Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125895 Einträge in 30813 Threads, 293 registrierte Benutzer, 216 Benutzer online (0 registrierte, 216 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (Feminismus)

Irokese, Thursday, 27.09.2018, 23:48 (vor 2035 Tagen) @ Alfonso

Was die junge Dame da macht, ist keine Demonstration, sondern ein Delikt.

In Deutschland würde das § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung erfüllen:

"(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, (...)
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, (...)

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Sie nimmt bei ihrem Übergriff in Kauf, die Männer nachhaltig in ihrer Fruchtbarkeit zu schädigen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum