Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Sakrosankte Sodomisten (SS) (Gesellschaft)

Ausschussquotenmann, Saturday, 24.11.2018, 11:31 (vor 1977 Tagen) @ Micha

Jetzt nichts Böses sagen. Neben der Gaystapo haben sich auch die Sakrosankten Sodomisten (abgekürzt SS) in der Bunten Republik etablieren können. Wer da zur Perversion nicht artig Beifall klatscht und nicht dafür ist, dass Perverse solche Posten besetzen wird kriminalisiert und enteignet.

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Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängt wegen homophober Beleidigung des Geschäftsführers des Lesben- und Schwulenverbands Berlin-Brandenburg eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Euro.

Jörg Steinert (36) aus Berlin wurde auf Social Media von einem Österreicher als „Hund“ und „Bastard“ beschimpft, der an einer „Krankheit“ leide, „die sich Schwul nennt“. Diese Krankheit müsse man „bekämpfen“, meinte der Hassredner. Das war im Juli 2017.

Steinert ist Geschäftsführer des LSVD Berlin-Brandenburg und erstattete routinemäßig Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin. Er ist solche Beleidigungen gewohnt, wollte sie aber nicht einfach hinnehmen.
„Jede Anzeige ist wichtig!“

Gegenüber dem Nachrichtenportal queer.de sagte Steinert, „Jede Anzeige ist wichtig.“ Allein schon wegen der Polizeistatistik. Und: „Das Signal, dass Facebook kein rechtsfreier Raum ist, halte ich ebenfalls für wichtig.“
https://www.bz-berlin.de/berlin/schwulen-hasser-muss-wegen-beleidigung-1-200-euro-an-berliner-zahlen

Berlin. Der Berliner AfD-Politiker Kay Nerstheimer ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt worden. Der 53-Jährige habe auf Facebook Homosexuelle beschimpft und verächtlich gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag sein Urteil. Nerstheimer, der als fraktionsloser Parlamentarier im Abgeordnetenhaus von Berlin sitzt, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Urteil entsprach dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und kündigte Rechtsmittel an.

Nerstheimer hatte im Dezember 2014 bei drei Einträgen im Rahmen einer Diskussion auf Facebook unter anderem von einer „degenerierten Spezies“ geschrieben. Mit den Äußerungen in ihrer Gesamtheit habe er die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten. Das Gericht verhängte 70 Tagessätze zu jeweils 100 Euro.
https://www.morgenpost.de/berlin/article213429855/AfD-Politiker-Nerstheimer-wegen-Volksverhetzung-verurteilt.html


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