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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Mir blieb das Lachen im Hals stecken, ob folgender Ministeriumsanweisung! (Politik)

Emannzer, Thursday, 04.10.2018, 17:20 (vor 2030 Tagen)
bearbeitet von Emannzer, Thursday, 04.10.2018, 17:25

[image]

Hier das Transkript zum obigen Text:


Ministerium

Vertrauliche Verschlussache

VVS-0008

Diensteinheiten
Leiter

Durch die zügellose Hetz- und Verleumdungskampagnen und die massiven Einmischungsversuche hat sich in jüngster Zeit die politisch-operative Lage im Innern weiter erheblich verschärft.

Es verschärfen Sich die Erscheinungen und damit verbunden Gefahren der Zusammenrottung feindlicher, oppositioneller sowie weiterer feindlich-negativer und rowdyhafter Kräfte mit dem Ziel, die staatliche Sicherheit sowie die öffentliche Ordnung und sicherheit zu stören und damit eine Gefährdung der Staats- und Gesellschaftsordnung herbeizuführen.

Zur konsequenten und wirksamen Zurückdrängung / Unterbindung aller diesbezüglichen Handlungen und Aktivitäten weise ich an:

Für alle Diensteinheiten besteht bis auf Widerruf entsprechend der Anweisung: „volle Dienstbereitschaft“. Angehörige, die ständige Waffenträger sind, haben ihre Dienstwaffe entsprechend den gegebenen Erfordernissen ständig bei sich zu führen.

Die in meinem Fernschreiben vom 5. 10. getroffenen Festlegungen zur Überprüfung und Bereitstellung der erforderlichen Kräfte und Reserven sind nochmals unter der gegenwärtigen Lageentwicklung zu präzisieren. Es sind ausreichende Reservekräfte bereitzuhalten, deren kurzfristiger Einsatz auch zu offensiven Maßnahmen zur Unterbindung und Auflösung von Zusammenrottungen zu gewährleisten ist.

Durch die zuständigen Diensteinheiten sind verstärkte Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung an den Dienstobjekten sowie in konzentrierten Wohngebieten von Angehörigen der Regierungspateien einzuleiten. Mit den Partnern des politisch-operativen Zusammenwirkens sind unter Beachtung ihrer lagebedingten Möglichkeiten erforderliche sachbezogene Maßnahmen abzustimmen.

Alle geeigneten und verfügbaren Einsatzkräfte sind unverzüglich lagebezogen zum Einsatz zu bringen. Dabei ist so vorzugehen, daß es nicht zu einer Verunsicherung kommt. Es ist ein funktionsfähiges wechselseitiges Verbindungssystem, insbesondere zur Übermittlung von Sofortinformationen aufrechtzuerhalten.

Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage sind diese Einsatzkräfte zu beauftragen und zu instruieren zur Erarbeitung und sofortigen Informierung über

alle Pläne, Absichten und Aktivitäten der genannten Kräfte, vor allem hinsichtlich der Organisierung und Durchführung von provokatorisch-demonstrativen Handlungen,vorhandene und sich herausbildende Gefahrenmomente sowie begünstigende Bedingungen und Umstände,die weitere Entwicklung der Reaktion sowie der politisch-moralischen Haltung der Bevölkerung. Ausschöpfung aller individuellen Möglichkeiten der Einsatzkräfte hinsichtlich der Beruhigung und Stabilisierung der Lage in ihrem Umfeld bzw. Einflußbereich.

Unter dem Gesichtspunkt der Verschärfung der Lageentwicklung sind die bereits angewiesenen Maßnahmen zur Einschätzung und Neubewertung der operativen Ausgangsmaterialien unverzüglich weiterzuführen.
Es kommt dauf an, alle Personen herauszuarbeiten, von denen aufgrund der vorliegenden Hinweise und Erkenntnisse in Verbindung mit der möglichen Lageentwicklung antidemokratische und andere feindlich-negative Handlungen und Aktivitäten zu erwarten bzw. nicht auszuschließen sind. Es sind geeignete Maßnahmen festzulegen, um erforderlichenfalls kurzfristig die Zuführung bzw. Festnahme solcher Personen zu realisieren.

Unter Zugrundelegung von Ergebnissen der Klärung der Frage „Wer ist wer?“ ist der Einsatz der Einsatzkräfte zielgerichtet auf solche Personenkategorien auszurichten, die aufgrund bereits gezeigter Verhaltensweisen (Sympathisanten von oppositionellen Sammlungsbewegungen), schwankender Haltungen und Einstellungen usw., von Organisatoren und Inspiratoren antidemokratischer Handlungen zur Erreichung ihrer Ziele mißbraucht werden können bzw. eine potentielle Reserve für diese Kräfte darstellen.

Die Leiter der zuständigen operativen Diensteinheiten haben mit den Leitern anderer staatlicher und wirtschaftsleitender Organe und Einrichtungen unverzüglich die direkten Verbindungen herzustellen bzw. zu festigen.

Das hat mit dem Ziel zu erfolgen,

die sich aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden weitergehenden Erfordernisse des Zusammenwirkens festzulegen und ständig zu präzisieren, vor allem hinsichtlich der unverzüglichen Informierung des Ministeriums über die Entwicklung der konkreten Lage in den oben genannten Institutionen, insbesondere über die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigende Vorkommnisse sowie sich abzeichnende Tendenzen der Destabilisierung der Lage,Orientierungen, Hinweise und Unterstützung bei der unverzüglichen Einleitung von Maßnahmen durch die Partner des Zusammenwirkens zur Stabilisierung und Erhöhung der Sicherheit und Ordnung, einer den Erfordernissen entsprechenden Abstimmung bei der Auswahl, Vorbereitung und dem Einsatz gesellschaftlicher Kräfte zur Unterstützung offensiver Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung zu erreichen.

Durch die zuständigen Diensteinheiten ist die politisch-operative Abwehrarbeit in den bewaffneten Organen zielgerichtet zu verstärken.

Die politisch-operativen Maßnahmen haben sich darauf zu konzentrieren, alle die Kampf- und Einsatzbereitschaft beeinträchtigenden bzw. untergrabenden Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und im engen Zusammenwirken mit den Einsatzkräften unverzüglich zu beseitigen bzw. entsprechende Kräfte rechtzeitig vorher herauszulösen.

Durch den Einsatz aller geeigneten Mittel sind jegliche Terror- und andere Gewalthandlungen, insbesondere gegen Mitglieder der Regierung und andere progressiv auftretende Bürger sowie gegen angehörige der Schutz- und Sicherheitsorgane einschließlich deren Objekte und Einrichtungen, konsequent zu verhindern.

Alle Möglichkeiten des Inbesitzbringens von Waffen und Munition sind auszuschließen. Dazu sind alle Waffenlager und Waffenkammern der Schutz- und Sicherheitsorgane, der gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen sowie die in Privatbesitz befindlichen Waffen verstärkt zu kontrollieren und zu sichern. Bei Erfordernis sind die in Privatbesitz befindlichen Waffen zeitweilig einzuziehen und zentral sicher zu verwahren.

Alle alternativen Journalisten ausgehenden subversiven und anderen feindlich-negativen, öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten und Handlungen, insbesondere solche, die sich auf die Berichterstattung über öffentlichkeitswirksame provokatorische demonstrative Handlungen, Zusammenrottungen, Demonstrationen usw. sowie auf polizeiliche und andere Maßnahmen der Schutz- und Sicherheitsorgane beziehen, sind konsequent zu verhindern.

Alternative Journalisten, die in polizeilichen Handlungsräumen wirksam zu werden versuchen, sind mit dem Hinweis, daß derartige Aktivitäten und Handlungen nicht gestattet sind, energisch aufzufordern, diese umgehend zu verlassen.

Über politisch-operativ zu beachtende Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen im Zusammenhang mit Versuchen zur Störung der staatlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und zum Verhalten feindlicher, oppositioneller und anderer negativer Kräfte sind unverzüglich Meldungen an das Ministerium zu geben.

Es ist eine ständige aktuelle und objektive Einschätzung der Reaktion der Bevölkerung zu gewährleisten und darüber laufend an die das Ministerium zu berichten.

Besonders bedeutsame Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen sind umgehend zu melden.

Quelle - "Matze Lentzsch Blog":

Streng vertrauliches Dokument des Ministeriums gelangt(e) an die Öffentlichkeit

Und hier nun die Aulösung einen Tag später vom selben Blog:

"Anweisung Mielkes zur konsequenten Zurückdrägung aller gegen das DRR-Regime gerichteten Handlungen"

Das Erschreckende daran ist, dass man solche Anweisungen hier in Deutschland mittlerweile für bare Münze nehmen könnte. Solche Texte traue ich auch Maas, Merkel & Co. zu!


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