Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (Feminismus)
Was die junge Dame da macht, ist keine Demonstration, sondern ein Delikt.
In Deutschland würde das § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung erfüllen:
"(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, (...)
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, (...)
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Sie nimmt bei ihrem Übergriff in Kauf, die Männer nachhaltig in ihrer Fruchtbarkeit zu schädigen.
gesamter Thread:
- An Feminismus erkrankte Weiber ... -
Alfonso,
27.09.2018, 22:51
- Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung -
Irokese,
27.09.2018, 23:48
- Und nicht nur das - Kurti, 28.09.2018, 01:28
- Bald gibts Saures für keine Burka, liebe gerechtesten Frauen der Welt - Borat Sagdijev, 28.09.2018, 09:01
- Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung -
Irokese,
27.09.2018, 23:48