Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125809 Einträge in 30775 Threads, 293 registrierte Benutzer, 305 Benutzer online (1 registrierte, 304 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Chemnitz: Was wird da verschwiegen? (Das hat nichts mit Nichts zu tun)

Christine ⌂ @, Thursday, 30.08.2018, 10:26 (vor 2059 Tagen) @ Rainer

Fünf Tage nach dem Chemnitz-Massaker gibt es immer noch keine offiziellen Informationen zum Tathergang. War das Verbrechen möglicherweise noch brutaler als bisher bekannt? Werden die Fakten deshalb verschwiegen? Stattdessen verfolgt der politisch-mediale Komplex Aufklärungsversuche.[..]
 
Oder wird vielleicht nicht ausreichend ermittelt? Das wäre kaum vorstellbar, aber „bild.de“ berichtete, dass die Polizei bislang (4 Tage nach dem Tötungsdelikt) noch nicht die WG eines der Tatverdächtigen durchsucht noch die übrigen WG-Bewohner vernommen haben soll. Im Gegenteil, Journalisten sprachen noch vor der Polizei mit den WG-Bewohnern:[..]

Tja, die Polizei in Chemnitz ist vermutlich gerade mit den ganzen Nazivorwürfen beschäftigt. Es scheint, als ob die Direktive ausgegeben wurde, dass diese sogenannten Vorfälle während der Demonstration vorrangig bearbeitet werden müssen. Da bleibt für wichtige Polizeiarbeit nicht mehr viel Zeit übrig.

Doch statt nun aktiv selbst (weitere) Informationen zugänglich zu machen, Stellung zu beziehen und wo nötig auch richtig zu stellen, hat die Staatsanwaltschaft Dresden nunmehr die Ermittlungen im Leak übernommen (nachdem die Staatsanwaltschaft Chemnitz, als vielleicht leakende Behörde den sächsischen Generalstaatsanwalt um Bestimmung der zuständigen Behörde ersucht hat). Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt nun gegen die oder den Täter im „Haftbefehl-Leak“. Die Straftaten, die in Betracht kommen, sind zunächst der Verrat von Dienstgeheimnissen sowie die Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen (§§ 353b, 353d StGB).[..]

Auch das ist natürlich sehr wichtig und muss vorrangig bearbeitet werden.

Es gilt an dieser Stelle aber auch festzuhalten, dass diejenigen, die den Haftbefehl geleakt haben, ihrer oder zumindest der Sache derer, die das Dokument für „Stimmungsmache“ heranzogen, einen Bärendienst erwiesen haben könnten. Ein solcher Leak, der die Rechte des Beschuldigten mehr als nur streift, kann eine Strafmilderung nach sich ziehen, sollte es zu einer Verurteilung kommen.[..] https://www.mmnews.de/vermischtes/87151-chemnitz-was-wird-da-verschwiegen

Das wäre eine weitere Klatsche für das Mordopfer. Aber in diesem Staat wundert mich eigentlich nichts mehr.

Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Tags:
Chemnitz


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum