Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wieder mal die aus dem Mollath-Fall bekannt Frau Dr. Merk: Wesenstest für RichterInnen (Recht)

Kalle Wirsch, Monday, 11.03.2013, 15:23 (vor 4063 Tagen)

Die Frage:

"Das Gesetz sieht weder eine Lernzielkontrolle noch einen Wesenstest mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen fur die (von den Ministerpräsidenten und der regierenden Partei) auf Lebenszeit ernannten RichterInnen vor.

1. Können Sie sich vorstellen, eine Prüfung einzuführen, die einen Wesenstest mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen bei RichterInnen enthalt? (Vergl. Intervalle wie bei LKW-Fahrer)"

Die Antwort:

"... für die Einführung von "Wesenstests" mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen bei Richterinnen und Richtern besteht aus meiner Sicht keinerlei Anlass. Regelmäßigen nicht-anlassbezogenen Untersuchungen stünde zudem die verfassungsrechtlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Grundgesetz) entgegen.

Das Staatministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit auch keinerlei Einfluss auf den Verlauf gerichtlicher Verfahren nehmen und dementsprechend nicht veranlassen, dass ein Verfahren von einem Gericht an ein anderes Gericht abgegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Beate Merk, MdL

Guxu hier mal!

Aus meiner Sicht ist die psychologische Untersuchung von RichterInnen zwingend erforderlich, denn bei einsetzender Geisteskrankheit können solche Professionen unter dem Schutz des Gesetzes weiterhin erheblichen Schaden anrichten.

Folgt man der Argumentation von Frau Dr. Merk, dann wird auch in Zukunft faktisch kein Tatsachenbeweis dafür erbracht, dass RichterInnen geistig/psychologisch gesund sind.

Die Möglichkeit, durch eine solche Untersuchung/Wesenstest ein rechtssicheres u. belegbares Gegenargument bezüglich des Vorwurfs eines geschwundenen Geisteszustandes des betroffenen Richters zu erhalten, wird nicht einmal in Betracht gezogen. Es muss also in jedem Fall erst einmal von der Geisteskrankheit der RichterInnen ausgegangen werden. Einen Beleg dafür, dass dies anders ist, den gibt es ja nicht und soll es auch zukünftig nicht geben.

[image]

In Bayern gibts scheinbar das Rundum-Paket für die Bürger: Justiz & Polizei

Referatsleiter 408, Monday, 11.03.2013, 15:42 (vor 4063 Tagen) @ Kalle Wirsch

2012 wurden 151 Fälle von Polizeigewalt angezeigt

151 Fälle von Polizeigewalt sind in Bayern im vergangenen Jahr angezeigt worden, das sind etwa 20 mehr als in den Jahren zuvor.

Damals hätten sie konstant bei etwa 130 gelegen, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der "Süddeutschen Zeitung".

Herrmann: "Das sind Einzelfälle"

Trotz der jüngsten Vorwürfe in München, Rosenheim und Wasserburg sehe er kein Gewaltproblem bei der bayerischen Polizei. "Das sind Einzelfälle."

Der CSU-Politiker kündigte eine genaue Prüfung jedes Verdachtsfalles an. Er werde eine Mauer des Schweigens in den eigenen Reihen nicht dulden. "Wenn ein Kollege solche Fehler beim Namen nennt, darf er nicht als Nestbeschmutzer oder Denunziant diffamiert werden", sagte er.

Herrmann lehnt Ombudsmann ab

Eine neutrale Anlaufstelle für Opfer von Polizeigewalt, etwa einen Ombudsmann beim Landtag, lehnt Herrmann weiter ab. "Dass für eine Strafanzeige der Staatsanwalt zuständig ist, daran würde auch ein Ombudsmann nichts ändern."

Quelle

Aller 2 Tage ein Einzelfall ist wahrlich noch im "grünen Bereich". Da überlegt man sich ja, ob man nicht um Bayern lieber einen Bogen macht, um nicht Opfer von Justiz und Polizei zu werden! Wer weiß, wieviele Fälle da NICHT angezeigt wurden .......

Wieder mal die aus dem Mollath-Fall bekannt Frau Dr. Merk: Wesenstest für RichterInnen

Newman, Thursday, 14.03.2013, 09:32 (vor 4060 Tagen) @ Kalle Wirsch

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