Strafbefehl gegen Lentze: Hauptverhandlung am 19. 02.2019, 10:30 Uhr in Bonn (Allgemein)
Zur Erinnerung: Mir wird vorgeworfen, daß ich Frauen in besonderer Weise herabwürdige, ihnen ein Recht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abspreche und sie auf ihre Fortpflanzungsfähigkeit reduziere. Damit habe ich ein Vergehen begangen gegen § 130 StGB (Volksverhetzung).
Gab es da nicht mal ein Urteil in dem es hieß, daß Männer nicht volksverhetzt werden könnten? Warum soll das nun gegen Frauen, die noch die Mehrheit bilden, möglich sein? Volksverhetzung funktioniert doch normal nur gegen eine ethnische Minderheit. Man lernt aber doch nie aus, was so Juristen sich ausdenken.
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- Strafbefehl gegen Lentze: Hauptverhandlung am 19. 02.2019, 10:30 Uhr in Bonn -
tutnichtszursache,
11.01.2019, 21:33
- Hinweis - Mordor, 11.01.2019, 23:11
- Strafbefehl gegen Lentze: Hauptverhandlung am 19. 02.2019, 10:30 Uhr in Bonn -
Marvin,
12.01.2019, 09:36
- Hinweis - Mordor, 12.01.2019, 22:13