Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Anmerkung (Off-Topic)

Ausschussquotenmann, Sunday, 10.02.2013, 17:09 (vor 4093 Tagen) @ Referatsleiter 408

Das greift zu kurz was Du hier erzählst. Wenn ein Zivilprozess läuft und die eine Partei reicht nicht die Beweise ein muss der Richter nach Aktenlage entscheiden, auch wenn er es nicht für die Wahrheit hält.

Davon zu unterscheiden ist die Willkür vieler Richter die ergebnisorientiert im Sinne ihrer politischen Überzeugung das Recht zur Hure machen, Tatsachen unterschlagen oder durch unendliche Auslegung am Gesetzt vorbei entscheiden.
Deshalb sollte man zuerst solche Aussagen im Kontext betrachten; um darüber zu urteilen. Danach kann man ja von mir aus aus tiefsten Herzen hassen.

Genauso liegt es mit dem Begriff der Gerechtigkeit. Die Justiz ist nicht in der Lage absolute Gerechtigkeit zu schaffen. Das kann vielleicht für Gläubige das Jüngste Gericht, aber keine irdische Justiz.

Ich bin ja gerne dabei die politische Justiz an den Pranger zu stellen. Um das aber glaubhaft zu betreiben bedarf es gewisser Differenzierungen. Und zwar nicht um es zu zerreden, sondern um dieser "Anklage" ein festes Fundament zu geben.


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