Volksverrat ist nicht Volksverhetzung (Recht)
2. Die Meinungsfreiheit gilt absolut für wahre Tatsachen. Für unwahre Behauptungen gilt sie nur eingeschränkt. Was ich behaupte, ist aber erkennbar wahr.
Bei der Meinungsfreiheit kommt es überhaupt nicht darauf an, ob die Tatsache wahr ist oder nicht.
Eine Schranke sind lediglich ehrverletzende Behauptungen, und zwar nur gegen eine konkret bestimmte Person (Art. 5 Abs. 2 GG: Recht der persönlichen Ehre).
Die sog. "Kollektivbeleidigung" kann nach unserem Grundgesetz nicht strafbar sein.
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- Mal noch einen guten Tipp an unseren Weggefährten TREL .... -
Alfonso,
10.11.2018, 15:25
- Wer Volk und völkisch nicht unterscheiden kann, der ist ein armer Mann -
Richard,
10.11.2018, 16:38
- Da fühlt sich wohl so ein Linksgrünpädophiler von dieser Argumentation erwischt? - Alfonso, 10.11.2018, 16:59
- Ich bin so ein Armer. - Nihilator, 11.11.2018, 21:55
- Volksverrat ist nicht Volksverhetzung -
T.R.E.Lentze,
11.11.2018, 00:32
- Kein Volk, keine Volksverhetzung. Das Grünhemd zitieren. - Der Beobachter, 11.11.2018, 12:21
- Volksverrat ist nicht Volksverhetzung - Frank, 11.11.2018, 20:46
- Wer Volk und völkisch nicht unterscheiden kann, der ist ein armer Mann -
Richard,
10.11.2018, 16:38