Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Rückwirkende Anspruchsverminderung (Politik)

Diego, Tanaland, Saturday, 23.02.2019, 21:35 (vor 1888 Tagen) @ Quixote

erhielten 2018 Post. Mitteilung: „Die Kasse müsse Rentenleistungen um 25 Prozent für einen Zeitraum bis Ende 2010 kürzen.

Kannst Du das Missverhältnis zwischen den Jahreszahlen mal auseinanderdröseln?


Bitte, Danke.

Frank

Das hat mich auch interessiert und ich habe ein wenig rechercheren müssen, bis ich eine vernünftige Erklärung fand. Und so sieht´s aus:
Mit dem bis 2010 eingezahlten Geld wurden Ansprüche auf eine vertraglich bestimmte Rentenhöhe (+ Bonus) erworben, die der Versicherer zum Teil aus Kapitalzinserträgen decken wollte (nach 2010 galten andere Vertragskonditionen). Weil nun aber durch die Nullzinspolitik der EZB keine Zinserträge mehr hereinkommen, kann der Versicherer die damals versprochenen - übrigens freiwilligen - Leistungen nicht mehr erfüllen und kürzt nachträglich die bis 2010 erworbenen Ansprüche um 25 Prozent (auf das vertraglich garantierte Niveau zurück). Man hat wohl noch bis 2017 versucht, die freiwillig zugesicherten Leistungen trotz der ausbleibenden Zinserträge noch so lange wie möglich zu erfüllen, also versucht eine "Durststrecke" zu überwinden, aber 2018 feststellen müssen, dass dies bei anhaltend schlechter Verzinsung nicht mehr länger möglich ist. Mit Bankzinsen verglichen wäre das ungefähr so, als wenn eine Zinshöhe nachträglich reduziert wurde und die angesparte Gesamtsumme somit schlagartig geringer ausfällt. Aus dieser geringeren Summe resultieren dann folglich auch niedrigere monatliche Auszahlungen.

Die ausgebliebenen Zahlungen durch die FDP haben mit dem ganzen Desaster nichts grundlegendes zu tun, man wundert sich nur, warum die RZVK trotz der immensen Defizite das Geld nicht eingetrieben hat. Dass die FDP dabei als ehrloser Schuldner trotzdem nicht gut weg kommt, ist klar.

Noch mal kurz und knapp: Es wird weiterhin die vertraglich vorgesehene Rente/Pension in voller Höhe geben. Was weg fällt, ist lediglich eine freiwllige Leistung der Kasse, die ohnehin nur dann gewährleistet wird, wenn genug Kapital durch Zinsen erwirtschaftet werden kann. Ein Bonus sozusagen. Von "Rentenkürzungen" zu sprechen ist deshalb der falsche Terminus, wenn der Bonus geringer ausfällt als erwünscht.

Im übrigen zahlt die RZVK nur für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes innerhalb der sog. Rheinprovinz. Die Zahl der "Opfer" ist also überschaubar.


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