Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 12:32 (vor 1993 Tagen) @ Marvin
bearbeitet von Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 12:53

Die Authenzität des Schreibens würde ich nicht anzweifeln, ein Anruf in der Geschäftsstelle bringt da Klarheit. Bei den Unterschriften gibts schon seltsame Ähnlichkeiten (beim "S"), aber seltsam ist auch dass eine "Richterin am LG" (Landgericht) auf einem Strafbefehl des Amtsgerichtes unterschreibt. War wohl keiner mehr im Hause um diese Zeit.

Noch seltsamer ist, dass ja die Staatsanwaltschaft offenbar "ermittelt" hat. In einem Ermittlungsverfahren sind die Ermittlungsbeamten verpflichtet, be- und entlastendes Material zu sammeln. Jetzt müsste man mal hinterfragen, was die an "entlastenden" Material gesammelt haben, denn daraus liese sich eine gewisse Voreingenommenheit bereits erkennen. Meist machen die das nicht, weil deren Ziel es ist, das Opfer zur Strecke zu bringen. Jedenfalls ist es die Regel, dass in einem Ermittlunsgsverfahren der Beschuldigte auch persönlich angehört wird. Dazu ... also ob TREL eine Vorladung bekommen hat (heißt dann "eigene Einlassung"), wissen wir nichts. Hintergrund ist, dass die Sache ja in solch einem Fall vielleicht nicht vor Gericht gelandet wäre. Man spricht dann von "nicht mutwillig". Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein. So wie es ausschaut, fragte man TREL nicht, sondern schleift ihn direkt zum Exorzisten am Scheiterhaufen. Das die Justiz alle Masken fallen lässt, verwundert hier sicher niemanden mehr.

PS.: Ich habe noch mal geschaut, auf Seite 4 steht was von "Ihre Einlassung".

PS2: Ich habe im Geschäftsverteilungsplan des Landgerichtes auch keinen Richter gefunden, dessen Name auf "ech" endet. http://www.lg-bonn.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/Geschaeftsverteilungsplan2018.pdf


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