Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wenn Du eine Schubkarre Bauschutt im Wald ablädst, riskiertst Du 3 Jahre Haft! (Politik)

Don Camillo, Sunday, 17.02.2019, 00:05 (vor 1867 Tagen) @ Mordor

Strafgesetzbuch - § 326
Unerlaubter Umgang mit Abfällen

(1) Wer unbefugt Abfälle, die
- 1. Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,
- 2. für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,
- 3. explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder
- 4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,
... a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder
... b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,
außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer Abfälle im Sinne des Absatzes 1 entgegen einem Verbot oder ohne die erforderliche Genehmigung in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.
(3) Wer radioaktive Abfälle unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten nicht abliefert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist der Versuch strafbar.
(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe
- 1. in den Fällen der Absätze 1 und 2 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe,
- 2. in den Fällen des Absatzes 3 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(6) Die Tat ist dann nicht strafbar, wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Gewässer, die Luft, den Boden, Nutztiere oder Nutzpflanzen, wegen der geringen Menge der Abfälle offensichtlich ausgeschlossen sind.

Befinden sich in der Schubkarre Bauchutt (also das gleiche Zeug, was links-grün-versiffte-Schwerstkriminelle 1000-Tonnen-Weise in den Wald scheißen) z.B. Armierungseisen - die Eisenkonstruktion auf den Bildern - dann kann sich z.B. ein Hund oder ein Pferd daran verletzen, somit gilt Satz (6) bei einer Schubkarre voll Bauschutt nicht und die Schubkarre fällt damit unter das Strafrecht.

Zu Merkel's-Propeller-Müll kennt man bereits folgende Stichworte:
- Vogelschredderanlagen
- Eiswurfmaschinen (... wegen Eisblöcken in Badewannengröße, die bis zu 300 Meter weit fliegen)
- "Betreten-verboten"-Wald-Erzeuger
- Überwachungskamera-Pfeiler
- Flatterstrom-Macher
- potentielle Waldbrand-Anlagen
- Schmieröl-Schleudern

Merkel-Strom ist im vollen Umfang §§ 326!

Im Merkel-Regime muß ein Betrug nur gigantisch sein, dann bekommt der Betrüger nicht nur Straffreiheit zugesichert, sondern verdient auch noch eine Menge Geld mit seinem Betrug.


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