Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125451 Einträge in 30654 Threads, 293 registrierte Benutzer, 332 Benutzer online (0 registrierte, 332 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Jugendschutz-Trojaner (Allgemein)

knn, Tuesday, 12.02.2013, 17:24 (vor 4062 Tagen) @ Michael

Sicher ist der Jugendschutz das, was vorgeschützt wird, aber im Urteil kommt er nur in Form des nicht eingesetzten Jugendschutzbeauftragten vor. Und im Gesetz ist die Formulierung von z.B. §4 auch nicht bedingt, d.h. auf Jugendliche begrenzt. Jugendschutz wird zum Vorwand genommen, um generell gegen Seiten, wie die von Lentze vorzugehen. Und entsprechend spielt er auch im Urteil keine Rolle...

Ich kann ehrlich gesagt diesen Blödsinn mit dem Jugendschutz nicht mehr hören. Wenn es jemandem Ernst wäre mit Jugendschutz, dann wären "Stadtmöblierung", "Fernsehen" und Bravo verboten. Also lasst Euch nicht mit dem Hinweis auf "Jugendschutz" Freiheitsrechte abschwätzen.

Ja, ich verstehe das schon, aber das ist so als ob beim Lentze der Jugendschutz anklopft und sagt "Pornos!", woraufhin man Beispiele bringt, wo schon einmal Sex gezeigt wurde, ohne dass der Jugendschutz eingeschritten wäre, oder warum Pornos überhaupt nicht schädlich sind.

Dein Posting WGVDL ist auch dementsprechend "Das Urteil gegen Thomas Lentze = Anschlag auf die Meinungsfreiheit" und ist meiner Meinung nach falsch, weil bereits der JUGENDSCHUTZ der Anschlag ist, nicht erst das Gerichtsurteil.

Zwar wird in deinem (hervorragenden) Artikel das Urteil auseinandergenommen, aber am Urteil kann man nicht viel meckern: Der Richter hat nur das gemacht, was im Gesetz steht.

Ich sehe es weniger als Gerichtsproblem, sondern vielmehr als Gesetzesproblem. Es steht nun einmal im Gesetz irgendwas von "Jugendschutz" und "Hass" und "Gruppen" und solange dieses Gesetz besteht, geht das Urteil für mich in Ordnung und ein gegenteiliges Urteil, d.h. "Es ist kein Hass", ebenfalls. Alles Interpretationssache.

Die Jugendschutzbehörde muss weg bzw. dieses Gesetz mit solchen ausufernden Tatbeständen muss weg. Dem Richter ist nur wenig vorzuwerfen.

--
Frauenwahlrecht -- Ja oder nein? | Was Männerrechtler nicht wahrhaben wollen.
[image]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum