Strafbefehl gegen Lentze wegen Volksverhetzung (Allgemein)
T.R.E.Lentze, Saturday, 03.11.2018, 23:36 (vor 2189 Tagen)
Heute traf überraschend ein Strafbefehl ein: Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 13, insgesamt also 780 Euro, wegen Herabwürdigung der Hälfte der Menschheit - Frauen.
Dagegen werde ich Einspruch erheben, so daß es zu Hauptverhandlung kommen wird. Näheres, insbesondere eine Kopie des 4-seitigen Schriftstückes, in meinem Forum.
Ich sehe diesen Angriff als Chance im Sinne einer Diskursbelebung. Zum Wesen des Menschen gehört die sprachliche Verständigung, das Angebot einer geistigen (und gerade nicht der sexuellen!) Vielfalt, der freie und freilassende Austausch. Darin besteht unsere Menschlichkeit. Von Staats wegen soll aber genau das eingeschränkt werden.
Im ersten Moment wirkt so ein Schreiben natürlich wie ein Peitschenhieb. Aber der Krieg ist der Vater aller Evolution, und darum heißt es: Liebt eure Feinde; besser vielleicht: Achtet eure Gegner. Wenn eine Mannschaft aus 22 Spielern bestünde, gäbe es kein Spiel und keine Entwicklung. Um Spannung zu erzeugen, müssen sich also immer zwei Parteien gegenüberstehen, und das Ergebnis muß offen sein. Es liegt mir fern, nach linker Manier die Ungerechtigkeit in der Welt zu beklagen und mich gar noch als Opfer zu sehen, dem Gegner Böses zu wünschen und dergleichen.
Über den Inhalt meines Einspruchs habe ich noch keine genauen Vorstellungen. Man kann aber - und ich werde auch - darüber vorweg schon reden, denn es geht hier ja nicht um einen Strafprozeß üblicher Art, im Verlaufe dessen man den Gegner durch Vorenthaltungen oder auch durch plötzliche Enthüllungen in Verlegenheit bringen kann und darf. Ganz im Gegenteil, es sollten die Diskursschranken, die der Gegner uns setzen will - so zum Beispiel durch vorliegenden Strafbefehl -, durchbrochen werden.
trel
Das ist (Gesinnungs)Terror gegen Andersdenkende!
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 00:00 (vor 2189 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Nehmen wir etwa den Anklagepunkt (6): "Nach Ihrer Darstellung beschränken sich Frauen darauf, das Geld auszugeben, das die Männer erarbeiten." Derartige Vorwürfe sind aber weltweit ein Teil der geschlechtsspezifischen Alltagskommunikation. Es wirkt geradezu komisch, wenn dies, so wie hier geschehen, zu einem Straftatbestand - noch dazu den der Volksverhetzung - erhoben wird.
Was ist an dieser belegbaren Tatsache "Volksverhetzung"?
Ich zitiere dazu einmal aus der Lügenpresse:
Sechs Millionen Dollar während einer Shoppingtour
Wenn der König sein Pseudo-Parlament besucht, rollt er im Maybach oder Pullman-Mercedes vor, auch sämtliche Ehefrauen hat er mit deutschen Premium-Marken beschenkt. 2003 hatte ihm das Parlament ein eigenes Flugzeug verweigert. Verschafft hat er sich trotzdem eines. "Über den Jet redet man nicht", sagt Chefredakteur Makhubu, und sein Tonfall wird leiser. "Aber er steht hier auf dem Flughafen - wenn ihn nicht gerade die Ehefrauen nutzen." Die gehen mit dem Jet gerne mal auf Shoppingtour nach Johannesburg, Dubai oder Paris.
2009 verjubelten fünf der Herzensdamen während eines einzigen Trips sechs Millionen Dollar.
Quellen:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/swasiland-koenig-mswati-iii-feiert-geburtstag-a-826654.html
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kaufrausch-swasi-koeniginnen-verprassen-millionen-beim-shoppen-a-644443.html
PS.: Wenn ich das Anlagenverzeichnis sehe ... "Blatt 166 d. A.", dann frage ich mich, ob das Amtsgericht in Bonn keine anderen Probleme hat, als den ganzen Tag vor dem PC zu sitzen und den Kopierer zu blockieren. Das müsst ihr euch mal überlegen, da sitzt ein Justizkalfaktor den ganzen Tag rum und stellt 166 Seiten zusammen, anstatt Mörder, Vergewaltiger und Ziegenficker zu verfolgen. Haben die eigentlich noch alle Latten im Zaun?
Strafbefehl gegen Lentze wegen Volksverhetzung
Rainer , ai spieg nod inglisch, Sunday, 04.11.2018, 00:22 (vor 2189 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Heute traf überraschend ein Strafbefehl ein: Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 13, insgesamt also 780 Euro, wegen Herabwürdigung der Hälfte der Menschheit - Frauen.
Dagegen werde ich Einspruch erheben, so daß es zu Hauptverhandlung kommen wird. Näheres, insbesondere eine Kopie des 4-seitigen Schriftstückes, in meinem Forum.
Das einfachste wäre, die Systemfunktionäre, in Form von Richtern und Staatsanwälten, darauf hinzuweisen, sie mögen sich bitte an den Domaininhaber wenden.
Bitte darauf achten, dass alle Datenträger verschlüsselt sind!
Rainer
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Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 00:30 (vor 2189 Tagen) @ Rainer
Ich kann "www.weiberplage.de" bei denic.de nicht finden. Da fängts doch schon an. Die Seite gibts überhaupt nicht mehr. Wie lange liegt der komische Strafbefehl schon bei denen rum? Es geht offenbar aufs Jahresende zu, da scheinen die mal wieder ein paar abgearbeitete Fälle vorweisen zu wollen. Die sollen mal weiterschlafen, so wie sie das bei kriminellen Ausländern seit Jahren auch zuverlässig machen. Da kriegste die Tür nicht mehr zu hier.
Stasi-Syndrom
Rainer , ai spieg nod inglisch, Sunday, 04.11.2018, 00:42 (vor 2189 Tagen) @ Alfonso
Ich kann "www.weiberplage.de" bei denic.de nicht finden. Da fängts doch schon an. Die Seite gibts überhaupt nicht mehr. Wie lange liegt der komische Strafbefehl schon bei denen rum? Es geht offenbar aufs Jahresende zu, da scheinen die mal wieder ein paar abgearbeitete Fälle vorweisen zu wollen. Die sollen mal weiterschlafen, so wie sie das bei kriminellen Ausländern seit Jahren auch zuverlässig machen. Da kriegste die Tür nicht mehr zu hier.
Die Stasi hat in ihren letzten Zügen auch etwas "komische" Aktionen gestartet.
Rainer
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Stasi-Syndrom
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 00:48 (vor 2189 Tagen) @ Rainer
Die Stasi hat in ihren letzten Zügen auch etwas "komische" Aktionen gestartet.
Die Stasi hat ihren Müll wenigstens noch geschreddert. Das kriegen die da in Bonn nicht mal hin.
Dem Bonner-Juristen-Pack hat wohl der Siegauen-Vergewaltiger zu oft in den Arsch gefickt, ...
Don Camillo, Sunday, 04.11.2018, 00:43 (vor 2189 Tagen) @ Alfonso
... denn anders läßt sich der Gesinnungsjuristen-Feldzug gegen Lentze, Meinungsfreiheit und geltendes Recht nicht mehr erklären.
Naja, mögen die Spiele beginnen, oder wie sagt man? Jedenfalls ist es gut möglich, daß das BRD-Regime zusammenbricht bevor der Fall abgeschlossen ist und dann brauchen wir die Namen der Beteiligten.
---------
PS:
Justizposse Bonn:
https://www.google.com/search?q=Siegauen-Vergewaltigung&client=firefox-b&source=lnms&tbm=nws&sa=X&ved=0ahUKEwi5lIm0sLneAhUvsKQKHVcyCC8Q_AUIDigB&biw=1680&bih=878
Flüchten!
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 00:50 (vor 2189 Tagen) @ Don Camillo
bearbeitet von Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 01:00
Jedenfalls ist es gut möglich, daß das BRD-Regime zusammenbricht bevor der Fall abgeschlossen ist
Das hab ich mir vorhin auch so gedacht. TREL könnte aber auch einfach unter- und als Flüchtling wieder auftauchen. Dann gehts ihm wahrscheinlich finanziell sogar deutlich besser und er wird nicht mehr von der Justiz belästigt.
Ich habe so den Eindruck, die wollen über solch einen hinterfotzigen Akt nur ihr gebrochenes Selbstbewusstsein wieder etwas aufbauen. Von Negern werden sie angespuckt und beleidigt, da halten sie die Klappe, aber an einen gut sozialisierten Deutschen können sie sich abreagieren. Das ist so ekelhaft, eigentlich ein Fall für die Psychatrie.
Du musst das aber auch mal aus einer ganz anderen Perspektive sehen.
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 01:26 (vor 2189 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Da haben treue Leser bei der Justiz über Jahre deine Seite gelesen und immer ein Auge auf dich gehabt. Das ist so lieb. Sorgsam haben sie alles geprüft und dir mit dem Strafbefehl bestätigt, dass alles ... bis auf die paar nun noch strittigen Fälle, gesetzeskonform ist. Was will man mehr? Bei einem Anwalt hättest du dafür deutlich mehr bezahlen müssen. Also ich würde im Vorfeld jetzt vom Amtsgericht Bonn erstmal ein amtliches Zertifikat abfordern, dass deine Seite geprüft ist und alles ok ist. Über den Rest kann man sich ja bei einem gemütlichen Beisammensein zwanglos unterhalten.
Übrigens ... das Spielchen habe ich bei Gericht so getrieben. Wenn du einen Richter beleidigst und der zeigt dich deswegen an, dann ist er befangen. Da kann der das Verfahren gleich abgeben. Ich weiß jetzt nicht, wieviele Richter die da haben, dazu müsste man mal in den Geschäftsverteilungsplan dieser Scheinbehörde schauen. Ich habe die Erfahrung gemacht, irgendwann wollen die einen dort nicht mehr sehen und einfach nur loswerden. Das ist sicher nicht nett und ich hab da auch eine Weile gebraucht, ehe ich darüber weggekommen bin. Eine Trennung hinterlässt immer tiefe Spuren. Am schlimmsten aber war, dass ich zu Hause plötzlich (nach Abschluß aller Verfahren) mit meiner Freizeit nichts anzufangen wusste. Ich bin da in ein tiefes Loch gefallen. Ich weiß jetzt nicht, wie du da ausgelastest bist, meines Wissens engagierst du dich in deiner Gemeinde sehr. Keine Ahnung, ob da noch Luft für einen Nebenjob bei der Justiz ist.
Auf jeden Fall einen guten Anwalt suchen!
Hans, Sunday, 04.11.2018, 05:03 (vor 2189 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Ohne Anwalt wirst Du über den Tisch gezogen. Das hast Du wahrscheinlich schon bei Deinem ersten Verfahren gemerkt.
Paß aber auf, daß er nicht für das Regime arbeitet!
Am besten mal in konservativen Kreisen erkundigen. Stürzenberger z.B., der hat sehr gute Anwälte.
Streitwert bei vermeintlicher Volksverhetzung
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 10:20 (vor 2189 Tagen) @ Hans
Besser wäre ohne, weil das alles eine parasitäre Mischpoke ist. Außerdem will ein Anwalt Kasse machen und das fängt bei der 2. Instanz erst an. Einen ordentlichen Anwalt da zu finden, ist sehr schwierig.
Ich wollte mal schauen, wie der Streitwert bei vermeintlicher Volksverhetzung ist, aber so richtig habe ich da nichts gefunden. Dafür habe ich das hier gefunden: http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilung_archiv/archiv/2017_pressearchiv/119-17-Volksverhetzung-durch-Facebook-Kommentar.pdf In NRW will man offensichtlich zuerst das DDR-Stadium erreicht und alle Kritiker der Politik mundtot gemacht haben.
Im Falle TREL kann man davon ausgehen, dass das Urteil vorgefasst ist. Für diese Justizkalfaktoren ist der Rest nur Nebensache. Prüfen müsste man in dem Falle mal, ob das nicht eigentlich schon alles abgehakt ist. Meines Wissens wurde er schon einmal verurteilt und 2x in der gleichen Sache ist hier nicht zulässig.
Streitwert bei vermeintlicher Volksverhetzung
Queerschläger, Sunday, 04.11.2018, 18:59 (vor 2188 Tagen) @ Alfonso
Im Falle TREL kann man davon ausgehen, dass das Urteil vorgefasst ist. Für diese Justizkalfaktoren ist der Rest nur Nebensache. Prüfen müsste man in dem Falle mal, ob das nicht eigentlich schon alles abgehakt ist. Meines Wissens wurde er schon einmal verurteilt und 2x in der gleichen Sache ist hier nicht zulässig.
Wie oft Du in der Sache schon verurteilt wurdest ist den Parasiten egal: https://staatsanwaltschaftbonn.wordpress.com/2017/07/15/oberamtsanwalt-beer/
Strafbefehl gegen Lentze wegen Volksverhetzung
Rainer , ai spieg nod inglisch, Sunday, 04.11.2018, 08:50 (vor 2189 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Opfer einer Verleumdung können genau wie bei den Tastbeständen Beleidigung und üble Nachrede sein
...
Personengruppen unter einer Kollektivbezeichnung, wenn der Kreis der Betroffenen klar umgrenzt und damit die Zuordnung des einzelnen zu ihr nicht zweifelhaft ist. Zum anderen muss der fragliche Personenkreis zahlenmäßig überschaubar sein. Die Abgrenzung ist schwierig: Nicht als kollektiv beleidigungsfähig gelten nach bisheriger Rechtssprechung z.B. Christen, Protestanten, Akademiker, Frauen, „die“ Polizei in ihrer Gesamtheit. Kollektivbeleidigungen erkannten Gerichte dagegen bei ehrenrührigen Äußerungen über die deutschen Offiziere, die Soldaten der Bundeswehr, die christlichen Geistlichen, die deutschen Ärzte, die Patentanwälte, die Polizei einer bestimmten Stadt.
...
http://initiative-tageszeitung.de/lexikon/wen-kann-man-verleumden/
Rainer
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Wen kann man verleumden
Thema "Belege"
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 09:26 (vor 2189 Tagen) @ Rainer
Der Nachweis, dass er angeblich große Mengen mit seiner Botschaft erreicht, müsste von denen glaubhaft erbracht werden. Der kann das ja nicht einfach nur behaupten. So hätte man zumindestens in einem Rechtsstaat gedacht. Hier in dem Fall agieren diese Richter natürlich wie damals zu Inquisition: Die Erde ist eine Scheibe und Hexe ist Hexe.
Rechtssprechung - Rechts(sic!)sprechung
Wiki, Thursday, 08.11.2018, 08:25 (vor 2185 Tagen) @ Rainer
Nicht als kollektiv beleidigungsfähig gelten nach bisheriger Rechtssprechung z.B. Christen, Protestanten, Akademiker, Frauen, ...
Stelle noch schnell den Antrag auf Aufnahme bei den Grünen oder DIE LINKE ...
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 09:29 (vor 2189 Tagen) @ T.R.E.Lentze
... dann wird für die interessierte Medienmeute eine Linker/Grüner wegen Volksverhetzung verurteilt. Das macht die Sache für eine breite Masse interessant und ist zitierfähig. Die Grünen nehmen dich, die haben auch Armin Mewes (Gourmet von Rothenburg) aufgenommen.
fem.com
tutnichtszursache, Sunday, 04.11.2018, 09:37 (vor 2189 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Gerade gestern kam ich dort über folgenden Artikel: https://www.fem.com/liebe-lust/das-koennen-sich-nur-frauen-bei-einem-date-erlauben
Da dachte ich mir auch, wenn ein Mann so gehässig über Frauen schreiben würde, würde das auch zumindest eine Abmahnung wert. Oder vor ein paar Tagen dieses hier: http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=91693
fem.com
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 10:05 (vor 2189 Tagen) @ tutnichtszursache
1. Voller Geldbeutel
Der größte Vorteil daran eine Frau bei Dates zu sein, ist, dass in der Regel der Mann zahlt. Vorausgesetzt er ist ein Gentleman…Wenn er das nicht tut, können Sie ihn gleich in den Wind schießen! Denn dann handelt es sich um einen unerzogenen Egoisten!
Also die Zeiten waren damals schon bei mir vorbei. Eine Frau hat auch zu bezahlen oder jeder zahlt seines selbst. Ich habe vorher immer ganz klar gesagt, dass ich es leid bin, ständig zu zahlen und in Zeiten der Gleichberechtigung umso mehr.
Die Sache ist nämlich auch zweischneidig für Frauen: Wenn ich sehe, dass die nicht mal ein Essen zahlen kann, dann kostet die mich auf Dauer mein Geld. Und ich habe nicht vor, mit meiner Arbeitsleistung anderen ein schönes Leben zu gestalten. Warum sollte ich das? Der Neger f*ckt auch bloß und geht weiter. In dem Fall nennt sich das kulturelle Vielfalt und wird bejubelt.
fem.com
Kurti , Wien, Monday, 05.11.2018, 18:27 (vor 2187 Tagen) @ tutnichtszursache
Gerade gestern kam ich dort über folgenden Artikel: https://www.fem.com/liebe-lust/das-koennen-sich-nur-frauen-bei-einem-date-erlauben
3. Lange im Bad verschwinden
Wir Frauen dürfen auch Mal zwischendurch im Bad verschwinden, um uns kurz frisch zu machen. Bei Männern würde man sofort denken, dass er ein großes Geschäft zu erledigt hat – und DAS ist ziemlich unerotisch!
Frauen scheißen ja bekanntermaßen Gold Nuggets.
Gruß, Kurti
--
Weitere männerrechtlerische Abhandlungen von "Kurti" in seinem Profil (Für Forums-Neueinsteiger: Nach dem Einloggen Klick auf das blaue Wort Kurti oben links.)
Suchmaschinen-Tags: Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit
Männer sind keine beleidigungsfähige Gruppe
Christine , Sunday, 04.11.2018, 10:48 (vor 2189 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Hallo Thomas,
dass ich mit deinen Ansichten nicht übereinstimme, kannst du dir sicher denken, aber darum geht es jetzt nicht.
Als ich deinen Beitrag las, fiel mir sofort ein, dass es doch irgendwann mal ein Urteil gab, dass Männer nicht beleidigungsfähig sind. Ich habe jetzt mal in unserem Archiv nachgeschaut, dort aber leider nichts gefunden. Also in einer Suchmaschine Volksverhetzung und Männer eingegeben und als erstes einen Text aus der Faz gelesen.
Seltene Verurteilung : Der neue Volkssport Volksverhetzung
Petry, Festerling, Höcke: Allen drei wurde Volksverhetzung vorgeworfen. Aber auch Privatpersonen werden immer stärker rechtlich belangt. Offenbar hat das Internet zur Enthemmung beigetragen. Strafen gibt es allerdings nur selten. Warum? [..]
Was genau Volksverhetzung ist, wird im Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches definiert. Danach macht sich strafbar, wer in einer Weise, die den öffentlichen Frieden zu stören geeignet ist, zum Hass gegen die Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert. Das wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft. Mit bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe muss rechnen, wer die Menschenwürde anderer angreift, indem er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Doch nicht jeder Bevölkerungsteil ist damit gemeint. Er muss schon konkret und überschaubar sein – alle Männer sind das nicht.[..] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/selten-strafe-gegen-volksverhetzung-trotz-haeufiger-anzeigen-14056508.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0
Wenn alle Männer nicht beleidigungsfähig sind, können es alle Frauen auch nicht sein, von daher verwundert mich diese Aussage in dem Strafbefehl und ist auch der Grund meiner Antwort. Laßt uns daher schauen, was im Strafgesetzbuch steht.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder[..] https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Der Strafbefehl wurde erlassen wegen der §§ 130 Abs. 2 Nr. 1 a,b 53 StGB (was die Zahl 53 in dem Zusammenhang bedeutet, verstehe ich nicht).
Wenn Männer und Frauen als Gruppe nicht beleidigungsfähig sind, kann die Strafbehörde dich - wenn überhaupt - m.E. nur wegen der Veröffentlichung bestrafen, weil Minderjährige Zugriff auf dein Forum haben. Hier wären evtl. Zugriffszahlen auf dein Forum wichtig und wie groß die Chance ist, bei bestimmten Schlüsselwörtern dein Forum zu finden.
Da du das, was du geschrieben hast, auf alle Frauen beziehst, also keine spezielle Gruppe wie z.B. afrikanische Frauen, greift aus meiner Sicht der Volksverhetzungsparagraf nicht.
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Männer sind keine beleidigungsfähige Gruppe
Ausschussquotenmann, Sunday, 04.11.2018, 15:02 (vor 2188 Tagen) @ Christine
Der § 53 StGB steht für Tatmehrheit, der § 52 StGB für Tateinheit.
Danke für die Info
Christine , Monday, 05.11.2018, 01:30 (vor 2188 Tagen) @ Ausschussquotenmann
- kein Text -
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Das Wesen der Justiz
Rainer , ai spieg nod inglisch, Sunday, 04.11.2018, 11:23 (vor 2188 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Hier eine kleine Sammlung, die zeigt, dass die Justiz nur eine Moralinstitution ist, mit einer abnormen Moralvorstellung.
http://www.wgvdl.com/?s=wesen+der+justiz
Rainer
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TREL, frag den Richter mal nach seinen Hobbys!
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 11:33 (vor 2188 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Wichtige Info: Ein Schriftsachverständiger würde sofort erkennen, dass dieses Schreiben gefälscht wurde
Marvin, Sunday, 04.11.2018, 12:05 (vor 2188 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Ein Urteilsschreiben muss immer vom Richter / Richterin persönlich mit Vornamen und Nachnamen unterschrieben sein. Die rechte Unterschrift in dem Schreiben gleicht im vielen der linken Unterschrift, das Dienstsiegel steht gerade aber Teile davon nicht sichtbar bzw. verschwommen sind (Arglistige Täuschung). Gehe mit Begleitung in das Amtsgericht und lasse diese Unterschrift überprüfen und die Richterin ausfindig machen, wahrscheinlich gibt es dort nicht mal die Richterin die das Urteil unterschrieben hat. Mir kommt es oft vor, als würden Mitarbeiter die Justiz missbrauchen.
Hinweis
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 12:32 (vor 2188 Tagen) @ Marvin
bearbeitet von Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 12:53
Die Authenzität des Schreibens würde ich nicht anzweifeln, ein Anruf in der Geschäftsstelle bringt da Klarheit. Bei den Unterschriften gibts schon seltsame Ähnlichkeiten (beim "S"), aber seltsam ist auch dass eine "Richterin am LG" (Landgericht) auf einem Strafbefehl des Amtsgerichtes unterschreibt. War wohl keiner mehr im Hause um diese Zeit.
Noch seltsamer ist, dass ja die Staatsanwaltschaft offenbar "ermittelt" hat. In einem Ermittlungsverfahren sind die Ermittlungsbeamten verpflichtet, be- und entlastendes Material zu sammeln. Jetzt müsste man mal hinterfragen, was die an "entlastenden" Material gesammelt haben, denn daraus liese sich eine gewisse Voreingenommenheit bereits erkennen. Meist machen die das nicht, weil deren Ziel es ist, das Opfer zur Strecke zu bringen. Jedenfalls ist es die Regel, dass in einem Ermittlunsgsverfahren der Beschuldigte auch persönlich angehört wird. Dazu ... also ob TREL eine Vorladung bekommen hat (heißt dann "eigene Einlassung"), wissen wir nichts. Hintergrund ist, dass die Sache ja in solch einem Fall vielleicht nicht vor Gericht gelandet wäre. Man spricht dann von "nicht mutwillig". Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein. So wie es ausschaut, fragte man TREL nicht, sondern schleift ihn direkt zum Exorzisten am Scheiterhaufen. Das die Justiz alle Masken fallen lässt, verwundert hier sicher niemanden mehr.
PS.: Ich habe noch mal geschaut, auf Seite 4 steht was von "Ihre Einlassung".
PS2: Ich habe im Geschäftsverteilungsplan des Landgerichtes auch keinen Richter gefunden, dessen Name auf "ech" endet. http://www.lg-bonn.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/Geschaeftsverteilungsplan2018.pdf
So eine Verhandlung ist öffentlich, lade doch den Journalisten Stürzenberger ein.
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 12:35 (vor 2188 Tagen) @ T.R.E.Lentze
bearbeitet von Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 13:12
Dann hast du eine breite Plattform und genügend Öffentlichkeit. Vorher noch auf weiberplage.org Werbung schalten und dann rattert die Kohle.
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Dämlich ist die Justiz auch noch, können nicht mal richtig rechnen oder hast du mit denen einen Nachlass ausgehandelt?
Auf Seite 4 steht was von "Die Einzelstrafen betragen je Tat 25 Tagessätze", auf den Seiten vorher sind 7 Tatvorwürfe aufgelistet, die mit 6 Belegen glaubhaft gemacht werden sollen.
Auf Seite 1 verdonnern die dich zu 60 Tagesssätzen. Häää? 6*25=150 bzw. 7*25=175
Stelle dir mal vor, es gibt demnächst vom Bonner Sharia-Richter am Amtsgericht Stockschläge, da spielt das schon eine Rolle, ob du 50 mehr kriegst oder nicht.
Aber mal zurück zu den Zahlen. Wenn du zB von 150 möglichen Tagessätzen nur 60 Tagessätze zahlen musst, dann hast du beim AG Bonn mittlerweile einen Rabatt in Höhe von 60%. Wahrscheinlich funktioniert das wie bei der KFZ-Versicherung. Mit den SF-Jahren sinkt der Beitrag.
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Ne Frechheit ist auch die 14-tägige Widerspruchsfrist ... die ab "Einwurf" (Zustellung) gilt. Wenn man 14 Tage im Urlaub ist, dann hat man wohl Pech oder was? Wenn das keine Willkür ist, na dann weiß ich nicht mehr was Willkür ist.
Strafbefehl gegen Lentze wegen Volksverhetzung
Queerschläger, Sunday, 04.11.2018, 18:43 (vor 2188 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Du wirst kein Recht bekommen. Dazu sind die alle viel zu sehr miteinander verfilzt. Die adipöse AG-Direktorin Niepmann ist eine Trinkschwester von OLG Präsidentin Schwerin, und die hängt zusammen mit dem LOStA Lorscheid und anderem Gesockse im Beirat von Bonner Juristisches Forum e.V. ab.
Stellungnahme zu obigen Beiträgen
T.R.E.Lentze, Sunday, 04.11.2018, 19:58 (vor 2188 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Zunächst: Ich freue mich über das rege Interesse, und dies auch aufgrund einer Erfahrung, die ich aufgrund eines viele Jahre zurückliegenden Telefonats mit einem Bonner Staatsanwaltes machen konnte. Das betraf den damals laufenden Sorgerechtsstreit. Bei dieser Gelegenheit eröffnete er mir in einem sehr emotionalen und hämischen Tonfall sein Wissen darüber, daß ich nach dem Gewaltschutzgesetz bereits einmal verurteilt worden war (so als hätte ich mich dessen zu schämen). Und in demselben hämischen Tonfall trumpfte er auf mit dem Hinweis darauf, daß ich in der antifeministischen Szene so gut wie keine Unterstützer, aber viele Feinde hätte. Das war zu der Zeit, als das WGvdL-Forum noch unter Leitung von Linken stand. Offenbar ist für einen Staatsanwalt also die mutmaßliche Unterstützung von Interesse, auf welche der Anzuklagende hoffen darf.
In die gleiche Richtung weist ein Hinweis in einem Prozeßbericht von Akif Pirincci in Bonn. Der Richter fragte ihn nämlich, ob er hier türkische Verwandte hätte. Als Pirincci verneinte, schien er befriedigt. Und das leuchtet wohl jedem ein, der sich ausmalen kann, wie eine Meute von hundert gewaltbereiten jungen Männern und ebensovielen kreischenden Weibern vor dem Gerichtsgebäude, die sich alle lautstark Gehör verschaffen, auf einen Richter wirken muß. Ob es zu einer Verurteilung kommt, hängt in vielen Fällen also auch von der mutmaßlichen Wehrhaftigkeit des Anzuklagenden ab.
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@ Rainer: Das einfachste wäre, die Systemfunktionäre, in Form von Richtern und Staatsanwälten, darauf hinzuweisen, sie mögen sich bitte an den Domaininhaber wenden.
Meines Wissens gilt das nur für die "staatsfernen" Landesmedienanstalten. So ist die Landesmedienanstalt von NRW eben nur für die Veröffentlichungen in NRW zuständig. Dort wohne ich; und in Köln, ebenfalls NRW, sitzt oder saß der Provider Hosteurope. Der hat mir übrigens nach Aufforderung durch die LfG den Vertrag gekündigt.
Daß ich der Autor besagter Beiträge bin, will ich nicht und kann ich auch nicht mehr leugnen, da ich dies in meiner "Einlassung" (s.Seite 4 des Strafbefehls, oben; vermutlich handelt es sich um dies hier) bestätigt habe. Ich will es deswegen nicht leugnen, weil ich den Gegner veranlassen will, sich auf mich einzulassen.
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@ Hans: Ohne Anwalt wirst Du über den Tisch gezogen. Das hast Du wahrscheinlich schon bei Deinem ersten Verfahren gemerkt.
Im Gegenteil, mit Anwalt, und ganz klar durch dessen Ungeschicklichkeit oder Klüngelei, habe ich den Gewaltschutzprozeß verloren. Und die Anwälte in meinem Sorgerechtsprozeß haben mich überwiegend auch enttäuscht. Insofern muß ich Alfonso rechtgeben. Für mich ginge es ohnehin nur über PKK. Ein guten Anwalt kann ich mir gar nicht leisten. Das wissen natürlich auch Staatsanwalt und Richter.
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@ Christine: Wenn alle Männer nicht beleidigungsfähig sind, können es alle Frauen auch nicht sein, von daher verwundert mich diese Aussage in dem Strafbefehl und ist auch der Grund meiner Antwort.
Im Sinne des gesunden Rechtsempfindens hast du völlig recht. Nur - im Grunde geht es hier um Politik, welche sich juristischer Mittel bedient. Es wird also, wenn es dazu kommt, ein politischer Prozeß. Darin unterscheidet sich die deutsche Justiz nicht z.B. von der türkischen Justiz unter Erdogan. Mit dem Unterschied freilich, daß ich in der Türkei niemals wegen meiner Ansichten verurteilt werden würde, auch nicht in Rußland, selbst nicht in den VSA oder in Israel. Dort ist sogar die Holocaustleugnung straffrei.
Aber selbstverständlich werde ich das obige Argument zur Sprache bringen, wenn es zur Verhandlung kommt. Dann könnte es der Richter immer noch mit dem Prinzip Keine Gleichheit im Unrecht versuchen, so wie Brautmeiers Anwaltskanzlei das auch getan hat. Aber dann würde ich auf den Nationalsozialismus zu sprechen kommen.
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@ Marvin, Alfonso: PS2: Ich habe im Geschäftsverteilungsplan des Landgerichtes auch keinen Richter gefunden, dessen Name auf "ech" endet.
Doch, es gibt einen Richter Sczech, Beisitzer der 5. Zivilkammer, Seite 52. Ob Ein Strafbefehl wie ein Urteil durch den Richter mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein muß, konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden.
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@ Querschläger: Du wirst kein Recht bekommen. Dazu sind die alle viel zu sehr miteinander verfilzt.
Eine sehr weitgehende Verfilzung unterstelle ich ebenfalls, aber es gibt ja nach der Hauptverhandlung vielleicht noch weitere Rechtsmittel.
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Im Übrigen hängt auch viel von der moralischen Unterstützung im feminismuskritischen Lager ab. Und vom juristischen Expertenwissen. Kann sich Michael Klein von sciencefiles einmal zur Sache äußern?
Danke für alle eure Beiträge!
trel
Hinweis
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 21:51 (vor 2188 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Du musst den Richter in der Verhandlung zwingen, soviel wie möglich deiner Argumentation in das Protokoll zu schreiben. Weigert er sich, dann kannst du verlangen, dass er reinschreibt das er es nicht reinschreibt. Dann hast du das auch im Protokoll. Dieses Protokoll wird eines Tages einmal sehr wichtig. Du wirst dich daran erinnern.
Zum Thema "Anwalt": Es ist alles eine Juristenmischpoke. Die kennen sich alle untereinander. Ich habe mich immer selbst verteidigt, war äußerst respektlos und letztlich erfolgreich. Ein Anwalt geht da anders vor. Da kommt so ein Gelaber wie "Herr Vorsitzender" usw. ... den Richter muss man unter Druck setzen und den Staatsanwalt höchstmöglichst zumösen und der Lüge überführen. Bricht dessen Argumentation zusammen, ist der Richter ratlos. Suche dir also im Vorfeld im www gute Gegenargumente raus. Christine hat dir einiges dazu bereits geschrieben. Wenn die mit dir den "kurzen Prozess" machen, hast du verloren ... also ziehe es in die Länge. Mehr als 1 h planen die für eine Verhandlung nicht ein. Danach wollen die dich nur noch loswerden.
Philosophisch sind die dir nicht gewachsen. Und wenn die was nicht verstehen, werden die dir Recht geben, nur um nicht dumm dazustehen.
Hinweis
Ausschussquotenmann, Sunday, 04.11.2018, 22:08 (vor 2188 Tagen) @ Alfonso
Er sollte sich vorab ein Plädoyer schreiben, welches er wortwörtlich vorträgt. Das wird dann dort zur Akte geben. Wenn im Urteil auf nichts eingegangen wird ist die Rechtsbeugung offenkundig gemacht und kann für jeden sichtbar ins Netz gestellt werden.
Hinweis
Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 22:48 (vor 2188 Tagen) @ Ausschussquotenmann
Ja, das ist eine sehr gute Idee. Da kann auch nichts beim "Übertragen" vergessen werden. Für den Gleichlaut bürgt ja die Urkundenbeamtin.
Apropo "Urkundenbeamtin" ... da kann ich auch nur warnen. Ich habe mal so einer Fachkraft nachgewiesen, dass sie Scheiße ins Protokoll getippt hat und die den "Gleichlaut" auch noch bestätigt hat. Offenbar verstehen die bei Gericht unter "Gleichlaut" was anderes als wir Bürger. Bei denen gehts offenbar um die Lautstärke und bei uns um die wortgeteue Wiedergabe der Aussage als Schriftsatz. Juristen kann man nur noch dreschen.
Stellungnahme zu obigen Beiträgen
Hans, Sunday, 04.11.2018, 23:03 (vor 2188 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, warum betreibst Du dann überhaupt ein Forum unter Deinem richtigen Namen?
Ich weiß, es ist schwer, den richtigen zu finden. Viele arbeiten aus Bequemlichkeit im Sinne des Regimes. Aber gibt auch gute, Stürzenberger z.B. hatte solche, die ihn erfolgreich rausholten.
Ein guter Anwalt hätte Dir jedenfalls geraten, Dich nicht auf Gespräche mit Staatsanwälten einzulassen. Dann hätten die jetzt das Problem, Dir die Autorenschaft nachzuweisen.
Stellungnahme zu obigen Beiträgen
Ausschussquotenmann, Monday, 05.11.2018, 10:30 (vor 2188 Tagen) @ Hans
Gegen eine rechtsbeugende politische Justiz kann kein Anwalt anreden. Er kann die Rechtsbeugung nur offensichtlicher machen.
Die meisten Anwälte sind in solchen Fällen nur parasitäre Kostgänger und Parteiverräter.
Wer als Anwalt gegen die politische Justiz antritt gewinnt danach auch in anderen Sachen keinen Prozess mehr und kann seinen Laden bald dichtmachen. Wenn er Pech hat schmiert ihm die Rote-SA noch die Fassade voll.
Es gibt nur wenige Anwälte die gegen die politisch Justiz vorgehen wie z.B. früher Jürgen Rieger oder jetzt Wolfram Nahrath.
Und auch die werden solche Prozesse nicht gewinnen.
Stellungnahme zu obigen Beiträgen
Hans, Tuesday, 06.11.2018, 03:27 (vor 2187 Tagen) @ Ausschussquotenmann
Ich habe auch nicht gesagt, daß er den nächstbesten Anwalt nehmen soll.
Aber es ist wichtig, eine juristisch korrekte Argumentation vorzutragen, damit der Richter irgendwann später (nach der Wende) wegen Rechtsbeugung belangt werden kann, und nicht behaupten kann, er hätte das nicht erkennen können.
Es gibt da einen schönen Spruch:
Ein Anwalt in eigener Sache hat einen Narren zum Klienten.
Warum soll ein anständiger Mensch sich verstecken?
T.R.E.Lentze, Monday, 05.11.2018, 19:26 (vor 2187 Tagen) @ Hans
Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, warum betreibst Du dann überhaupt ein Forum unter Deinem richtigen Namen?
Die Wahrheit ist nicht juristisch verhandelbar. Was Wahrheit ist, kann nicht durch Gesetz und Strafe geregelt werden, auch wenn das in Deutschland geschehen ist und immer noch geschieht, sogar mit zunehmender Tendenz.
Rechtsanwälte sind dazu bestimmt, für einen zahlenden Mandanten, zumeist einen echten Delinquenten, der gegen Moral und Anstand verstoßen hat, das für ihn günstigste Ergebnis auszuhandeln. Ich fühle mich nicht als Delinquent.
Ich glaube daran, daß nicht alle Menschen ihren Anstand und ihren Wahrheitswillen verloren haben. Ich glaube daran, daß die Wahrheit eine Chance hat, einfach weil sie gottgewollt ist.
Das heißt nicht, daß ich mich nicht irren könnte. Aber ich bin jederzeit bereit, in einen Dialog zu treten. Wenn jemand den Dialog mit mir ablehnt oder sogar mein Dialog-Angebot - oder entspechende Dialog-Angebote Anderer - bestraft, so spricht das für sich.
Angenommen, es würde keine Menschen geben, die meine Haltung teilen, dann wäre die Menschheit schon längst zugrunde gegangen. Anders gesagt: Die Menschheit besteht noch, weil es Menschen gibt, die für mehr als ihren einklagbaren Vorteil leben. - Oder sagen wir es noch anders: Die Götter haben ihren Glauben an den Menschen noch nicht völlig verloren, aus soeben genanntem Grunde.
weil er sonst ins Gefängnis kommt
Hans, Tuesday, 06.11.2018, 03:16 (vor 2187 Tagen) @ T.R.E.Lentze
In einem Land, das von Verbrechern regiert wird, muß der Anständige sich verstecken.
Wehrhaftigkeit des Anzuklagenden
Wiki, Wednesday, 07.11.2018, 22:59 (vor 2185 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Der Staatsanwalt darf mit einem Eintrag in WikiMANNia rechnen!
Bei Richter auch...
Wehrhaftigkeit des Anzuklagenden
Queerschläger, Thursday, 08.11.2018, 04:11 (vor 2185 Tagen) @ Wiki
Der Staatsanwalt darf mit einem Eintrag in WikiMANNia rechnen!
Bei Richter auch...
Zunächst sollte mal festgestellt werden, ob der Staatsanwalt auch wirklich einer ist. Die Bedienstete Jansen ist zB keine Staatsanwältin.
Und beim Bonner Amtsgericht gibt es keine gesetzlichen Richter, da der Geschäftsverteilungsplan aufgrund der verfassungwidrigen Verplanung von Richtern auf Probe als Einzelrichter gegen das Vollständigkeitsprinzip verstößt und deshalb insgesamt nichtig ist.
Näheres dazu:
Staatsanwälte & Richtereid
Gesetzlicher Richter
In WikiMANNia wird nicht gegendert
Wiki, Thursday, 08.11.2018, 07:29 (vor 2185 Tagen) @ Queerschläger
Frage an die Rechtsexperten betr. sofortige Beschwerde gegen die Verfahrenskosten
T.R.E.Lentze, Monday, 05.11.2018, 22:26 (vor 2187 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Die Rechtsbehelfsbelehrung enthält einen Absatz mit folgendem Wortlaut:
Gegen die Entscheidung über die Verpflichtung, Kosten oder notwendige Auslagen zu tragen, können Sie, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- Euro übersteigt, bei dem umstehend bezeichneten Amtsgericht binnen einer Woche nach Zustellung allein oder neben dem Einspruch schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
Was den Strafbefehl und seine Folgen betrifft, so glaube ich aufgrund der hier gelesen Beiträge sowie meiner Internet-Recherche jetzt ausreichend informiert zu sein. Nicht aber, was das obige Rechtsmittel betrifft. Ich habe im Internet einfach nichts Konkretes dazu gefunden, etwa ob bei der sofortigen Beschwerde eine Pflicht zur Begründung besteht; und warum die Frist hierbei kürzer ist als die des Einspruchs.
Weiß jemand Bescheid? Gehen wir einfach mal davon aus, daß der Beschwerdegegenstand mehr als 200 Euro wert ist.
Frage an die Rechtsexperten betr. sofortige Beschwerde gegen die Verfahrenskosten
Queerschläger, Tuesday, 06.11.2018, 04:51 (vor 2187 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Die Rechtsbehelfsbelehrung enthält einen Absatz mit folgendem Wortlaut:
Gegen die Entscheidung über die Verpflichtung, Kosten oder notwendige Auslagen zu tragen, können Sie, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- Euro übersteigt, bei dem umstehend bezeichneten Amtsgericht binnen einer Woche nach Zustellung allein oder neben dem Einspruch schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
Was den Strafbefehl und seine Folgen betrifft, so glaube ich aufgrund der hier gelesen Beiträge sowie meiner Internet-Recherche jetzt ausreichend informiert zu sein. Nicht aber, was das obige Rechtsmittel betrifft. Ich habe im Internet einfach nichts Konkretes dazu gefunden, etwa ob bei der sofortigen Beschwerde eine Pflicht zur Begründung besteht; und warum die Frist hierbei kürzer ist als die des Einspruchs.
Weiß jemand Bescheid? Gehen wir einfach mal davon aus, daß der Beschwerdegegenstand mehr als 200 Euro wert ist.
Das Strafbefehlsverfahren in der BRD ist illegal.
Gemäß Art. 6 (2) EMRK steht Dir das Recht zu, solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig deine Schuld festgestellt wurde.
Gemäß Art. 6 (1) EMRK inkludiert dieses gesetzlich bestimmte Verfahren, dass öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Außerdem muss das Urteil öffentlich verkündet werden.
Legst Du keinen Einspruch ein, wirst Du nach ablauf der Fristen von der Justizmafia "rechtskräftig verurteilt", obwohl es keine öffentliche Verhandlung und Urteilsverkündung gab.
Genaueres dazu: Expertise zum Strafbefehlsverfahren
Frage an die Rechtsexperten betr. sofortige Beschwerde gegen die Verfahrenskosten
Queerschläger, Tuesday, 06.11.2018, 06:38 (vor 2187 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Die Rechtsbehelfsbelehrung enthält einen Absatz mit folgendem Wortlaut:
Gegen die Entscheidung über die Verpflichtung, Kosten oder notwendige Auslagen zu tragen, können Sie, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- Euro übersteigt, bei dem umstehend bezeichneten Amtsgericht binnen einer Woche nach Zustellung allein oder neben dem Einspruch schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
Was den Strafbefehl und seine Folgen betrifft, so glaube ich aufgrund der hier gelesen Beiträge sowie meiner Internet-Recherche jetzt ausreichend informiert zu sein. Nicht aber, was das obige Rechtsmittel betrifft. Ich habe im Internet einfach nichts Konkretes dazu gefunden, etwa ob bei der sofortigen Beschwerde eine Pflicht zur Begründung besteht; und warum die Frist hierbei kürzer ist als die des Einspruchs.
Weiß jemand Bescheid? Gehen wir einfach mal davon aus, daß der Beschwerdegegenstand mehr als 200 Euro wert ist.
Gerichtskosten werden auf Grundlage der Justizbeitreibungsordnung bzw. des Justizbeitreibungsgesetzes beigetrieben.
Die JBeitrO wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten vom 20.09.1945 ersatzlos aufgehoben. Um Forderungen der Justiz beizutreiben, hätte die BRD ein neues Justizbeitreibungsgesetz erlassen müssen. Stattdessen wurde die JBeitrO in verfassungswidriger weise durch die Hintertür wieder in das Bundesrepublikanische Rechtssystem eingeführt.
Genaueres dazu: Expertise zur Justizbeitreibungsordnung
Bumsjustizminister Heiko Maas hat dann im vergangenen Jahr für eine Umbenennung der JBeitrO in JBeitrG gesorgt, um die NS-Herkunft zu verschleiern. Es hätte jedoch ein neues Gesetzgebungsverfahren geben müssen, denn durch die bloße Umbenennung wird eine ungültige Verordnung nicht zu geltendem Gesetz und Recht.
Somit sind die Justizbehörden nicht befugt, die in Rechung gestellten Forderungen beizutreiben.
Frage an die Rechtsexperten betr. sofortige Beschwerde gegen die Verfahrenskosten
Ausschussquotenmann, Tuesday, 06.11.2018, 10:00 (vor 2187 Tagen) @ T.R.E.Lentze
bearbeitet von Ausschussquotenmann, Tuesday, 06.11.2018, 10:18
Hallo Trel,
hier mal ein paar Normen:
https://dejure.org/gesetze/StPO/464.html
https://dejure.org/gesetze/StPO/311.html
https://dejure.org/gesetze/StPO/304.html
und hier mal ein Problem was auftauchen kann:
https://www.kanzlei-hoenig.de/2017/strafbefehl-mit-kostenkeule-und-eine-schlaue-idee/
Argumentationshilfe
Jürgen, Wednesday, 07.11.2018, 02:19 (vor 2186 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Angriff auf die Menschenwürde setzt Absprechen des Menschtums voraus. Man muß also behaupten, die Betroffenen seien keine Menschen und daher nicht als Menschen zu behandeln.
Das hast Du offensichtlich nicht getan. Mit der Formulierung "Menschen zweiter Klasse" bringst Du gerade zum Ausdruck, daß Du sie noch zur Gattung Mensch zählst.
Die Staatsanwältin hat den Gesetzeskommentar offensichtlich falsch verstanden. "gleichwertige Persönlichkeiten" bzw. "minderwertig" bezieht sich auf die Menschheit als ganzes, und nicht innerhalb der Menschheit.
Innerhalb der Menschheit gibt es selbstverständlich höher- und niederwertigere Gruppen. Soweit ich das sehe, zielen Deine Beiträge auf die Befürwortung der konservativen Ordnung ab, in der die Frau unter dem Manne steht. Das ist legitim. Du hast nirgends gefordert, daß Frauen als Tier oder Sache behandelt werden sollen.
Ein Tiervergleich ist keine Gleichsetzung.
Selbstverständlich darf man auch die Abschaffung des Frauenwahlrechts fordern. Wahlrecht ist kein Bestandteil der Menschenwürde.
Sollte eine Frau die Verhandlung führen, würde ich einen Befangenheitsantrag stellen, da sie als "Opfer" Deiner "Straftat" selbst betroffen ist.
Sehr gut!
T.R.E.Lentze, Wednesday, 07.11.2018, 06:20 (vor 2186 Tagen) @ Jürgen
Ich bin gerade auf dem Sprung in die Morgenluft, kann also jetzt nicht ausführlich antworten. Aber ich danke dir. Zwar sind mir deine Argumente auch schon lange (d.h. seit der Brautmeier-Affäre) im Bewußtsein, aber es ist gut, daß du daran erinnerst und sie zusammengestellt hast! - An alle: Ich melde mich nach den nächsten Schritten!
trel
Hierarchie: Gott – Mann – Weib – Kind
Wiki, Wednesday, 07.11.2018, 22:44 (vor 2185 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Hierarchie: Gott – Mann – Weib – Kind
http://commons.wikimannia.org/File:Hierarchy-God-Man-Woman-Child.svg
Feminismus ist menschenverachtend - Niemand darf gezwungen werden, sich zum Feminismus zu bekennen.
Wiki, Thursday, 08.11.2018, 09:45 (vor 2185 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Feminismus ist menschenverachtend. Niemand darf gezwungen werden, sich zum Feminismus zu bekennen. Repressalien gegen Feminismus-Kritiker verletzen den Rechtsstaat.
Einspruch eingereicht. Vorläufig abschließende Bemerkungen.
T.R.E.Lentze, Thursday, 08.11.2018, 14:08 (vor 2184 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Ich habe den Einspruch persönlich im Gericht und zusätzlich per Fax eingereicht, verbunden mit der sofortigen Beschwerde gegen die Übernahme der Verfahrenskosten.
Inzwischen hat sich ein Rechtsanwalt bei mir gemeldet, der die Sache unentgeltlich übernehmen will. Er bittet mich, weder seinen Namen zu nennen noch bis Abschluß des Verfahrens über die Sache weiter zu schreiben. Dem will ich Folge leisten.
Es dürfte zumindest einige Wochen dauern, bis es zur Verhandlung kommt. Ich danke allen, die mir ihre Teilnahme bekundet haben. Natürlich sollte die Fragwürdigkeit des § 130 StGB, gerade was die unklare Definition von "Teilen der Bevölkerung" betrifft, ins allgemeine Bewußtsein gehoben werden. In einem Klima der Angst ist zuletzt keine Meinungsfreiheit mehr möglich.
trel
Vorsicht
Uwe, Thursday, 08.11.2018, 20:01 (vor 2184 Tagen) @ T.R.E.Lentze
Inzwischen hat sich ein Rechtsanwalt bei mir gemeldet, der die Sache unentgeltlich übernehmen will. Er bittet mich, weder seinen Namen zu nennen noch bis Abschluß des Verfahrens über die Sache weiter zu schreiben. Dem will ich Folge leisten.
Könnte auch vom Regime geschickt sein. Ich würde da auf jeden Fall unauffällig ein paar Erkundigungen anstellen.