest, dass die 43-Jährige mit einer Maschinenpistole, die sie im Schlafzimmer unter einer Decke verwahrt haben soll, ins Badezimmer gegangen sei, dort auf den Geliebten gezielt und ihn mit zwei Durchschüssen am Oberkörper getroffen haben soll. Der 42-Jährige versuchte noch, sich zu retten und flüchtete über eine Wendeltreppe nach unten. In diesem Moment soll die Angeklagte noch einmal – von oben – auf ihn gezielt haben. Der Mann wurde tödlich getroffen, brach zusammen und blieb am Boden liegen.[..]
Trotzdem wurde nur wegen Totschlags angeklagt. Das verstehe, wer will.
Die 43-Jährige räumte laut Anklageschrift schließlich ein, mit der Maschinenpistole geschossen zu haben, allerdings aus Notwehr. Sie sei von ihrem Geliebten angegriffen worden.[..]
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein