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Bundesregierung: Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2017 (Politik)

Christine ⌂ @, Saturday, 08.12.2018, 11:39 (vor 1959 Tagen)

Folgender Link ist eigentlich eher für Analytiker und Statistiker geeignet.

Drucksache 19/1371 (neu) vom 22.03.2018
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/635 –
 
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2017
 
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur
Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundestagsdrucksache 18/11262). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2016 bei einem historischen Höchstwert von 71,4 Prozent.

Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte nach zunächst negativer Entscheidung des BAMF. Werden auch hier nur inhaltliche Entscheidungen betrachtet (etwa die Hälfte aller Gerichtsverfahren enden mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“, z. B. wenn Einzelverfahren von mehreren Familienangehörigen zusammengelegt, eine Klage zurückgenommen oder Verfahren für erledigt erklärt werden), lag die bereinigte Schutzquote im Gerichtsverfahren im Jahr 2016 bei 28,8 Prozent, bei afghanischen, iranischen oder somalischen Geflüchteten bei 60 Prozent und höher (Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 11). Im Jahr 2017 (bis September) lag die bereinigte Schutzquote bei den Gerichten bei 44,2 Prozent, Ende September 2017 waren insgesamt 356 477 bzw. 365 062 (je nach Zählweise) Asylverfahren bei den Gerichten an hängig (Bundestagsdrucksache 19/385, Antworten zu den Fragen 15 bzw. 15c).
 
273 Asylsuchende waren im Jahr 2016 von Asyl-Flughafenverfahren betroffen. Im Ergebnis wurde 68 Schutzsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt (Bundestagsdrucksache 18/11262).
 
36,2 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2016 waren Kinder. 5 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 93,8 und 97 Prozent lag. Im dritten Quartal 2017 lag der Anteil minderjähriger Asylsuchender bei 44,6 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/385, Antwort zu Frage 9).[..] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/013/1901371.pdf

Auch wenn in der Antwort 22.03.2018 steht, so wurde dieses Dokument erst letztens veröffentlicht, weshalb wohl auch "neu" dabei steht.

Christine

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