Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Zunächst mal (Recht)

Holger @, Monday, 11.02.2013, 08:43 (vor 4064 Tagen) @ Peaceful Warrior

muß man das Urteil auch LESEN können, ob Lentze tatsächlich wegen dem verurteilt wurde, weshalb er meint.

Der Weg der Rechtsbeschwerde ist ein Feigenblatt und für die Hasen: wird begründungslos verworfen.
Schließe daraus, daß keine Revision zugelassen wurde.
Muß er einen Fall draus machen, der vor einem Landgericht verhandelt wird

Die ellenlange Begründung ist für die Katz: es interessiert kein Schwein, wie er die §§ auslegt.
Nur die Interpretation des Hamburger Urteils ist von Relevanz und die Beispiele an Männerfeindlichkeit.

Das geht in die Hose und wurde von Anfang an falsch aufgezogen: Lentze selbst hätte den Büttel verklagen müssen, aber ohne Moos nichts los.
Wie beim Schach entscheidet oft schon der erste Zug über Sieg oder Niederlage.
Und ohne Mietmaul läufts schon garnicht- er kann sich doch einen Schein holen, schließlich wurde er verklagt, man verheddert sich völlig in Formalien.
Zumindest hätte er recherchieren müssen, was denn der BGH sagt.

Alles in allem: eine typische Lentzeaktion.


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