Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Merkels Begründung zum "Demokratieverständnis" (Politik)

Christine ⌂ @, Monday, 08.10.2018, 08:36 (vor 2021 Tagen) @ Harald

[..]Merkel äußerte sich auf dem Deutschlandtag der Jungen Union (JU) in Kiel zu der Diskussion. Die Jugendorganisation von CDU und CSU stimmte mehrheitlich für einen Antrag, die Amtszeit des Bundeskanzlers auf drei Legislaturperioden zu begrenzen.
 
Merkel argumentierte vor den JU-Delegierten, wer die Amtszeit des Bundeskanzlers begrenze, sage einem Bundestagsabgeordneten:
 
ˮDu bist zwar immer frei, kannst alles frei entscheiden und in der Freiheit des Mandats gibt es gar keine Beschränkung. Aber eins darfst du nicht: Du darfst dir nicht beliebig denjenigen aussuchen, den du zum Bundeskanzler wählen willst.“
 
Merkel machte deutlich, dass sie die Frage für juristisch kompliziert hält: „Schöne Aufgabe für viele Promotionen, wünsche viel Erfolg“, sagte sie.[..] https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/merkel-lehnt-forderung-nach-begrenzter-amtszeit-fuer-bundeskanzler-ab-2-a2666844.html?meistgelesen=1#

Merkel merkt nichts mehr oder sie lügt bewusst, denn kein Abgeordneter ist frei in seinen Entscheidung, denn wofür gibt es sonst den Fraktionszwang? Diesen hat sie im übrigen bei der "Ehe für alle" öffentlich aufgehoben und diese Frage dem Gewissen eines jeden Abgeordneten überlassen.
Eine Heuchlerin par excellence...

Im übrigen halte ich eine Amtszeit von 3 Legislaturperioden für zu lang. Wie man an Merkel sieht, kann man in dieser Zeit sehr viel Schaden anrichten. Hier nun der Artikel 63 des Grundgesetzes zur Wahl des Bundeskanzler.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 63

(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_63.html oder
https://dejure.org/gesetze/GG/63.html

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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