Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Meldung über Zensur auf zensurierter Website (Recht)

Manhood, Thursday, 07.09.2023, 10:49 (vor 240 Tagen)

Berliner Gericht verurteilt US-amerikanischen Autor C. J. Hopkins für satirisches Buchcover

Seit 2004 lebt Hopkins in Berlin. Weil er auf Twitter sein Buch über die Corona-Maßnahmen mit einer satirischen Illustration zeigte, wurde der Dramatiker und Autor zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie er im Gespräch mit "The Grayzone" angab, will er Deutschland nun verlassen.

Der US-amerikanische Dramatiker und Autor C. J. Hopkins ist von einem Berliner Gericht wegen der Verbreitung von Nazi-Propaganda zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Über seine Erfahrungen mit dem deutschen Rechtssystem sprach Hopkins jüngst im Interview mit Max Blumenthal auf der alternativen Medienplattform The Grayzone.

Aus Sicht der Berliner Staatsanwaltschaft hatte sich Hopkins strafbar gemacht, als er in zwei Beiträgen auf der Kurznachrichtenplattform X (damals Twitter) den Umschlag seines Buches "The Rise of the New Normal Reich" (zu Deutsch: Der Aufstieg des Reichs der Neuen Normalität) gezeigt hatte. In der Mitteilung über das Ermittlungsverfahren vom 25. Mai 2023, die Hopkins öffentlich machte, warf man ihm vor, auf Twitter unter dem Profil @consent_factory "ein auf einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung abgebildetes sog. Hakenkreuz eingestellt zu haben, wodurch dieses durch einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen werden konnte."

Link von der in Deutschland zensurierten Website:

https://de.rt.com/inland/179852-berliner-gericht-verurteilt-us-amerikanischen/

Siehe auch auf Twitter bzw. X:

https://twitter.com/CJHopkins_Z23/status/1666873482234191872?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1666926693745827841%7Ctwgr%5Ea001ee349e3799cb4ea5a8d0e2423f9ea16490fa%7Ctwcon%5Es2_...

Die Theorie zur Zensur:

Art. 5 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wie folgt:[

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Grüsse in die Diktatur s_gender-diktatur

Manhood

--
Swiss Lives matter!!![image]

Ihr Schweizer habt NOCH gut Lachen, aber ...

Mr.X, Thursday, 07.09.2023, 12:32 (vor 240 Tagen) @ Manhood

Grüsse in die Diktatur s_gender-diktatur

... wartet erst mal ab, wenn wir unsere Leopard(en*)-Panzer-Wracks mit Darkrooms ausgestattet haben! Motto: Mit Darkrooms auf Ketten in die Schweiz.
:-D

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Anmerkung
* frei nach Bierbocksprech

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PS:
Mal Scheiß beiseite, in einem Rechtsstaat wäre das Richterlein umgehend aus seinem vollgefurzten Sessel in den Steinbruch buxiert worden. Aber wie Du schon - sogesehen mit schweizer Präzision - formuliert hast, wir leben hier in keinem Rechtsstaat.

Ihr Schweizer habt NOCH gut Lachen, aber ...

Manhood, Thursday, 07.09.2023, 13:12 (vor 240 Tagen) @ Mr.X

Mal Scheiß beiseite, in einem Rechtsstaat wäre das Richterlein umgehend aus seinem vollgefurzten Sessel in den Steinbruch buxiert worden. Aber wie Du schon - sogesehen mit schweizer Präzision - formuliert hast, wir leben hier in keinem Rechtsstaat.

§ 86a StGB lautet (fett hervorgehoben von mir):

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder
2. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Die für entsprechend anwendbar erklärten Absätze 3 und 4 des § 86 StGB lauten:

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Grüsse

Manhood ;-)

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