Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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§ 42 a des Waffengesetzes: „Es ist verboten, ….feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen“ (Das hat nichts mit Nichts zu tun)

Christine ⌂ @, Wednesday, 23.01.2019, 22:33 (vor 1913 Tagen) @ Christine

Der Richter hatte doch gesagt: „Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist“. Das stimmt doch gar nicht https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Kennen Richter solche Gesetze nicht, obwohl sie das doch müssten, wenn sie Strafrichter sind?

Ich verstehe das beim besten Willen nicht. https://www.journalistenwatch.com/2019/01/23/koennen-messerstiche-notwehr/

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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