Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Thema: Grundgesetz (Recht)

Alfonso, Thursday, 13.12.2018, 20:48 (vor 1933 Tagen)

Das Grundgesetz wurde im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet, von ihnen genehmigt und mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht.

Gerade wollte mir so ein Hampelmann in der Kommentarspalte meiner lokalen Lügenpresse erklären, dass GG wäre vom Volk legitimiert. Dem scheint ja so nicht zu sein. Diese "beaufsichtigten" Landtage kann man nach dem Krieg und unter dem Druck der Besatzungsmacht nicht als vom Volke legitimiert ansehen. Stichwort "Versailler Vertrag" und "UN-Feindstaatenklausel". Wer unter "Besatzungsdruck" steht, unterschreibt alles. Das ist bekannt.

Das Grundgesetz wurde absichtlich nicht als Verfassung Deutschlands bezeichnet. Der Parlamentarische Rat war der Auffassung, dass das Deutsche Reich als Staat der Deutschen noch bestehe und deswegen eine neue Verfassung für diesen Staat auch nur von allen Deutschen (bzw. ihren gewählten Vertretern) beschlossen werden könne. Weil die Deutschen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und im Saarland daran aber nicht mitwirken durften, sollte zunächst statt einer Verfassung ein „Grundgesetz“ gelten. Dass nicht das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit hatte mitzuwirken, dies aber noch tun sollte, wurde in der Präambel betont.

Hmmm ... solange also unsere Ostgebiete noch nicht wieder dazu gehören, können wir also auch keine Verfassung bekommen. Es müssen ja alle Deutschen darüber abstimmen.

Das Saarland wurde am 1. Januar 1957 Bestandteil der Bundesrepublik und kam damit in den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde es die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes.

Das stimmt doch gar nicht. Art. 146 GG sagt dazu:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Gibts irgendwo Hinweise auf eine Geheimabstimmung über eine Verfassung? Ich habe noch nichts davon gehört. Könnte natürlich auch sein, dass unsere "Unfreiheit" ein juristisches Hemmnis ist.


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