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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Der Antrag zielt nur auf eines: Der Staat möge weitere Gelder für sinnlose Jobs locker machen. (Politik)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 28.11.2018, 20:42 (vor 1966 Tagen) @ Christine

Der Antrag will einfach nur Kohlen für Leute, die ihre Brötchen nicht durch eigene Leistung erwerben können.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Drucksache 19/5547 07.11.2018
 
Antrag
der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Konstantin von Notz, Dr. Frithjof Schmidt, Margarete Bause, Uwe Kekeritz, Canan Bayram, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Dr. Irene Mihalic, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
 
Umsetzung des Global Compact for Migration - Globale Standards für die Rechte von Migrantinnen und Migranten stärken
 
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
 
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
 
Im Rahmen der Vereinten Nationen wurden in den letzten zwei Jahren die Entwürfe für zwei Grundlagendokumente verhandelt und ausgearbeitet: Der Entwurf für einen „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ (im Folgenden: GCM) sowie für einen „Globalen Pakt für Flüchtlinge“ (im Folgenden: GCR). Der GCM soll Anfang Dezember von einer UN-Konferenz im marokkanischen Marrakesch angenommen werden.
 
Der Deutsche Bundestag begrüßt nicht nur den erfolgreichen Abschluss der Arbeiten an diesen beiden Übereinkommen. Er zeigt sich zufrieden mit den dort vereinbarten Inhalten. Der GCM ist eine wichtige Absichtserklärung für globale Standards für die Rechte und den Schutz von Migrantinnen und Migranten.
 
Zwar werden sowohl der GCM, als auch der GCR, nicht rechtlich bindend und damit auch keine völkerrechtlichen Verträge sein. Gleichwohl ist das Hauptmerkmal - insbesondere des GCM -, dass hier mit Blick auf die Migrantinnen und Migranten ein sogenannter rechtebasierter Ansatz verfolgt wird. Das bedeutet, dass der GCM einen Kanon von Normen und Leitlinien formuliert, der sowohl von den Vereinten Nationen, als auch von den Signatarstaaten zu achten ist. Dieser rechtebasierte Ansatz entspricht nicht nur der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, sondern auch dem Positionspapier, das von 20 deutschen NGOs im Rahmen des im Juni 2017 in Berlin tagenden Global Forum on Migration and Development beschlossen wurde. Der GCM trägt darüber hinaus zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 10.7 (Erleichterung geordneter, sicherer, regulärer und verantwortungsvoller Migration und Mobilität von Menschen) bei, zu dem sich die Staatengemeinschaft im Rahmen der Agenda 2030 verpflichtet hat.
 
Die USA zogen sich unter Präsident Trump bereits im Dezember 2017 aus den Verhandlungen des GCM zurück, auch die ungarische, sowie die österreichische Regierung kündigten ebenfalls an, den GCM rundweg abzulehnen. Gerade deshalb ist die anstehende Unterzeichnung des GCM sowie des GCR aus Sicht des
 
Deutschen Bundestages ein Erfolg des Multilateralismus - und damit ein klares Signal gegen die nationalen Alleingänge.
 
Die Unterzeichnung des GCM und des GCR ist jedoch nur der erste wichtige Schritt. Die Signatarstaaten müssen umgehend mit der Umsetzung dieser wichtigen Pakte beginnen. Nur dann können die Rechte von Migrantinnen und Migranten, sowie Geflüchteten, die in den beiden Pakten niedergelegt sind, ihre Wirkung entfalten.
 
Entscheidend wird bei der Umsetzung des GCM sein,
 
• dass dessen Grundprinzipien, die Geltung des Völkerrechts, die im GCM enthaltenen Rechte von Migrantinnen und Migranten, darunter die Priorität von Schutz und die Vermehrung legaler Migrationswege, die stete Verankerung der Gender-Perspektive in allen Initiativen und Maßnahmen, die entwicklungspolitische Kohärenz sowie die Einbindung der Parlamente und nichtstaatlicher Akteure geachtet werden;
 
• dass die Bundesregierung die UN-Wanderarbeitnehmerkonvention ratifiziert. Nach Art. 2 des GCM beruht der „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ u.a. auf den grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen, zu denen auch die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zählt;
 
• dass die durch den GCM neu gewonnenen Handlungsmöglichkeiten auch tatsächlich genutzt werden. Dazu zählt beispielweise die Forderung des Art. 21 (h) GCM nachhaltige Lösungen für Migrantinnen und Migranten zu entwickeln und zu verstärken, die aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung gezwungen sind ihr Herkunftsland zu verlassen und mit Blick auf die Verständigung auf das gemeinsame Ziel, bei Such- und Rettungseinsätzen, wie auf dem Mittelmeer, durch standardisierte Sammlung und Austausch einschlägiger Informationen Menschenleben zu retten.
Ein erster Gradmesser für ein GCM-konformes Vorgehen der Bundesregierung wird die Vorlage und konkrete Ausgestaltung des von den Regierungskoalitionen angekündigten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sein.
 
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
 
1. Anfang Dezember 2018 den GCM und GCR in Marrakesch für die Annahme zu stimmen und auf dem Gipfel auf höchster politischer Ebene vertreten zu sein, um ein starkes Signal für die Wichtigkeit dieses multilateralen Prozesses zu setzen;
 
2. bei der Umsetzung von GCM und GCR eine führende und verlässliche Rolle einzunehmen - d.h. einen der Wirtschaftskraft und Rolle Deutschlands innerhalb der EU entsprechenden Einsatz technischer, finanzieller und personeller Ressourcen einzuplanen, unter anderem für:
 
a. das neu zu schaffende „Überprüfungsforum Internationale Migration“;
 
b. den in Art. 43 beschlossenen Aufbau eines sog. „Kapazitätsaufbaumechanismus innerhalb der Vereinten Nationen“ über den Ressourcen bereitgestellt werden sollen, um die Kapazitäten anderer Signatarstaaten
bzw. multilateraler Stakeholder bei der GCM-Umsetzung zu stärken und Multi-Partner-Zusammenarbeit zu fördern;
 
c. den in Art. 43 (a) vorgesehenen „Anschubfonds“, der wiederum Finanzierungsmöglichkeiten für den „Kapazitätsaufbaumechanismus“ aufzeigen soll;
 
3. bei der Umsetzung von GCM und GCR darauf zu achten, dass sowohl bei der Analyse, Durchführung und der Evaluierung als auch bei der Budgetierung eine Gender-Perspektive eingenommen wird, so dass die Maßnahmen alle zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen;
 
4. bei der Umsetzung des GCM in allen Aspekten besonders auf Familien- und Kindesschutzbelange zu achten;
 
5. wirksame Maßnahmen für eine tolerante, aufgeschlossene Gesellschaft zu ergreifen und damit jeder Form von Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten entschieden entgegenzuwirken;
 
6. möglichst frühzeitig damit zu beginnen Art. 53 des GCM umzusetzen, der sowohl die Entwicklung einer „ambitionierten“ nationalen Umsetzungsstrategie bzw. eines nationalen Umsetzungsplans als auch eine Überprüfung der Fortschritte dieser Umsetzung vorsieht, der konkrete Maßnahmen, Strukturen, Austauschformate und Verfahren benennt, in denen der Globale Pakt für Migration realisiert werden kann;
 
7. bei der Umsetzung des GCM darauf zu achten, dass stets das Völkerrecht, sowie die im GCM enthaltenen Rechte von Migrantinnen und Migranten geachtet werden - und dass die Umsetzung, sowohl an der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, als auch an der Aktionsagenda von Addis Abeba sowie an der Arbeit des Globalen Forum für Migration und Entwicklung, ausgerichtet wird;
 
8. die Arbeit des Global Forums on Migration and Development als zwischenstaatliches Dialogforum auch weiterhin personell und finanziell zu unterstützen und die im Rahmen der deutsch-marokkanischen Ko-Präsidentschaft erreichten Fortschritte zu festigen;
 
9. nicht nur auf nationaler Ebene die Zivilgesellschaft bei der GCM-Umsetzung einzubinden, sondern sich auch auf UN-Ebene dafür einzusetzen, dass der „Kapazitätsaufbaumechanismus“ auch für nicht-staatliche Akteure (wie Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Kommunen) geöffnet wird;
 
10. die UN-Wanderarbeitnehmerkonvention zu ratifizieren;
 
11. die mit der Unterzeichnung des GCM neu gewonnen Handlungsmöglichkeiten zu nutzen; z. B. indem nachhaltige Lösungen für Migrantinnen und Migranten erarbeitet und gestärkt werden, die aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels und von Umweltzerstörung, gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen;
 
12. dem Deutschen Bundestag die Umsetzungsstrategie vorzulegen und ihn jährlich über die Umsetzung des GCM und GCR zu unterrichten.
 
Berlin, den 6. November 2018
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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