Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Varano, Città del Monte, Tuesday, 16.10.2018, 00:25 (vor 2019 Tagen) @ Don Camillo

Es ist schon erstaunlich, welch hanebüchenen Begründungen sich manche Weibsbilder ausdenken, wenn sie sich erst einmal an einer schlechten Idee festgebissen haben:

"Es kann nicht mehr illegal sein, das Gesetz muss sich ändern, das Gesetz ist von 1872, es reicht. Wir leben im Jahr 2018," sagte eine der Demonstrantin.

Ach so. Wenn ein Gesetz aus dem Jahre 1872 stammt, dann ist es inzwischen nicht mehr zeitgemäß und muss allein deshalb schon zwingend geändert werden - echt jetzt?!?

Dann lasst uns das mal konsequent zu Ende denken. Das Gesetz, auf das sich diese Frauensperson bezieht, kann nur das deutsche Strafgesetzbuch aus dem Jahre 1871 sein, das im Jahre 1872 in Kraft trat, und dort natürlich § 218:

Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein. Dieselben Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung, welcher mit Einwilligung der Schwangeren die Mittel zu der Abtreibung oder Tödtung bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.

Tatsächlich wurde der § 218 im heutigen Strafgesetzbuch gegenüber dem Stand von 1872 allerdings längst deutlich geändert, d.h. fast bis zur Unkenntlichkeit entschärft: Wenn die Dame diesen Paragraphen also noch weiter ändern, d.h. de facto abschaffen möchte, weil er in seiner Urfassung aus dem Jahre 1872 stammt und daher hoffnungslos veraltet sei, dann müsste das gleiche aber z.B. auch für den Nachfolger des § 176 gelten, denn § 176 befindet sich im gleichen Gesetzbuch und ist folglich genau so alt:

Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1. mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frauensperson vornimmt oder dieselbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nöthigt,
2. (...)

Ich mein' ja nur - wenn wir schon dabei sind, Gesetze nur wegen ihres Alters auszusortieren ...


Oder, einfacher gesagt:

"Es kann nicht mehr illegal sein, das Gesetz muss sich ändern, das Gesetz ist von 1872, es reicht. Wir leben im Jahr 2018," sagte eine der Demonstrantin.

Mord ist und bleibt Mord - und zwar völlig unabhängig davon, welche Jahreszahl gerade auf dem Kalender angezeigt wird.

--
Der Unterschied zwischen Merkeldeutschland und einer Bananenrepublik besteht darin, dass wir die Bananen importieren müssen.


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